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K. Amtsgericht Neuenbürg.
Steckbrief
Bieselsberg.
ergeht gemäß § 489 Abs. 3 Str. Pr. O. gegen den ledigen 28 Fahre alte« Dienstkuecht Karl Friedrich Schuhmacher von Pfäffingen, O A. Herrenberg, gegen welchen eine durch rechtskräftiges Urteil des K. Schöffengerichts Neuenbürg vom 14. Februar 1902 wegen Körperverletzung und Bedrohung erkannte Gefängnisstrafe von vier Wochen zu vollstrecken ist. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichts-
Gefängnis zu Neuenbürg abzuliefern.
Neuenbürg, den 9. März 1902. Oberamtsrichter
Doderer.
"Revier "Calmba ch.
- - ---- - - ' M MeWOmholz V. Kl.
, — <>. _1 U kipimpnbardt 10. 14. 1k
aus Staatswald Eiberg 10, 15, Meistern 1, 9, Heimenhardt 10, 14, 16, Kälbling 3, 16, 24, 25, 27:
1152 St. (1049 Ta., 73 Fi., 30 Fo.) zus. 149,72 Fm. in 3 Losen. Das Holz ist nicht entrindet, doch ohne Rinde gemessen. Die Ge- bote auf die einzelnen Lote, in ganzen und.HekmtelsvrvLWlLL-dLs^LOMW
Im
Mts.
Am Freitag den 14. d morgens 8 Uhr findet auf der Bahnstation Rothenbach ein Verkauf abgängiger Eisenbahnschwellen im öffentlichen Aufstreich statt, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Neuenbürg den 11. März 1902. K. Bahnmeisterei.
Ottenhausen.
Der Oelsarbanstrich
der
Merschindkung des Aattzauses
soll erneuert werden.
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ZWUtzsvollßrtckuuMksr
werden am Freitag den 14. dz vormittags 10 Uhr
2 Kühe, 1 Wagen, 1 Pflug, i U samt Most, 1 Kasten, 1 Kommod, 1 Glasschrank, 3 WirtschaststM 1 runder Tisch, 1 Wanduhr, iz Hühner, 1 Futterschneidmaschini, sowie einige Ztr. Heu und Oehtz öffentlich gegen Barzahlung d«> steigert.
Zusammenkunft beim Rathaus. Gerichtsvollzieher: Ecker.
Neuenbürg. Unterzeichneter empfiehlt M
Neuenbürg.
betr.
Bekanntmachung,
die Einleitung besonderer KeilverfcrHren durch die Versicherungsanstalt Württemberg.
Im Auftrag der Versicherungsanstalt Württemberg wird hiemit be-- kannt gegeben, daß von der Versicherungsanstalt Württemberg den Mitgliedern der Krankenkassen, für welche sie ein Heilverfahren mittelst Unterbringung in einem Krankenhause oder einer sonstigen geschloffenen Heilanstalt durchführt, falls ihnen, obschon sie nicht den Unterhalt von Angehörigen aus ihrem Lohn bestritten haben, durch Krankenkassenstatut für den Fall der Verpflegung in einem Krankenhause ausdrücklich gemäß 8 21 Absatz 1 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes ein Krankengelo bis zu einem Achtel des durchschnittlichen Taglohns zugesichert ist, dieser zugesicherte Betrag des Krankengelds über die Dauer des Heilverfahrens belassen wird, jedoch nicht über die Dauer der Unterstützungspflicht der Krankenkasse hinaus. Dabei wird bemerkt, daß der Betrag regelmäßig erst nach Beendigung des Heilverfahrens in einer Summe ausbezahlt werden sollte, damit dem Versicherten nach seiner Entlassung aus der Heilanstalt für die Zeit einer etwaigen Arbeitslosigkeit ein Notpfennig zur Verfügung steht.
Ausdrücklich wird endlich darauf hingewiefen, daß auf solche — verheiratete und ledige — Versicherte, denen die Hälfte des Krankengeldes als Angehörigenunterstützung verwilligt ist, vorstehendes selbstverständlich keine Anwendung findet.
Die Krankenkaffen werden auf diese Bekanntmachung besonders hingewiefen.
Den 10. März 1902. K. Oberamt.
Amtmann Knapp.
Neuenbürg.
Kekanntmachung,
stetr. den Uerkehr mit Mein, weinhaltigen nnd weiniihntichrn Getränken.
Die Inhaber von Keller-, Gähr- und Kelterräumen oder sonstigen Räumen, in denen Wein oder Schaumwein gewerbsmäßig hergestellt oder behandelt wird, werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 70 im Unvermögensfall von Haftstrafe bis zu 8 Tagen, verpflichtet sind, in den genannten Räumen an einer in die Augen fallenden Stelle einen deutlichen Abdruck der tztz 2 bis 8 des Reichsgesetzes vom 24. Mai 1901 (R.G.Bl. S. 175) auszuhängen.
Die Ortspolizeibehörden wollen die Beteiligten auf diese Verpflichtung noch ausdrücklich Hinweisen.
Den 11. März 1902. K. Oberamt.
Amtmann Knapp.
Kassenbestand Wechselbestand Mobilien .
Anlage des Reserv Geschäftsausstände Rechnung
in Vorschi bei Banket
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Die Unterzeichnet^ kauf aus:
2 Zweispänner-Ll
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2 Chaisen,
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Käufe können jeder! werden und sind lich eingeladen.
Den 8. März 19>
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