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Neuenbürg.
A» dir K. E». Pfarrämter.
Mit dem heutigen erhalten dieselben die durch Konf.-Erlaß vom 17. Jan. 1902 (A.-BI. XII, S. 370) in Aussicht gestellten Verzeichnisse über die aus örtlichen Kassen erstmals auf 1. Oktober d. I. zu liquidierenden Leistungen an die neuerrichlcte Kirchliche Besoldungskasse (unter Anschluß je eines Exemplars des speziell für die Rechner bestimmten Jnstruktorialerlass es).
Mit Bezug auf diese Verzeichnisse werden die Pfarrämter im besonderen daraus aufmerksam gemacht, daß
1) die bis 10. April d. I. dem Dekanatamt vorzulegenden Empfangsbescheinigungen der Ortsbehörden der Zahl der empfangenen Verzeichnisse zu entsprechen haben, beispielsweise also Gemeinderat und Kirchengemeinderat nicht auf demselben Bogen, sondern ze auf besonderem Bogen den Empfang des betreffenden Verzeichnisses zu bestätigen haben;
2) der die Einsendung der Empfangsbescheinigungen begleitende Beibericht des Ortsgeistlichen sich über die Erledigung des für die Pfarr-Registratur geforderten Aufschriebs der nicht an die Kirchliche Besoldungskasse übergehenden örtlichen Bezüge seiner Stelle ausdrücklich auszusprechen hat.
Den 1. März 1902. K. Ev. Dckanatamt.
Uhl.
Dekanntmachmlg,
betreffend ein Marktkonzessionsgesuch der Gemeinde Unterreichenbach.
Die Gemeinde Unterreichenbach hat ein Gesuch um Genehmigung zur Abhaltung von Vieh- und Schweinemärkten je am 4. Montag in den Monaten März, Juli und Oktober eingereicht.
Dies wird mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen gegen die Gewährung des Gesuchs binnen 14 Tagen, vom Datum des Blattes an gerechnet, bei der Unterzeichneten Stelle schriftlich anzubringen.
Calw, den 24. Februar 1902.
K. Hberurni. Voelter.
Neuenbürg.
Bekanntmachung, betr. den Vogelschutz.
Nach Artikel 40 des Polizeistrafgesetzes wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bestraft, wer während der für die Vögel festgesetzten Schonzeit, d. h. in der Zeit vom 1. März bis 15. September, Hunde oder Katzen im Walde oder auf freiem Felde umherschweifen läßt. Die Ortsvorsteher wollen dieses Verbot öffentlich bekannt geben. Den 28. Februar 1902. K. Oberamt.
_ Knapp, Amtmann.
Bekanntmachung.
Die Abhaltung der Rindviehmärkte in der Stadt Pforzheim betr. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der auf
Montag den 3. März 1902
fallende Viehmarkt in der Stadt Pforzheim gemäß tz 28 des R.-S.- Ges. und § 65 der badischen Vollzugsverordnung zu demselben vom 19. Dezember 1895 unter nachstehenden Bedingungen gestattet wird:
1. Aus verseuchten Gemeinden darf Vieh (Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen) überhaupt nicht auf den Markt aufgetrieben werden.
2. Für alles Handelsvieh ist durch tierärztliche Zeugnisse (tz 58 der Verordnung vom 19. Dezember 1895) der Nachweis der Seuchenfreiheit auf Grund fünftägiger Beobachtung gemäß tz 33 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 beizubringen.
3. Am Markttage dürfen Tiere bis zum Schluffe des Marktes außerhalb des Viehmarktplatzes nur feilgeboten werden, wenn dieselben vorher tierärztlich besichtigi und für unbeanstandet erklärt worden sind. Rindviehstücke, welche ohne die vorgeschriebenen Zeugnisse zu Markt gebracht werden, werden unnachsichtlich zurückgewiesen, auch haben Zuwiderhandelnde strenge Bestrafung zu gewärtigen.
Die Bürgermeisterämter des Bezirks werden hierauf besonders aufmerksam gemacht mit der Veranlassung, dies in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen und die ansässigen Händler besonders darauf hinzuweisen, daß für alles Handelsvieh tierärztliche Zeugnisse beizubringen sind. Pforzheim, den 23. Februar 1902. Gr. Bezirksamt.
_ Kapfer er.
Oberniebelsbach.
Holz-Verkauf.
Am Donnerstag -en 6. März d. I., vorm. 9 Uhr
verkauft die Gemeinde:
70 Stück Forchen-Stammholz mit 30 Fm.,
25 „ Eichen- „ mit 5 Fm.,
6 „ Birken, 5 Buchen mit 1,80 Fm. und 16 St. Baustangen, sowie
49 Rm. Buchen-, Eichen- und 12 Forchcn-Prügelholz. Zusammenkunft beim Rathaus.
Schultheißeuamt.
G l a u n e r.
Gräfenhausen.
KoL'z-Werkcluf.
Am Donnerstag den 6. Mär; d. I., nachm. 2 Uhr
kommt auf hiesigem Rathaus aus Abt. 9, 7, 5, 6, und 15, oberer Wald zum Verkauf:
Langholz:
91 St. Tannen und Fichten III. u. IV. Kl., mit 48,55 Fm. 2211 „ „ „ „ V. Kl. mit 517,80 Fm.,
26 „ Wagner-Eichen mit 4,43 Fm ,
1564 „ Baustangen I.—IV. Klasse,
1552 „ Hagstangen I.—IV. Klasse,
2563 „ Hopfenstangen I.—III. Klasse,
7583 , Reisstangen I.—V. Klasse,
Borgfrist bis 1. September d. I.
Den 26. Februar 1902.
Schuktheissenamt.
Holz-Versteigerung.
Die Gemeinde Spielberg (Bezirksamt Durlach) versteigert in ihrem Gemeindewald am
Mittwoch den 5. März b. I.
mit Borgfrist bis 1. September d. I.:
81 Stück Eichen IV. und V. Klasse,
24 „ Buchen I., II. und III. Klasse,
328 „ fichtene Baustämme II., III., IV. und V. Klasse,
138 „ forlene „ II., 111., IV. und V. Klasse;
Donnerstag -en K. März I.
24 Stück Baustangen I. Klasse,
136 ,. dto. II. Klasse.
198 „ Hagstangen I. Klasse,
3436 „ Hopfenstangen I., II., III. und IV. Klasse,
2160 „ Rebstecken 1. Klasse,
3445 „ Bohnenstecken.
Die Zusammenkunft ist an genannten Tagen jeweils vormittags 9 Whr beim Rathaus.
Spielberg, den 26. Februar 1902.
Der Gemeinderat:
Karcher.
Höfel, Ratsschrbr.
Neusatz.
Herr Schultheiß Knöller u Herr Gemeindepfleger KM«
feiern am
8«i»i»tuK üv» 9. IIüin «i. I
im Gasthaus zur „Sonne" hier ihr 26- bezw. 30jähriges
Amts-ZubiLäunr.
Hiezu erlaubt sich alle Freunde und Bekannte der Jubilare ergebenst einzuladen
-er Gemeinderat.
Festessen mittags 1 Uhr in der „Sonue."
Revier Enzklösterle.
Weg-Z-me.
Der Hirschthalweg und Süßekopfweg ist wegen der Aufbereitung des Windfallholzes bis auf weiteres gesperrt.
Calmbach.
Zwangs-Versteigerung.
Am Montag den 3. März, vormittags 8' 2 Uhr. verkaufe ich im Wege der Zwangsvollstreckung gegen bare Zahlung:
16 Stück unbesäumte buchene Dielen, 4'/> bis 5,00 m lang, ca. 30 cm breit, 60 mm stark, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Zusammenkunft an der Straße Schömberg-Calw.
Kübler, Gerichtsvollzieher.
Ein junger Säger
für Walzengatter zum sofortigen Eintritt gesucht.
Sägewerk Schwarzwälder. Klein-Rüppur.
Neuenbürg.
Alle
im Jahr 1878 Gebarmt
werden gebeten, sich am Sonntag, 2. März, abends 6 Uhr im Gasthaus z. Germania (Nebenzimmer) einzufinden.
Mehrere l 878er.
Schwann.
rM Weine m
rote und weiße,
in nur guten Qualitäten, von 45 ^ an bis zu SO per Liter, in Gebinden von 20 Liter an billiger.
Karl König, Küfer
W i l d b e r g.
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