« 152 . Amts-
Wd Auzeigsökail für dm Aezirk Galw.
76. IahrglMg.
Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Di« kiirrückirngSgebÜhr betrügt im Bezirk und in nächster Umgebung S Pfg. die Zeile, weiter entfernt 12 Psg.
Samstag, den 21 . Dezember 1901 .
Vierteljährlicher Abonnew.entSpreiS in der Stadt Mk. I.1S ' ins HauS gebracht, Mk. 1. 15 durch die Post bezogen im Bezirk; außer Bezirk Mk. 1t 35.
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A«Lkiche AeL-ntttmachrrngen.
Bekanntmachung
betreffend Regiebaunachweisungen.
Da die Regiebauprämien aus den in Absatz 2 des Erlasses deS Ministeriums des Innern vom 18. Januar 1894, Amtsblatt Nr. 3 S. 17 ff. angeführten Gründen, die insbesondere in den letzten Jahren wieder in verstärktem Maße zur Geltung gekommen sind, auch ab 1. Januar 1900 wesentlich erhöht werden mußten und um einer abermaligen Erhöhung nach Thunlichkcit vorzubeugen, wird den Beamten der Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung die genaueste Einhaltung der in dem angeführten Ministerialerlaß gegebenen Vorschriften auf das E ndringlichste an das Herz gelegt und dieselben insbesondere auch auf die in 8 24 Abs. 2 und 45 Abs. 2 des Bauunfall-Ver- sicherungS-Gesetzes vom 30. Juni 1900 und 8 147 Abs. 1 des <Gewerbe-Unfallverstcheru,ngs-Gesetz§s vom 30. Juni 1900 enthakteridn Strafbestimmungen zwecks ortsüblicher Bekanntmachung hingewicsen.
Man ist überzeugt, daß mehr Regiebauarbeiten zur Kenntnis der Behörden und der Württ. Baugewerksberufsgenossenschaft in der Folge Nachweisungen hierüber zur Vorlage kommen müßten, wenn die Ortsbehörden der Thätigkeit der in ihren Bezirken wohnhaften Lohnarbeiter und Kleinmeister der Baugewerbe etwas mehr Aufmerksamkeit zuwenden, sowie beachten würden, daß unter die rrachweisungsMichtigeir Regiebanarbeiten auch diejenigen fallen, zu deren Ausführung, wenn auch erst in einem längereu Zeitraum (z. B. einem Jahr) insgesamt mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, sofern nur die Bauarbeit eine einheitliche ist.
Calw, den 17. Dez. 1901.
K. Oberamt.
Voelter.
Aufforderung zur Anmeldung der Wandergewerbebetriebe behufs der Besteuerung und Erteilung der Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1902.
Gemäß 8 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 15. Dezember 1899 über die Wandergewerbesteuer (Ng.-Bl. S. 1185 ff.) werden alle diejenigen Personen des Oberamtsbezirks, welche beabsichtigen, im Kalenderjahr 1902 das Wandergewerbe zu betreiben, aufgefordert, sich behufs der Besteuerung (Ausstellung des Steuerscheins) und Erteilung des Wander- gewerbescheins für das Kalenderjahr 1902 bei den Ortssteuerämtern ihres Wohnorts bezw. bei dem Unterzeichneten Bezirkssteucramt und dem Oberamt rechtzeitig anzumelden.
Der Besteuerung nach Maßgabe des Wander- gewerbesteuergesctzes vom 15. Dezember 1899 unterliegen bezüglich ihres Gewerbebetriebs:
Alle ,P^rson«n, welcke iv Württemberg außerhalb ihres Wohnortö ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung im Umherziehen
1) Waren feilbieten (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern).
2) Warenbestellungen bei Nichtkaufleuten aufsuchen (Detailreisende) oder Waren bei andern Personen als bei Kaufleuten oder an andern Orten als in offenen Verkaufsstellen zum Wiederverkauf ankaufen.
3) gewerbliche Leistungeu anbieten (Scherenschleifen, Schirm- und Kesselflicken, Photographieren, Dreschen mit Maschinen und Aehnliches).
4) Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Kunst- oder wissenschaftliches Interesse obwaltet, darbieten wollen.
Der Beginn mit dem Wandergewerbetrieb ohne Steuerschein ist strafbar und nur auf Grund des Steuerscheins darf ein Wandergewerbeschein erteilt werden.
Warrdergewerbesteuerpstichtig ist nicht und bedarf daher keines Steuerscheins:
1) wer selbstgewonnene (nicht vorher aufgekaufte) rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaus, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei fcilbietet;
2) wer in der Umgegend seines Wohnorts bis zu 15 km Entfernung selbstbereitete, bezw. selbstverfertigte Waren, welche zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören (Bulter, Schmalz, Brot, Fleisch und Fleischwaren re.) feilbietet oder gewerbliche Leistungen, hinsichtlich deren dies Landesgebrauch ist, anbietet;
3) wer auf Messen, Jahr- und Wochenmärkten Waren zum Verkauf anbietet.
Die Ortssteuerämter sind angewiesen, auf Ersuchen nähere Auskunft zu erteilen.
1901.
K. Oberamt. K. Kameralamt. Voelter. Voelter.
Tagesneuigkeiten.
Calw. Nächsten Sonntag wird der Postschalter von 8—9, 11—12 und 2—4 Uhr geöffnet sein.
Althengstett, 18. Dez. Gegenwärtig hört man in unseren Landgemeinden sehr viel von Haftpflichtversicherung reden. Die Agenten verschiedener Versicherungs-Gesellschaften bereisen den Bezirk und suchen unsere Landleute teils mit teils ohne Erfolg zum Abschluß von Haftpflichtver-
d^6Ulll§10II. Nachdruck verboten
Lady Dianas Geheimnis.
Roman von Florence Marriat.
Fortsetzung.
„Lord Culwarren freigeben? Wo denkst Du hin, Tony? Wir müssen noch mindestens 50,000 Lire mehr haben, bevor er Florenz verläßt."
„Ich will aber nichts damit zu thun haben," rief Antony entschlossen aus. „Nach meiner Meinung sollte es jetzt genug sein, es hieße ja den Mann gewaltsam zu Grunde richten. Er ist nicht mein Bruder, aber er hat sich stets als ein solcher gezeigt und es thut mir wirklich leid, daß ich es ihm so schlecht vergolten habe."
Fosbrooke stellte die Taffe Kaffee, die er eben an die Lippen führen wollte, wieder auf den Tisch und sah seinen jungen Gefährten mit unverhohlenem Erstaunen an.
„Bist Du von Sinnen, Tony?" fragte er. „Ich habe in der letzten Zeit wohl eine Veränderung an Dir bemerkt, aber ich dachte nicht, daß cs so weit gehen würde. Hast Du denn vergessen, daß Du dem Grafen Rache geschworen für die erbärmliche Art, in der er Dir Lily Osprey abspenstig gemacht?"
„Er hat es nicht gethan," fiel Antony hastig ein, „und wird es niemals thun. Lily ist nicht die Seine, sie ist — mit mir verlobt."
„O!" rief Fosbrooke, leise vor sich hinpfeifend, als er den schmalen Diamantreif an Tony'» kleinem Finger bemerkte. „Ist das die Ursache Deines frühen Aufstehens ? Die schöne Lily hat Dich gesprochen, Dir aufs Neue Treue geschworen und dafür verlangt, daß Du tugendhaft wirst. Eh — ist's nicht so?"
Antony schien von den Worten seines Freundes unangenehm berührt zu
sein, trotzdem beherrschte er sich und erwiderte in ruhigem Ton: „Es hat keinen Zweck, mich zu verspotten, Fosbrooke, denn ich werde meinen Entschluß doch nicht ändern. Lasten Sie mich offen mit Ihnen reden, denn Sie sind mein Freund und besitzen mein Vertrauen. Ich habe Lily gesehen und ihr versprochen, alles aufzubieten, Philipp von seiner Leidenschaft zum Kartenspiel abzubringen. Aus diesem Grunde verweigere ich von heute an, ihn zu ermutigen oder zum Spiele zu verleiten."
„Du kannst ja wegbleiben, man ober," versetzte Fosbrooke, sich in einen Stuhl zurücklehnend und eine Rauchwolke vor sich hinblasend, „aber ich rate Dir nicht, den Graf irgendwie in seinen Handlungen zu beeinflußen."
„Das ist unmöglich, Fosbrooke," erklärte Antony erregt. „Ich habe mein Wort gegeben, Philipp Vorstellungen zu machen und ihn auf die Gefahr aufmerksam zu machen."
„Aber ich verbiete eS Dir," rief Fosbrooke zornig. „Auf Deinen Wunsch habe ich den Grafen bei meinen Freunden eingeführt und Sie waren genötigt, anfangs zu verlieren, um ihn sicher zu machen. Meinst Du, ich würde zugeben, daß sie ihr Geld umsonst hingegeben haben, nur weil es Dir einfällt, um eines Weibes willen zum Tugendheldsn und Moralisten zu werden? Das schlage Dir aus dem Sinn! Gehe Deinen Liebschaften nach wie es Dir beliebt, aber den Grafen überlaffe mir und meinen Kameraden! Ich verbitte mir jede Einmischung von Deiner Seite."
„Und ich werde thun, was ich für Recht erkenne," beharrte Antony. „Sie scheinen zu vergessen, Fosbrooke, daß ich kein Kind mehr bin, das sich von Ihnen oder irgend Jemanden befehlen läßt. Ich gab mein Wort und will es halten."
„Dann sind wir geschiedene Leute!"