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Der Erizthiiler

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den Hberanttsbezirk Neuenbürg.

55. Jahrgang.

Nr. 37. Neuenbürg, Sonntag den 7. März 1897.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, LanrStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

viertelj. 1.25, monatlich 45 außerhalb des Bezirks viertelj. ^ 1.45. Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10 für ausw. Inserate 12^

Amtliches.

Neuenbürg.

§ e k i n n t«a >h««g,

betr. die Anmeldung von Neubauten, Vauverbefserungen u. s. w. zur Ein­schätzung für die Gebäudebrandverstcherung.

I« Gemäsheit eines Erlasses des K. Verwaltungsrats der Gebäude» brandversicherungsanstalt vom 3l. August 1893 wird hiedurch bekannt gemacht.

I) daß Neubauten, Bauveränderungen und Bauverbefserungen ein­schließlich neuer Gebäudezub'den. welche noch nicht zur Gebäude- brandverficherung eingeschätzt find und nicht den bloßen Ersatz ab­gebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Geväudebestondleile bilden (Art. 26. des Gesetzes vom 14 März 1853), im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt werden, wenn sie vorher von dem Gebäudebesitzer bei dem Ortsvorsteher entweder zur sofortigen auf Kosten des Eigentümers erfolgenden Einschätzung (Art. l3 des Gesetzes vom . 14. März 1853) oder zur orden'lichen auf Kosten der G meinde geschehenden Zahresschätzung (Art. l2 des Gesrtzes) angemeldet worden sind (zu vergl. Ziffer 9 des Normal- erlöstes vom 30 Mai 1865, Klumpps Handausgabe des Gesetzes vom 14. März 1853 Note 3 zu Art. 13/;

2. daß durch eine bloße Vormerkung yon Stzvtsweaey. soweit eine solche überhaupt statifindet, die erforderliche Anmeldung durch den Gebäudebesitzer nicht ersetzt wird;

3. daß die Anmeldung während des ganzen Jahres erfolgen kann;

4. daß ein Brandversicherungsbeitrag im Anmeldungsjahr nur dann und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädig ung gewährt werden muß.

Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen, für thunlichste Ver­breitung der vorstehenden Bekanntmachung zu sorgen und die Gemeinde- angehörigen entsprechend zu belehren.

Schließlich werden die Ortsvorstehcr beauftragt, den Baukontroleuren urkundlich zu eröffnen, daß sie bei der Vornahme der Baukontrole die Bauenden auf die Wichtigkeit der unverweilten Anmeldung ihrer Neu­bauten u. st w. ausdrücklich aufmerksam zu machen haben.

Den 4. März 1897. K. Oberamt.

Pfleiderer.

Engelsbrand.

Kosz-Werkauf.

Aus den hiesigen Geweindewaldungen kommen am nächsten Montag den 8 März d I., vormittags 10 Uhr auf dem Rathause hier zum Verkauf:

202 Stück Langholz III und IV. Klasse mit 114,97 Fm.,

472 Baustangen V. Klasse mit 131,81 Fm.,

114 Geiüststangen mit 13 76 Fm.,

136 Wcrkstangen IV. Klaffe.

76 Rm. Nadelholz-Prügel.

Den 3. März 1897. Schultheißenamt.

S ch a i b l e.

Unterlengenhardt.

Simm- Md Kremhoh- Verkaus.

Am Donnerstag den 11. März 1897, vormittags 11 Uhr verkauft die Gemeinde auf dem Rat­haus dahier

195 Stück Langholz mit 91.52 Fm. und 92 Rm. Brennholz wozu Kaufsliebhaber eingcladen werden.

Schultheißenamt.

Kappler.

Oberniebelsbach.

Holr-Uerkiils.

Am Donnerstag den 1l. März d. I., vormittags 9 Uhr verkauft die Gemeinde:

135 Stück Eichen- und Forchen­holz mit 54 Fm., sowie 53 Rm. buchene Scheiter und forchenes Prügelholz. Zusammenkunft beim Rathaus.

Waldmeister Glauner.

K. Arbeitshaus Waihingen.

Die Lieferung des Bedarfs an

zum Arbeitshaus für daS Etatsjahr 1897/98 wird im Submissionswege vergeben:

SV Rm. tannenes und 28 Rm. buchenes Scheiterholz.

Tüchtige Likferungslustige werden eingeladen, ihre Off-rte schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift: «Offerte für die Holzlieferung" spätestens bis 13. März ds. Is, vormittags 11'/e WHr hieher eilnureichcn, zu welcher Zeit die urkundliche Eröffnung der einge­laufenen Offerte statifindet. welcher die Submittenten anwohnen können. Die Bedingungen liegen auf der Verwaltungskanzlei zur Einsicht

parat.

Den 4. März 1897. K. Arbeitshaus-Verwaltung:

Haug.

Wrivat-Anzeigen.

Rothenbach-Merk.

Sägrnehtbrikets

für Osenfeuerung liefern bei Quantitäten von nicht unter 10 Ztr. in der Stadt Neuenbürg und nach Höfen zu «16 1. per Zentner frei an's Haus. Kleinere Partien werden zum gleichen Satze loco hier verkauft.

Krauth «L Comp.

Ernst Unter Ecker,

Uforzheirn

sucht auf Ostern:

als

Dobel.

Bei der Waidablösungskasse Dobel können sofort

4000 Mark

zu 4°/o ausgeliehen werden.

Gemeindepfleger.

Wenige

Kalender pro 1897

sind noch ringelroffcn.

O. Zleed.

Neuenbürg.

Heute Samstag

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wozu höfl'chst einladet

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