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Verein gegen den Mißbrauch geistiger Ge­tränke hat kürzlich an alle Eisenbahn-Direktionen die Bitte gerichtet, daß im Sommer an den Zügen auch frisches Wasser in Flaschen und Gläsern zum Verkauf angeboten werde. Die Eiscnbahnbehörden sind zum Teil auf die An­regung eingegangen und wollen auf geeigneten Bahnhöfen frisches Trinkwasser zu einem billigen Preise zum Verkauf bringen

Breslau, 13. April. In der Mathias­straße wurde eine Mutter mit 3 Kindern in einer verschlossenen Wohnung anscheinend ver­giftet aufgefunden. Der Tod muß vor 10 Tagen eingetreten sein.

Wilhelmshaven, 11. April. Die Tor­pedoboote 8 46 und 8 48 stießen heute Mittag bei einer Probefahrt auf der Jahde zusammen. 8 48 ist gesunken: Hiebei ertranken der Unter- ingenieur Gibhardt, ein Obermatrose, 2 Heizer und der Obermeister Bunschardt von der Werft Wilhelmshaven.

Ein ganz netter Zivilprozeß wurde dieser Tage vom Landgerichte Karlsruhe ent­schieden. In der Offenburger Pferdemarktlotterie gewann ein Los, das 2 Pforzheimer gemein- schaftlich gekauft hatten, ein zu 2000 ver­anschlagtes Chaisenpserd. Der eine Gewinner, welcher das Los im Besitze hatte, holte das Pferd ab, und bestritt, daß der andere Miteigentümer sei. Dieser aber wies im Prozeß sein Anteils­recht nach. Nun wurde das Pferd durch den Gerichtsvollzieher in Pforzheim versteigert. Um das höchste Gebot von 850 ^ ersteigerte es der Abholer. Er hat feinem Gegner nun die Hälfte des Erlöses herauszuzahlen und die Prozeßkosten, die etwa 350400 betragen dürften, zu tragen. (Was bleibt ihm noch!?)

Von der Gemarkung Unterzimmern. Bezirk Mosbach, wird berichtet, daß dort eine Lungenseuche unter den Rehen ausgebrochen ist; bis jetzt wurden 53 Tiere tot im Walde ausge­funden.

ZurzAenderung der Gewerbeordnung.

Von den schwebenden Vorlagen der gegen­wärtigen Reichstagssession ist bekanntlich bis lang nur der Etat zur endgiltigen Erledigung und Verabschiedung gelangt, die übrigen Vorlagen befinden, sich noch alle in verschiedenen Stadien der parlamentarischen Behandlung. Von ihnen ist die Novelle zur Gewerbeordnung am meisten vorgeschritten, sie bedarf nur noch der dritten Lesung und wird demnach bald nach Ablauf der Osterferien des Reichstages zur Verabschiedung kommen. Bei der Wichtigkeit der Novelle zur- Gewerbeordnung für zahlreiche gewerbliche Ele­mente unserer Bevölkerung dürfte es darum an­gezeigt erscheinen, nochmals einige der bedeut­samsten und am meisten interessierenden Be­stimmungen dieser Vorlage, wie sie sich auf Grund der Beschlüsse zweiter Lesung darstellen, hervorzuheben.

Zu den bemerkenswertesten Bestimmungen der Gewcrbeordnungsnovelle gehören zweifellos diejenigen des vielberufenen und in der parla­mentarischen Erörterung heißumstrittenen Art. 8. Derselbe bestimmt, daß nach § 44 Abs. 3 der Gewerbeordnung nicht nur wie bisher das Auf­käufen von Waren lediglich bei Kaufleuten oder Produzenten oder in offenen Verkaufsstellen erfolgen darf, sondern daß auch das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren nur bei Kauf­leuten oder solchen Personen geschehen darf, in deren Gewerbebetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Dieser Artikel berührt sehr manichfache Interessen in mehr oder minder empfindlicher Weise und hat deshalb im Reichs­tage lebhafte und ausgedehnte Debatten veran­laßt. besonders da hierzu zahlreiche Abänderungs- Anträge Vorlagen. Die Formulierung, welche der genannte Artikel schließlich erhalten hat, weist folgende Hauptpunkte auf: Ausgenommen von seinen Verfügungen sind nur der Buchhandel, sowie die Leinen- und Wäschefabrikation; in diesen Erwerbszweigen darf also der Detail- reijende, beziehendlich Kolporteur bei jedem be­liebigen Menschen Bestellungen aussuchen. (Wa­rum diese einseitige Begünstigung!?) Im Ucb- rigen ist das im Artikel ausgesprochene Verbot

des Detailreisens ein allgemeines, doch kann der Bundesrat weiteren Ausnahmen von dieser Ver­kehrsbeschränkung, als sie in der Regierungsvor­lage enthalten sind, gestatten. Indessen muß sich der Kolportagebuchhandel durch die Be­stimmung, wonach der Kolporteur von Druck­schriften und Bildwerken ein von seiner Orts- behörde genehmigtes Verzeichnis mit sich zu führen hat, eine gewisse Einschränkung gefallen lassen.

Von selbstverständlicher Bedeutung für weite Bevölkerungskreise sind auch die den Hausier- und Markthandel betreffenden Vorschriften der Gewerbeordnungsnovelle. Zunächst ist hervor- zuheben, daß die Letztere in ihrer in zweiter Lesung erhaltenen Fassung der Gemeinde das Bestimmungsrecht wegen der Konzessionspflicht für den Hausierhandel innerhalb des Gemeinde­bezirks nimmt und cs der höheren Verwaltungs­behörde überträgt. Die Gemeinde soll künftig nur nochgehört" werden. Frei ist auch ferner­hin der Hausier, und Markthandel innerhalb der Gemeinden, soweit er sich auf selbst ge­wonnene und selbst gefertigte Waren land- und forstwirtschaftlicher Art bezieht. Schulpflichtige Kinder dürfen aber solche Waren nicht feilbieten, während das öffentliche Hausieren der Kinder unter 14 Jahren überhaupt untersagt wird. Bon weiteren wesentlichen vorläufigen Bestimm­ungen der Novelle seien noch folgende erwähnt: Konsumvereine undandere Vereine" sind künftig den Anordnungen über den Geschäftsschluß an Sonn- und Feiertagen unterworfen. Die Konsum- Vereine haben sich aber bezüglich des Ausschankes geistiger Getränke und des Kleinhandels mit Branntwein der Oberaufsicht durch das Reich zu unterwerfen, während dieanderen Vereine" in dieser Beziehung den einzelnen Bundesregier­ungen überlassen worden sind. Zu verbieten ist der Handel mit Droguen und chemischen Präparaten, wenn seine Handhabung Leben und Gesundheit der Menschen gefährdet; der Klein­handel mit Bier kann untersagt werden, wenn der betreffende Gewerbetreibende wiederholt wegen unbefugten Ausschanks Strafe erlitten hat, ebenso kann der Loose-Handel bei nachge- gcwiesener Unzuverlässigkeit des Ausübenden verboten worden.

Die genannten Bestimmungen dürften bei der dritten Beratung der Gewerbeordnungs­novelle im Allgemeinen definitiv zur Annahme gelangen.

Die Freiheit im sozialdemokratischen Lager.

Man kann es auf allen sozialdemokratischen Parteitagen mit goldenen Phrasen hören und fast jeden Tag in den sozialistischen Zeitungen lesen, daß die Sozialdemokratie für die Freiheit des geknechteten Volkes und für die wirtschaft­liche und soziale Wohlfahrt der unteren Klassen kämpft. Wir wollen heute hier nicht die ganze Ungeheuerlichkeit des Versuches klar legen, auf sozialdemokratische Art durch staatliche Gleich­heitseinrichtungen die Menschheit beglücken zu wollen, aber an der Hand der politischen Praxis, wie solche bei den Sozialdemokraten geübt wird, wollen wir einmal Nachweisen, daß schon heute von Freiheit und dem Rechte der freien Mein­ungsäußerung im sozialdemokratischen Lager gar keine Rede sein kann, und daß die ganze Sozial­demokratie in Deutschland nur durch eine rück­sichtslose Parteityrannei zusammengehalten wird. Wir wollen zu diesem Zweck nicht etwa nur auf die Parteitage der Sozialdemokraten Hinweisen, wo gewöhnlich die Partei derJungen" oder Reformer" mundtot gemacht oder doch hinterher genötigt wird, vor den beiden Generalgewaltigen Bebel und Liebknecht zu Kreuze zu kriegen, son- dern wir wollen einmal auf sehr lehrreiche Vor- gänge in der sozialistischen Presse Hinweisen.

Wenn irgend ein freiheitlich gesinnter Mann der Meinung sein sollte, daß die sozialdemokra­tischen Neben- und Unterführer, Agitatoren. Redakteure und Schriftsteller in ihren Zeitungen ihre Anschauung über irgend eine die Sozial­demokratie betreffende Frage frei äußern dürste, so würde er sich in einem naiven Irrtum be­finden und von dem Wesen der Sozialdemokratie ungefähr so viel wissen, wie ein Kind von der

Kriegswissenschaft versteht. Hat nämlich d« Generalgewaltige Bebel seine bekanntengr^ Worte" gesprochen, oder hat der General-Schrist. steiler der Sozialdemokratie Liebknecht im sozia, listischen Hauptorgan, demVorwärts" jch; Meinung in irgend einer Frage kund gethan so darf keine andere sozialdemokratische Zeitung dagegen aufmucken, ja nicht einmal kritisieren Natürlich geschieht dies seitens der etwas selbsb ständiger urteilenden Sozialdemokraten-Blättei dennoch. Aber dann ertönen sofort imBor. wärts" die RufeVerrat" undAusstoßung", oder wenn der Streit nicht bedenklich erscheint wird zum bloßen Widerruf aufgefordert. Dann kommt es höchstens vor, daß gegen denBor. wärts" noch ein kleines Rückzugsgefecht, natür. lieh nur zum Schein eröffnet wird, damit die Unterwerfung nicht gar zu kläglich aussieht, und dann kriecht vor den Generalgewaltigen wieder Alles auf dem Bauche. In besonders Ham näckigen Fällen bedient man sich im sozialdenio- kratiichen Lager aber eines famosen Spezial, mittels, um eine sozialdemokratische Provinzial, zeilung, wenn sie zähe selbstständige Regungen besitzt, demVorwärts", resp. der Leitung Lieb­knechts unterthan zu machen. Es wird nämlich dann von der Parteileitung die Notwendigkeit ausgesprochen, daß das betr. sozialistische Blatt sozialdemokratisches Amtsblatt" wer> den müsse, um dort ein alle Genossen verbinden­des Organ zu haben.Amtsblatt" heißt aber bei der Sozialdemokratie ein Organ, welches der obersten Parteileitung untersteht, und so kam man sich denken, wie es mit der Freiheit der sozialdemokratischen Zeitungen steht. Nur in Solingen machen jetzt die Sozialdemokraten eine» mutigen Versuch, ihr selbstständiges Blatt sich zu erhalten. Die Parteileitung hat aber auch schon beschlossen, das Solinger Sozialisten» in einAmtsblatt" zu verwandeln, und da wird es mit seiner Selbständigkeit auch bald vor­bei sein.

Württemberg.

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Stuttgart, 14. April. An die Neu­ordnung des Militärdienstes der Bolks- fchullehrer, wonach diese vom Jahre IM an ein volles Jahr beim Militär zu diene» haben, ist bekanntlich die Befürchtung geknüpft worden, als würde infolgedessen die Zahl der dem Volksschullehrerberuf sich widmenden junge» Leute bedeutend abnehmen und deshalb ei» Lehr er Mangel entstehen. Nun sind die Heuer in die Präparandenanstalten eintretenden Zög­linge die ersten, die von dieser Neuordnung be­troffen werden. Dessenungeachtet haben sich aber dieses Frühjahr in Württemberg mehr evangelische Schulaspiranten zur Prüfung ge­meldet als im vorigen Jahr, nämlich 208 gegen 182 im Vorjahr.

Stuttgart, 11. April. Die Eröffnung des neuen Lanvesgewerbemuseums wird gleichzeitig mit derjenigen der Ausstellung für Elektrotechnik und Kunstgewerbe am Sanistog den 6. Juni d. I. vollzogen. Die Bauarbeile» im Neubau des Landesgewerbemuseums geh«, wie das Gew.Bl. mitteilt, ihrer Vollendung entgegen. Da der Auszug der vielen Sanm- lungen aus dem alten Gebäude und das riesigr Geschäft der Einrichtung derselben im neuen erfi sehr spät, im Anfang dieses Jahres, begonnen werden konnte, so ist noch ein großes Stückar­beit bis zu dem nahen Eröffnungstermin fer»g zu bringen.

Ulm, 14. April. Heute früh 5 Uhr traf hier Lieutenant von Zingler vom 2. brandenburgischen Ulanen-Regiment Nr. U em auf einem Distanzritt begriffen, welchen er « der Nacht vom Sonntag auf Montag um l2 W in Straßburg begonnen hatte. Es sind di« etwa 205 km in 29 Stunden. Schnee Sturm auf dem Kniebis und auf der rauhe» Alb waren die hauptsächlichsten Schwierigkeit«. Reiter und Pferd sind aber in guter Verfall' ung hier eingetroffen. . ^ ...

Geradstetten. 11. April, seit H«« blühen die ersten Frühkirschen.

Fortsetzung in der Beilage.

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Redaktion, Druck und Verlag von T. Meeh in Neuenbürg.