66.

Amts- und AuzeigeöLaLi für den Bezirk Kalw.

76. Jahrgang.

Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Di« EtnrüSnngSqebühr beträgt im Bezirk und in nächster llmLebung g Pfg. die Zeile, weiter entfernt 12 Psg.

Dienstag, den 4. Zuni 1901

i Vierteljährlicher AbonnemenrSpreiS in der Stadt Mk. 1.1V

si ins HauS gebracht, Mk. 1. 15 durch die Post bezogen im Bezirk; 1 außer Bezirk Mk. 1: 35.

Amtliche Bekanntmachungen.

' Kekarmtrnachnng.

Man sieht sich hiemit veranlaßt, die wesent­lichsten Strafbestimmungen in Betreff der Fischerei zu veröffentlichen.

1. Das Fangen von Fischen und Krebsen ist nur denjenigen gestattet, welche im Besitz einer Fischer-Karte sind (mit Ausnahme des in An­wesenheit des Fischereiberechtigten oder seines Stell­vertreters mitbeschästigten Hilfspersonals).

Wer unberechtigt fischt oder krebst, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. (8 370 Z. 4 des R.-Str.-Gb.)

Wer zur Nachtzeit bei Fackellicht oder unter Anwendung schädlicher oder explodierender Stoffe, (Dynamit, Kalk, Sprengpatronen,) fischt oder krebst, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. (8 296 des R.-Str.-G.-B.)

2. Zahme Enten dürfen während der Schon­zeiten und während weiterer 6 Wochen nach be­endigter Laichzeit in solche Fischwasser, in welchen die betreffenden Fische sich vorherrschend aufhalten, nicht zugelassen werden.

Bemerkt wird, daß die Schonzeiten für die Fluß- und Bachforellen, sowie für die Bach- und Kreuzungssaiblinge in der Nagold und deren Seiten­bäche vom 10. Oktbr. bis 1. Febr. und für die Barben, Karpfen und Schleien vom 1. Mai bis 30. Juni festgesetzt ist.

3. Werk- oder Wiesenbefitzer, welche Was­serläufe abzulassen oder abzuschlagen beabsichtigen, haben ihr Vorhaben mindestens 48 Stunden vorher dem beteiligten Fischereiberechtigten (Pächter ec.) an­zuzeigen, damit letzterer die zum Schutz des Fisch- bcstands gebotenen Vorkehrungen rechtzeitig treffen kann.

Auch ist das Trockenlegcn der Wasserläufe zum Zwecke des Fischfangs untersagt.

4. Wer Kruder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgcnosscnschaft gehören, an der Begehung von Diebstählen, sowie von der Begehung strafbarer Verletzungen der Ge­setze zum Schutze der Fischerei abzuhalten unter- lätzt, wird mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. (8 361 Ziff. 9 d. R.-Str.-G.-B.)

5. Wer den Vorschriften der Gesetze über die Fischerei und den diesbezüglichen Verfügungen zu­widerhandelt, soweit nicht die Bestimmungen des 8 296 und 370 Ziff. 4 des R.-Str.-G.-B. Platz greisen, wird mit Geldstrafe bis zu -45 Mk. bestraft. (Art. 39 des Württ. P.-'St.-G.)

Darauf hingewicsen wird, daß der Bczirks- fischereivercin den Landjägern, den Forst- und Steuerwächtern, den Polizeibediensteten, Feld- und Waldschützen und Floßaufsehern, welche eine Fischerei- Übertretung in den Fischwafiern des Vereins derart zur Anzeige bringen, daß eine Bestrafung der Schuldigen erfolgen kann, eine Prämie von 2 Mk. für die Anzeige ausgesctzt hat und daß der Württ. Landcsfischercivcrein eine weitere Prämie hicfür gewährt.

Das Oberamt ist bereit, Anträge auf Aus­bezahlung dieser Prämien zu vermitteln.

Für eine erlegte Fischotter wird von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft eine Prämie von 5 und für einen erlegten Fischreiher 1 50 bezahlt.

Wer auf eine solche Prämie Anspruch macht, hat sich sofort an das betreffende Schullheißcnamt zu wenden.

Calw, 1. Juni 1901.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Den gern. Aemler»

gehen zufolge höherer Weisung mit heutiger Post je 2 Exemplare des Formulars

Uebersicht über den örtlichen Aufwand auf die Volksschulen nach dem Stand vom 1. April 1001

mit dem Auftrag zu, dieselben genau auszufüllen, und eines derselben spätestens bis 15. Juli ds. Js. hieher cinzusenden.

Calw, den 3. Juni 1901.

K. gem. Obcramt in Schulsachen. Voelter. Schmid.

Tagesneuitzkeiten.

Calw, 3. Juni. Heute fand hier die staat- liche BezirkS-Rindviehprämierung statt. Preisrichter waren die Herren Landestier­zuchtinspektor Fecht, Gutbes. Walter von Aach und Gutspächter Adlung vom Sindlinger Hof. Von 27 zugeführten Tieren, wurden 14 prämiert; es er­hielten für Farren je einen III. Preis (^E. 100.) Theodor Haußcr, Farrcnhalten in Simmozheim und Gemcinderat Kopp in Möttlingen, einen IV. Preis (80 ^/7) die Gemeinde A l t h c u g ft e t t. Für Kühe wurden Preise ausgegeben: 2 III. Preise (80 ^L) an Jakob Blaich in Stammheim und Martin Hammann in Martinsmoos; 4 IV. Preise (^/L 60.) an Christ. Clauß in Ober- haugstett, Gutspächter Fahr ion, Hof Ticke, jEduard Pfrommer, Bäckermstr., Calw und Spöhrer, Handelsschuldirektor, Calw; 5 V. Preise (^/L 40.) an Jakob Bäuerle in Unterhaugstctt, Im. Gäckle in Simmozheim, I. Gg. Kübler in Martinsmoos, Oekonom Oettinger in Calw und Martin Seeg er in Neubulach. Hicnach kamen insgesamt 880/L zur. Auszahlung.

^ H 1k k 6 1 O H. Nachdruck verboten.

Gi» Mädcheuschicksar.

Frei nach dem Englischen von A. Wen dt.

(Fortsetzung.)

Und wir können ohne sie nicht weiter," fügte Mrs. Thornton mit liebens­würdiger Grazie hinzu.Sie dürfen uns nicht im Stiche lassen; meine Schwester spielt, und Sie, nicht wahr. Sie schlagen es nicht ab?"

Aber ich kann wirklich nicht; ich würde es sicher nicht gut machen und alles verderben," sagte Jane ängstlich unter all den auf sie gerichteten Augen.

Nichts werden sie verderben, meine Liebe, Sie sprechen so ausgezeichnet französisch und ihre Rolle ist nur leicht," versicherte Alice, während Sir Harry's graue Augen die beiden nebeneinanderstehenden Mädchen scharf beobachteten.

Miß Gratton braucht ihr Talent zur Schauspielkunst nicht zu verleugnen," sagte er langsam,ich habe sie spielen sehen, und kann versichern, daß ihr Talent unübertrefflich ist."

O, Sir Harry, ich glaube, wir können ihrem Urteil vertrauen," lachte eine muntere Brünette.

In diesem Falle dürfen sie es, ich spreche aus Erfahrung."

Ich wußte nicht, daß Sie sich kennen, Sir Harry, daß sie sich schon früher gesehen haben," sagte Mrs. Thornton.

So, habe ich ihnen nicht erzählt, daß wir alte Bekannte sind?" fragte er nachlässig;ich kann Ihnen versichern, daß Miß Gratton eine gute Schauspielerin ist.

Er schritt bei diesen Worten durch das Zimmer und setzte seine Taffe auf den Tisch.

Alice, welche noch immer Jane's Hand in der ihrigen hielt, fühlte, wie dieselbe eiskalt geworden war; als sie ihr ins Gesicht blickte, gewahrte sie die entsetzliche Blässe und fürchtete eine Ohnmacht.

Alice, wollen sie die Güte haben, mir noch eine Taffe Thce zu geben?" fragte Sir Harry.

Jawohl! Setzen sie fick, sagte Alice freundlich, dieselbe in einen Arm­stuhl drückend. Dann sich an einen ernst aussehenden Herrn wendend, welcher vorher schon Jane einen Stuhl angeboten hatte, fügte sie hinzu:Mr. Clower, wollen sie freundlichst Miß Gratton die Komödie erklären und ihre Rolle, welche sie svielen soll, zeigen? Vielleicht ändert sie ihren Entschluß doch und erfüllt unfern Wunsch, die Partie zu übernehmen."

Natürlich mit großem Vergnügen," antwortete der Angeredete bereitwillig, und sich an Jane's Seite setzend, gab er ihr eine kurze Erläuterung des Stückes.

Ihre ganze Kraft zusammenraffcnd, versuchte das junge Mädchen zuzuhören und den Sinn zu erfaßen, sie machte auch einige Bemerkungen; aber selbst mit niedergesenkten Augen sah sie Alice mit Sir Harry am Theetisch stehen, sah des jungen Mannes Kopf sich zu Alice neigen, während er lebhaft aber leise zu ihr sprach und eine leise Röte Alice's Wangen überflog.

Sie sehen, es ist keine sehr schwierige Rolle," sagte Mr. Clower, die Blätter des kleinen Textbuches umwendend;eine reiche Witwe mit zwei Be­werbern, von denen der eine, welchen ich spiele, arm, der andere reich ist. Wenn ich nicht irre, ist die letztere ihre Rolle, Sir Harry?"

Und natürlich werde ich schließlich angenommen," sagte Sir Harry lächelnd. Ter Autor hat wahrheitsgetreu geschrieben und ist zu klug, eine Frau als selbst­los hinzustellen."

Einige Wangen erröteten, in einer Gruppe lachte man, andere murrten;