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errirckt. R. A.

ohn' Erbarmen, elen Armen. i du schauen Schweizergauen, weit gelegen: häft'gem Regen.

Correspondenzen s mfangreich, daß ! chsten Nummern Die Red.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für öen Hberanttsbezirk Weuenbürg.

51. Jahrgang.

Nr. 7. Neuenbürg, Samstag den 14. Januar 1893.

Erscheint Dienstag, Donnerstag» Samstag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ Einrückungspreis sür die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Kkkaunt«Llh»«g.

Die Gemeinde Birkenseld beabsichtigt die Ausführung einer Wasser­versorgung unter Entnahme des Trinkwassers aus dem Grundwasser des Enzthals mittels Anlage eines Saugschachtes auf Parzelle Nr. 6594/2 bis 6593 der WieseSchnuterhau" auf dem linksseitigen Enzufer der Markung Birkenfeld.

Zur Förderung des Trinkwassers in das Hochreservoir ist die An­lage eines Pumpwerks auf den genannten Parzellen geplant, dessen Be­triebswasser mit Genehmigung des Großh. Badischen Bezirksamts Pforz­heim dem Enzfluß oberhalb des Pumpwerks entnommen und mittels eines geschlossenen Kanals in Cementröhren dem Pumpwerk zugeführt wird. Eine Stauung der Enz findet nicht statt.

Einwendungen gegen dieses Unternehmen sind

binnen 14 Tagen

von der Ausgabe dieses Blattes an gerechnet bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Ver­fahren nicht mehr angebracht werden.

Pläne und Beschreibungen sind während der Dienststunden auf der Revieramtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.

Den II. Januar 1893. K. Oberamt.

Maier, AB-

Neuenbürg.

Au die OrtSM-eher und Uttwaltungsaktuare.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 14. De­zember v. I. Reg -Bl. S. 616 ist die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Kalenderjahr 1893 im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Brandversicherungskasse und die durchschnittliche Höhe der in den letzten Jahren angefallenen Brandschäden in der Weise bestimmt worden, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (Kgl. Verordnung vom 14. März 1853 Z 12 e), der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungsanschlag

zehn Pfennig

zu betragen hat.

Ferner ist durch jene Verfügung angeordnet worden, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. August l. I. an die Brand­versicherungskasse einzuliefern ist.

Es ist hienach in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für den rechtzeitigen Abschluß der Kataster-Revisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen Gemeinden zu sorgen.

Die zu verfertigenden Uebersichten sind jpätestens auf den

15. Februar l. I.

hieher einzusenden.

Den 12. Januar 1893. K. Oberamt.

Maier, A.B.

Neuenbü rH.

Bekanntmachung.

Nach einer Mitteilung des Großh. Badischen Bezirksamts Ettlingen wurde bezüglich des auf den 16. d. Mts. fallenden Biehmarkts in Ettlingen angeordnet:

Es darf nur solches Vieh zu Markt gebracht werden, für welches ein Zeugnis des Ortssleischbefchauers, bezw. eines Tierarztes darüber bei­gebracht wird, daß das Tier gesund ist und mindestens feit den letzten 7 Tagen seuchenfrei in der Gemeinde gestanden hat, von welcher cs zu­geführt wird.

Gegen diejenigen, welche Vieh aus irgend einer Gemeinde zu Markt bringen, ohne im Besitze eines solchen Zeugnisses zu sein, wird strafend eingeschritten werden.

Den 12. Januar 1893. K. Oberamt.

Maier A.B.

Neuenbürg.

Die OrlsnorAkher

werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, an alsbaldige Einsendung der Nachweisungen über die in den Monaten Oktober. November, De­zember ausgeführten Regie-Bauarbeiten, nach Hoch- und Tiesbautcn ge­trennt. erinnert.

Den II. Januar 1893. K. Oberamt.

Maier. A.V.

Neuenbürg.

Kekanntma-ing

Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß nach einer Mitteilung des Gr. Badischen Bezirksamts Durlach mit Rücksicht auf die nur noch geringe Ausdehnung der Maul- und Klauenseuche im Bezirk Durlach die Beschränkungen hinsichtlich der Abhaltung der Schweinemärkte in Durloch (Bekanntmachung vom 15. Dez. 1892, Enzth. Nr. 197) Verwahrung der Schweine in Körben, Besitz von Gesundheitszeugnissen rc. von nun an nur noch hinsichtlich der Gemeinden, in denen die Maul­und Klauenseuche herrscht, gellen, während sie für die seuchenfreien Ge­meinden in Wegfall kommen.

Den 11. Januar 1893. K. Oberamt.

Maier A.V.

Revier Reichenbach

im Murgthal.

Verkauf von Forchenstammhotz

auf dem Stock

am Mittwoch den 18. Januar 18S3 nachmittags 2 Uhr

auf dem Rathaus in Reichenbach:

W a l d r e i l.

Stück­

zahl

1-

II.

Fe

III. j IV. j Klasse t m e t e r.

V.

I.

1. Vorderes Dammershardt

! 292

4

114

146

58

2

I.

2. Mittleres Dammershardt

68

2

9

30

18

1

I.

21. Unterer Ailberg

291

3

16

124

110

7

III.

3. Buttertann

354

13

86

131

60

8

III.

5. Zwergberg

73

2

23

36

12

III.

22. Unterer Kienberg

84

10

11

38

14

2

IV.

4. Unterer Buchrain

18

3

5

9

4

V.

20. Oberer Schlößlesberg

198

12

75

93

46

2

Nähere Auskunft erteilt das Revieramt.

Neuenbürg.

Militär- Gr fatzge schüft 1893.

In Gemäßheit der Bekanntmachung des K. Oberamts vom 9. d. M. Enzthälcr Nr. 6 welche am Rathause angeschlagen ist, werden die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1873, sowie die der Altersklassen 1871 und 1872, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen, noch ausgemustert, noch der Ersatzrescrve überwiesen worden sind, aufgefordert, sich am

Dienstag den 17. Januar 1893, abends S Uhr

auf dem Rathaus einzufinden.

Die Militärpflichtigen der Altersklassen 1871 und 1872 haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

Für die Abwesenden (auch die bereits im Heere dienenden) des Jahrgangs 1873 haben ihre Angehörigen, Vormünder u. s. w. zu er­scheinen.

Den 12. Januar 1893. Stadtschultheißenamt.

Stirn.