Pforzheim.

Mein Geschäft befindet sich jetzt

IZclhnhofstrclße Wr. 3.

VT'IUL. Störs,

Lederhandlung und Schäftefabrik.

An Sonn- und Festtagen ist geschloffen.

Schömberg.

Verwandte, Freunde und Bekannte erlauben wir uns hiemit zur

ktzier unserer öoekireit

am Sonntag den 10. Juli

freundlich und ergebenst einzuladen.

Matthäus Juchs (Bühlhof).

Dorothea Wentschter.

Schultheißen Tochter.

Neuenbürg.

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Am nächsten Sonntag den lO. Juli nachmittags 2 Uhr findet eine

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im Gasthof zur Sonne in Neuenbürg statt.

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Neuenbürg. (Eingesandt.) Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, beabsichtigt der hiesige Turngesang-Verein unter der bewährten Leitung seines Dirigenten Herrn Reallehrer Geiger am Sonntag den 17. Juli eine Abend­unterhaltung mit Gesangsvorträgen re. zu Gunsten des Turnhalle-Bausonds zu geben, worauf wir die werten Freunde und Gönner des Vereins heute schon aufmerksam machen möchten. k.

Neuenbürg, 5. Juli. Am letzten Mon­tag fand hier im Gasthof z. Bären die General­versammlung des Bezirkswohlthätig- keitsvereins statt. Der Vorstand, Herr Dekan Cranz begrüßte die Anwesenden und warf einen kurzen Rückblick auf die bisherige Thätigkeit des Vereins, der bekanntlich im Oktober vorigen Jahres neu organisiert worden war. Hierauf folgte die Rechnungsablegung durch den Kassier. Herrn Kameralverwalter L ö f l u n d. Die Finanzlage ist nicht gerade ungünstig; es konnte da und dort geholfen und Gutes gestiftet werden, und der Verein durfte auch schon die Früchte seines Wirkens erkennen ; aber es ist doch dringend zu wünschen, daß dem Verein immer neue Kreise erschlossen, immer neue Mittel zugeführt werden, um den immer sich steigernden Anforderungen gerecht zu werden, in dringenden Notfällen energisch eintreten und besonders der Kinder mit Nachdruck sich annehmen zu können, welche sonst der Verwahrlosung entgegengehen würden. Der Vorsitzende drückte dem Kassier für seine Mühewaltung im Namen der An­wesenden seinen herzlichen Dank aus. In der sich anschließenden Ausschußsitzung wurden wieder­um reiche Gaben für besonders Bedürftige ver- willigt.

Neuenbürg, 1. Juli. Vordem hiesigen Schöffengericht kam heute ein interessanter Fall zur Verhandlung, der auf besondere Erwähnung Anspruch machen darf. Angeklagt war der 47 Jahre alte, verheiratete W. Dietz von Arnbach. Derselbe hatte am 22. Februar d. I. in der Adlerwirtschaft in Arnbach dem Gottfr. Buchter, welcher ihn zuvor durch beleidigende Aeußer- ungen gereizt hatte, ein Weinglas an den Kopf geworfen, wodurch eine an sich unbedeutende Wunde an der linken Stirnseite entstand. Der Verletzte wurde gleich andern Tags vom Arzte behandelt und nahm von einer Anklage Abstand, nachdem sich der Thäter mit ihm gegen Be­zahlung der Summe von 15 Mark und der Kurkosten abgesunden hatte. Die Sache war also abgemacht, als rc. Buchter am 4. Tage nach der Verletzung einen Schlaganfall erlitt, wodurch eine Lähmung der rechten Gliedmaßen

und Verlust der Sprache eintcat. Das ärzt­

liche Gutachten lautete entschieden dahin, daß der Schlaganfall in keinem ursächlichen Zu­sammenhang mit der 4 Tage zuvor erlittenen Kopfwunde stehe. Die erste schöffengerichtliche Verhandlung gegen den in öffentliche Anklage gestellten rc. Diez.endete damit, daß im Hin­blick auf den beklagenswerten Zustand des rc. Buchter eine neue Tagfahrt anberaumt und beschlossen wurde, ein zweites Gutachten des be­handelnden Arztes einzufordern. Letzteres bildete denn auch für die heutige Verhandlung den wichtigsten Punkt, es war darin die im ersten Gutachten vertretene Ansicht wiederholt und nur die entfernte Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zugegeben; ein Beweis jedoch hiefür zu erbringen, sei nicht möglich. Der Zustand des rc. Buchter selbst hat sich in den letzten Wochen gebessert, wenn auch die Sprache nur in mangelhafter Weise wiedergekehrt ist. Das Schöffengericht konnte sich bei dieser Sach­lage nicht überzeugen, daß der in Rede stehende Schlaganfall eine Folge der erhaltenen Kopf­wunde sei u. erklärte sich für zuständig, die heutige Verhandlung zu Ende zu führen. Die Amts­anwaltschaft beantragte gegen rc. Diez eine Ge­fängnisstrafe von 5 Tagen wegen Körper­verletzung, herbeigeführt durch den Wurf eines Weinglases, welches als ein gefährliches Werk­zeug anzusehen ist. Das Urteil des Schöffen­gerichts lautete aber auf eine Geldstrafe von 25 da als strafmildernd in Betracht kam, daß der Angeklagte vor Ausübung des Wurfes stark gereizt worden war und daß er keine ge­richtlichen Vorstrafen hatte. Der Angeklagte war vertreten durch Rechtsanwalt Brombacher, als Nebenkläger für rc. Buchter plaidierte Rechts­anwalt Jacob von Pforzheim und es bot die ganze Verhandlung, deren Vorsitz Oberamts­richter Lägeler hatte, interessante Einzelheiten. Der Fall selbst aber möge Andern aufs Neue zu bedenken geben, zu welchen Folgen böser Wortwechsel undHändel" führen können.

Der Stadtrat in Pforzheim veröffent­licht folgende Bekanntmachung die Bekämpfung der Kartoffelkrankheit belr. Nachdem die Erfahrung gezeigt hat, daß das für die Reben verpflichtend vorgeschriebene Bespritzen der Blätter mit Kupferkalk auch für die Kartoffeln von gleich guter Wirkung ist, d. h. die Blattfallkrankheit verhindert und besseren Fruchtertrag bewirkt, hat der Stadtrat beschlossen, die zur Vornahme des Spritzens erforderlichen Utensilien (Spritze, Kupfervitriol und Kalk) zu beschaffen und eine mit der Vornahme der erforderlichen Arbeit ver traute Person aufzustellen, welche auf Ansuchen der Besitzer das Bespritzen gegen Entschädigung von 2 Mk. 50 Pfg. per Morgen in diesseitigem

Aufträge bejorgk. Grundstücksbesitzer, welche ihre Kartoffeläcker bespritzen lassen wollen, werden aufgefordert, solches auf dem Rathause anzu­melden.

Deutsches Weich.

In Tegernsee in Oberbayern fand am Montag die Vermählung des Herzogs Wilhelm von Urach, aus einer Seitenlinie des württembergischen Königshauses, mit Prin­zessin Amalie, Tochter des Herzogs Karl TheodorinBayern, statt. Dem glanzvollen Akte wohnte eine größere Anzahl von Fürstlich­keiten bei, an ihrer Spitze der Kaiser von Oesterreich, der König und die Königin von Sachsen, sowie der Prinz-Regent Luitpold.

Berlin, 5. Juli. DasMilitär-Wochen­blatt" meldet: Der General-Feldmarschall Graf Blnmenthal wurde als Generalinspekteur von der 4. zur 3. Ärmeeinspektion versetzt und dem Prinzen Leopold in Bayern die Stellung des Generalinspekteurs der 4. Armeeinspektion über­tragen. Znr 3. Armeeinspektion gehören das VII. VIII. und XI. Armeekorps. Bisheriger General-Inspekteur war der verstorbene Groß­herzog Ludwig von Hessen. Die 4. Armee­inspektion setzt sich aus dem III. und IV., sowie dem XIII. (württembergischen) Armeekorps zusam­men. Außerdem sind der Armeeinspektion zugeteilt das I. und II. Armeekorps.

Berlin. 4 Juli. Infolge der aus Paris eingetcoffenen Nachrichten, denen zufolge für das Jahr 1900 eine Weltausstellung in Paris in Aussicht genommen ist, findet am 6 d. M. abends eine Sitzung der gemischten Deputation zur Förderung des Planes einer Weltaus­stellung in Berlin statt.

Berlin, 5 Juli. Eine im Antwerpener Rathause stattgehabte Versammlung beschloß für 1894 eine Weltausstellung in Antwerpen.

Die Abberufung des Gouverneurs von Deutsch-Afrika, des Freiherrn von Soden, von seinem Posten soll bei der Reichs­regierung beschlossene Sache sein. Es heißt sogar, als sein Nachfolger sei bereits der gegenwärtige Konsul in Shanghai, Herr Dr. Stübel, in Aus­sicht genommen. Indessen wird man gut thun, diese durch ein Kabeltelegramm des bekannten Spezialberichlerstatters des Berliner Tageblattes in Ostafrika, des Herrn Eugen Wolf, mitgeteilte Nachricht noch mit Zurückhaltung aufzunehmen. Weiterkabelt Herr Wolf" seinem Blatte die Meldung, daß der Reichskommissar Dr. Peters sein Entlassungsgesuch eingericht habe.

Leipzig, 4. Juli. Im Anarchisten- prozeß ist heute Nachmittag das Urteil ver­kündet worden. Höver erhielt 5'/«, Camin und Rennthaler je 6'/,, Ruf 5'/,, Winner 4 Jahre