70

Angehörigen der königlichen und prinzlichen Familie. Tie junge Königin trug die Krone, Herzog Heinrich die Uniform eines Generals der niederländischen Armee. Die religiöse Ceremonie war sehr einfach und nur von kurzer Dauer. Bei der Rückfahrt von der Kirche wurde das junge Paar von einer großen Menschenmenge begrüßt. Während der Ceremonie wurden 101 Kanonenschüsse abgegeben. Um 4 Uhr Nachmittags reiste das junge Paar nach Schloß Het Loo.

Paris,?. Febr. Die hiesige. Ausgabe des New-Aorker-Herald berichtet aus Peking: Die gestrige Konferenz zwischen den Vertretern der Mächte und den chinesischen Friedensvermitt­lern sei sehr stürmisch verlaufen. Der deutsche Gesandte habe erklärt, die chinesischen Vorschläge nicht annehmen zu können. Ein Bruch des Euro­päischen Concerts schien unvermeidlich. Schließlich kam aber doch ein Kompromiß zu Stande. Eine Note wird heute von den Vertretern der Mächte den chinesischen Fricdensvermittlern übersandt werden, worin die Forderung aufgestellt wird, durch kaiser­liches Teeret die Verurteilung des Prinzen Tuan und des Herzogs Lan zum Tode bekannt zu machen, sind jedoch bereit, eine Abänderung des Urteils nach Veröffentlichung des Decrets vorzunehmen. Li-Hung-Tschang erklärte, die Frage betreffend die Bestrafung der Schuldigen sei endgültig erledigt.

London, 6. Februar. Aus Peking wird gemeldet: Die Vertreter der Mächte hatten mit den chinesischen Friedensvermittlern eine Unter­redung. Der Doyen des diplomatischen Korps verlas ein Memorandum des französischen Gesandten Pichon über die gegen die Mandarinen während der Unruhen erhobenen Beschuldigungen. Das Memorandum schließt mit der Forderung der Todesstrafe von 15 chinesischen Würdenträgern, darunter des Prinzen Tuan und des Herzogs Lan. Li-Hung-Tschang antwortete hierauf, indem er ein längeres Telegramm des Kaisers verlas, worin dieser die Vorschläge des Hofes mitteilt und die Mächte anfleht, von China nicht mehr zu verlangen, als es geben könne. Weiter erklärte Li-Hung- Tschang, daß er vom Kaiser ermächtigt sei, die von den Mächten verlangten Todesurteile zu gewähren, ausgenommen betreffend des Prinzen Tuan und des Herzogs Lan, welche degradiert und verbannt werden sollen. Der russische, französische und ameri­kanische Vertreter haben diese Vorschläge bereits beantwortet. Der deutsche Vertreter hofft eine baldige Antwort von seiner Regierung über diese Frage zu erhalten.

London, 6. Febr. Das Kriegsamt ver­öffentlicht dieVerlustliste der englischen Truppen in Südafrika vom gestrigen Tage, welche 100 Tote, darunter 73 an Krankheit Ver­storbene, 109 Verwundete, darunter 18 an Hitzschlag und 47 Schwerkranke sowie 8 Vermißte umfaßt. Tie gleichzeitig bekannt gegebene Liste der Verluste seit Beginn des Krieges enthält folgende Angaben: Die allgemeinen Verluste betragen bis 31. Januar 54 724 Mann. Davon sind aber mehr als die

Hälfte wieder in Dienst getreten, mithin reduziert sich diese Zahl auf 15 929 Mann. Die von den Buren während des Krieges gemachten 9030 Ge­fangenen sind zum größten Teile zur Armee zurück­gekehrt.

London, 7. Febr. Exchange Telegraphen Company erklärt: Obgleich Berichte über den Ein­fall der Buren in portugiesisches Gebiet der englischen Regierung zugegangcn seien, habe dieselbe seit 43 Stunden keinerlei Bestätigung dieser Meldung er­halten. Sollte dies aber eintreten, so wäre es für die Engländer nur ein Vorteil, da dann englische Truppen in der Delagoa-Bai gelandet werden könnten.

Der Check und Checkverkehr.

Was ist ein Check? 'Wozu nützt er mir? Das sind Fragen, die man bei uns leider allzu oft noch hören muß, im Gegensätze zu England, wo die Kenntnis der Vorzüge des Checkverkehrs schon lange bis in die breitesten Schichten des Volkes gedrungen ist. Ein Check ist eine Anweisung. Ich weise meinen Bankier an, einem Dritten eine bestimmte Summe auszuzahlen. Mit dieser An­weisung bezahle ich den Dritten. Ich habe bei­spielsweise meinem Hauswirt die Miete, meinen Dienstboten den Lohn, meinen Lieferanten ihre Ware oder Arbeit zu bezahlen: so brauche ich blos aus dem mir vom Bankier ausgehändigten Check­buche die nötige Anzahl Checks herauszureißen, die Summe auszufüllen und den entstandenen Check dem betreffenden Gläubiger in die Hand zu drücken. Die Vorteile dieses Systems vor der Barzahlung sind sonnenklar. Zunächst verzinst sich das beim Bankier auf Checkkonto angelegte Geld, was es nicht thun würde, wenn ich es bar im Kasten liegen hätte. Dann bin ich der Mühe und Gefahr der Kassensührung überhoben, sie besorgt mein Bankier kostenlos für mich: also spare ich Zeit und Geld. Ferner springt in die Augen, daß die Zahlung durch Checks bedeutend bequemer und sicherer ist als die Barzahlung; Jrrtümer, Verluste beim Zählen durch falsches Geld rc. sind ausgeschlossen und das Ausschreiben, AuShändigen und Versenden der Checks geht bedeutend leichter von statten als dieselben Manipulationen mit barem Gelde. Endlich habe ich durch den beim Bankier eingelösten und aufbewahrten Check jederzeit einen Beweis meiner Zahlung, während bei Barzahlungen häufig Quitt­ungen nicht gegeben oder nachträglich verloren werden.

Aber auch für die Allgemeinheit bringt der Checkverkehr unleugbar große Vorteile. Er führt zu einer Verringerung der notwendigen Barmittel, weiter dazu, daß große Kapitalien, die bisher nutz­los in der Kasse lagen, flüssig werden und im volkswirtschaftlichem Interesse, zu produktiven Zwecken, verwendet werden können

Man sollte meinen, daß diese öffentlichen Vorzüge den Check schnell in den weitesten Kreisen eingebürgert hätten. Dem ist aber noch nicht so, obwohl die Kreditgenossenschaften eifrig und mit Erfolg bemüht waren, den Checkverkehr, der bis dahin nur den Kunden der Großbanken offen gestanden hatte, auch in die Kreise der Ge­werbetreibenden und Landwirte hineinzutragen. Die Thatsache, daß das Feld des Checks immer

noch nicht ein genügend ansgedehntes ist, mag zum Teil ihren Grund auch darin haben, daß der Check an sich nur beschränkt, d. h. bei dem bezogenen Bankhause und bei anderen mit diesem in Ver­bindung stehenden Banken infolge besonderer Ver­einbarung, zahlbar ist. Die Zahlbarkeit und damit die Verkehrsfähigkeit des Checks möglichst zu er­weitern, lassen sich ganz besonders die Schulze- Delitz schschen Kreditgenossenschaften, die stets die Ausbreitung des Checkverkehrs in her­vorragendem Maße förderten, angelegen sein. Eine bedeutende Zahl über 100 größerer Kredit­genossenschaften aus allen Teilen Deutschlands, die dem Allgemeinen Verband der Deutschen Er­werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften angehören, haben sich schon auf Anregung des Anwalts 1)r. Crüger zur gegenseitigen provisionsfreien Einlösung ihrer Checks bereit erklärt; es steht zu hoffen, daß viele Genossenschaften dem guten Beispiel noch folgen werden. Damit wären wir dem Ziel, daß der Check eine sehr große Verbreitung und Ver­wendung erhält und dann die Zahlungen ganz allgemein durch Checks geleistet werden, um ein Erhebliches Näher gerückt. Nehmen wir an, daß ein Mitglied des Kreditvereins zu Stettin eine Zahlung an einen Karlsruher Geschäftsfreund zu machen hat; er stellt einen Check auf seine Genossen­schaft aus, übersendet ihn dem Geschäftsfreund, der seinerseits denselben bei der Karlsruher Vereinsbank präsentiert und ihn nach einer zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Checks erforderlichen Frist von höchstens drei Tagen eingelöst erhält.

Die Hoffnung ist berechtigt, daß gerade durch dieses gesammelte Vorgehen der Schulzescheu Kredit­genossenschaften der Checkverkehr in Deutschland einen ungeahnten Aufschwung nehmen wird.

Kan-rvirtschrrfLi. Kezirksvereirr Calw.

Am Sonntag, den 10. Februar, nach­mittags präzis 2 Uhr, findet im Saale von Bier­brauer Dreiß hier ein weiterer Vortrag des Herrn Rechtsanwalt Gutbrod von Stuttgart über das Bürgerliche Gesetzbuch, und zwar über das Sachen­recht statt.

Jedermann ist freundlichst eingeladen.

Calw, den 4. Februar 1900.

Der Vereinsvorstand Oberamtmann Voelter.

GottesviEfte-

am Sonntag 10. Febr.

Vom Turm: 352. Kirchenchor - Herr, erbarme dich rc. Predigtlied: 378, Lasset uns mit Jesu ziehen rc. ö'/- Uhr: Vorm.-Prcdigt, Herr Dekan R o o s. 1 Ukr: Christenlehre mit den Töchtern. 5 Uhr: Abendprcdigt im Vereinshaus, Herr Stadlpfarrer S ch in i d-

Mittwoch, 13. Febr.

10 Uhr: Betstunde im Vereinshaus.

HlekkameLeik.

I Süd. Lfsckrills

Men§loffeL»p°

osulsdilsnö, grösst«» SpodsIgsroliSII

W 6 »^ 8 LviEkL?r«M.w

I.eipsißerstr. 43, kok« «Lrk--'r»fov«tr. Ligen« Lübrik

Amtliche Ktkauvtmachuugev.

Nergkbilng mn Kmidkiten.

Nachstehende Arbeiten zur Erbauung eines Forstwarthauses in Liebenzell werden hiemit zu schriftlicher Bewerbung ausgeschrieben. Dieselben betragen nach dem Voranschlag:

1)

2 )

3)

4)

5)

6 )

7)

8 )

9)

10 )

Grabarbeit.160

Maurer- und Steinhauerarbeit. 2814

Zimmerarbeit. 2634

Gipserarbeit.313

Schreinerarbeit.638

Glaserarbeit.245

Schlosserarbeit.309

Flaschnerarbeit.230

Anstricharbeit.275

Pflasterarbeit. 70

98

65

08

11

iZ

Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingungen sind vom 11. bis 16. Febr. 1901 auf dem Bezirksbauamt in Calw zur Einsicht aufgelegt.

Die Angebote für die einzelnen Arbeiten sind in Prozenten der Ueber- schlagspreise ausgedrückt, schriftlich, verschlossen und portofrei mit der Aufschrift: Angebot auf die Arbeiten für ein Forstwarthaus in Liebenzell" spätestens bis 1«. Februar 1901, nachmittags 3 Uhr, bei -em Kameralamt Hirsau einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote, welcher die Angebotsteller beiwohnen können, findet zur genannten Zeit auf der Kameralamtskanzlei statt.

Für den Zuschlag behält man sich eine Frist von 3 Wochen vor. Die Bewerber haben mit den Angeboten Fähigkeits- nnd Vermögenszeugnisse aus neuerer Zeit vorzulegen.

Den 6. Februar 1901.

K. Kameralaml Hirsau. K. Bejirksbauamt Calw.

(gez.) Boelter. (gez.) Bretschneider.

Revier Enzklösterle.

Stange«- nnd Bengholz-Berkanf

1) am Freitag, de« 15. Februar, vorm. 11 Uhr, im Waldhorn in Enzklösterle, aus Staatsw. 1 Wanne Abt. 31, 33, 34, 40; II. Schöngarn Abt. 6; IV. Hirschkopf Abt. 4; VII. Kälberwald Abt. 15 und vom Scheidholz:

Tannen: Baustangen: 730 I., 390 II., 170 III., 15 IV. Kl.

Hagstangen: 115 I., 310 II., 280 III., 140 IV. Kl. Hopfenstangen: 250 I, 480 II, 150 III., 330 IV., 600 V. Kl. und 1150 Rebstecken.

Fichten: Baustangen: 710 I., 160 II., 45 III., 5 IV. Kl.

Hagstangen: 130 I, 250 II, 180 II!., 25 IV. Kl. Hopfenstangen: 320 I., 300 II., 40 III., 450 IV., 300 V. Kl. und 450 Rebstecken.

2) Am Samstag, den 16. Februar, vorm. 11 Uhr, daselbst: Beugholz: Nadelholz Rm.: 16 Roller, 57 Prügel. 94 Ausschuß, 292 Anbruch. Laubholz Rm.: 55 Anbruchholz und 2 Rm. buchene Reisprügel.