Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

I im Register für Einzelfirmen.

Gerichtsstelle,

welche die Bekannt­machung erläßt.

Tag

der

Eintragung.

Wortlaut der Firma.

Ort der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassungen.

Inhaber der Firma.

Bemerkungen.

Kgl. Amtsgericht Neuenbürg.

II.

24. August 1891.

im Regis

August Bleyer,

Bijouterie-Fabrikationsgeschäft in Neuenbürg.

er für Gesellschaftsfirmen m

August Bleyer, Bijouterie-Fabrikant in Neuenbürg.

d für Firmen juristischer Pe

Z- B.

Oberamtsrichter

L ä g e l e r.

rsonen:

Gerichtsstelle,

welche dieBekannt- machung erläßt.

Tag

der

Eintragung.

Wortlaut der Firma

Sitz der Gesellschaft oder der juristi­schen Person.

Ort ihrer Zweigniederlassungen.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft oder der juristischen Person.

Prokuristen;

Liquidatoren;

Bemerkungen.

Kgl. Amtsgericht Neuenbürg.

24. August 1891.

Julius Bleyer in Neuenbürg.

Offene seit 1. Januar 1880 be­stehende Handelsgesellschaft zum Be­trieb eines Bijouterie-Geschäfts.

Teilhaber und Vertreter der Ge­sellschaft sind:

Julius Bleyer.

August Bleyer in Neuenbürg.

Der Teilhaber Julius Bleyer ist gestorben und hat die Firma als Ge­sellschafts-Firma zu exi­stieren aufgehört.

Z- B.

Oberamlsrichter

L ä g e l e r.

Neuenbürg.

Landwirtschaftl. Aezirksverein. Bekanntmachung betr. das landw. Fest in Neuenbürg.

Der Vereins-Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 23. d. M. die Preise, welche bei dem am 19. September d. I. in Neuenbürg abzuhaltenden Bezirksfest zur Verteilung kommen, in folgender Weise festgestellt:

1. für 2- bis Sschaufelige Farren: vier Preise von 60, 50, 40 und 30 ^

zusammen 180 ^

2. für jüngere Farren, welche übrigens sprungfähig sein müssen:

vier Preise von 50, 40, 30 und 25 ^ zusammen 145

3. für Kühe in Milch oder erkennbar tragend : acht Preise von

50, 40, 40, 30, 30, 25, 25 und 20 zusammen 260

4. für Kalbeln, erkennbar tragend: sechs Preise von 50, 40.

30, 30, 25 und 20 zusammen 195

5. für Eber: fünf Preise von 30. 25, 20, 15 u. 10 zusammen 100

6. für Mutterschweine: acht Preise von 30, 25, 25, 20. 20,

15, 15 uno 10 vtL zusammen 160

im Ganzen 1040 vfL

Der landwirtschaftl. Verein behält sich vor, bei zahlreicher Beschickung des Festes mit ausgezeichneten Tiere Nachpreise zu verwilligen.

Die Aussteller nicht prämierter Tiere, wenn letztere auf Grund der in den nächsten Tagen stattsindendcn Vormusterung zur Ausstellung zugelasien werden, er­halten von der Vereinskasse eine Reisckosten-Entschädigung. Dieselbe beträgt für Farren 40 für den Kilometer Entfernung (hin und zurück einfach berechnet) mindestens aber 3 oKs, für Kühe, Kalbeln und Schweine 20 für den Kilometer Entfernung, mindestens aber 2

Wenn der Hin- und Rücktransport der Tiere nicht in einem Tage bewerk­stelligt werden kann, so wird bei Farren eine Uebernacht-Gebühr von 4 bei Kühen, Kalbeln und Schweinen eine Ucbernachtgebühr von 2 ^ verwilligt.

Mit der Biehausstellung soll auch eine Ausstellung von landwirtschaftl. Pro­dukten aller Art, wofür Preise im Gesamtbetrag von 200 ausgesetzt sind, sowie von landwirtschaftl. Maschinen und Geräten und solchen gewerblichen Erzeugnissen, welche zu der Landwirtschaft in Beziehung stehen, verbunden werden und sind die Landwirte und Gewerbetreibenden hiemit freundlichst eingeladen, ihre Erzeugnisse zur Anschauung zu bringen.

Endlich wäre auch eine Ausstellung von Erzeugnissen der Bienenzucht er­wünscht und sind hiefür gleichfalls einige Preise vorgesehen.

Den 25. August 1891.

Der Vorstand des landwirtschaftl. Bezirksvereins:

Oberamtmann Hofmann.

K. Amtsanwaltschaft Neuenbürg.

Krtrugs-Aigkige.

Am Freitag den 3. Juli d. I. wurde zu Wildbad zum Nachteile des Kaufmanns Aberle daselbst, von einem etwa 13 Jahre alten, bäuerlich gekleideten Mädchen ein Betrug verübt. Dasselbe ließ sich im Laden des Aberle 2 Pfd. Chokolade, 1 Pfd. Zibeben, 1 Pfd. Sultaninen und 1 Pfd. Zucker geben und entfernte sich dann mit dem Vorbringen, sie müsse in die Re­stauration Kübler zurück, wohin sie Milch gebracht habe und werde das Geld für die Waren durch die dortige Dienstmagd gleich nachher herschicken.

Um sachdienliche Mitteilungen wird ge­beten.

Neuenbürg den 24. August 1891.

K. Amtsanwaltschaft:

Mögerle.

N euenbürg.

zmdmrtjWtl. örmdMtti». KekMutmchilng

betr. die Prämierung von Dienstboten beim landwirtschaftl Bezirksfest.

Der Ausschuß des landwirtschaftl. Be­zirksvereins hat beschlossen, die Summe von 200 o/A zu Prämien für Dienstboten, welche sich durch längere treue Dienste und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, auszusetzen.

Die Bedingungen der Preisbewerbung sind, daß die Bewerber und Bewerberinnen mindestens fünf Jahre in einem Hause un­unterbrochen gedient haben und daß sie mit der Dienstherrschaft nicht nahe verwandt sind.

Bewerbungen wollen unter Anschluß eines vom Gemeinderat beglaubten Zeug­nisses der Dienstherrschaft spätestens bis zum 5. September d. I. bei dem Unterzeichneten Vereins-Vorstand eingereicht werden.

Die prämierten Dienstboten werden zum Feste besonders eingeladcn werden.

Den 26. August 1891.

Vereinsvorstand.

Oberamtmann Hofmann.

Privatimchrichtkn.

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