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ihm Haug und Spieß den Dank aus- sprachen. Der Entwurf des Hauptfinanzetats und des Finanzgesetzes für 1891/93 samt Nachträgen wurde sodann mit 84. allen abgegebenen Stimmen angenommen — Der erste Teil der abgelaufenen Session der württembergischen Ständevcrsamm- lung wurde ausgcfüllt durch die Beratungen über die Verwaltungsreform-Bor- lage, die nach einer Verständigung zwischen beiden Häusern Annahme gefunden hat und in Bälde bestehendes Gesetz sein wird Die Lebenslänglichkeit der Ortsvorsteher ist auch im neuen Gesetz beibehalten, dagegen sind Bestimmungen getroffen, welche die Entfernung unfähiger Ortsvorsteher leichter ermöglichen, als es bisher der Fall war; neu ist die Einführung des Disziplinarhofs für Gemeindebeamte. Die von der zweiten Kammer in das Gesetz aufgenommene Bestimmung, daß Gemeindebeamte durch Ausübung eines Mandats für den Landtag oder Reichstag rc. keiner Verletzung ihrer Berufspflichten sich schuldig machen, blieb, nachdem die Kammer der Standesherren sich nachgiebig gezeigt, im Gesetz festgelegt. Die von der Regierung vorgeschlagene vielumstrittene Bestimmung, wonach die Höchstbesteuerten einer Gemeinde bei den Beratungen des Gemeinderats über die Feststellung des Gemeindehaushalts Sitz und Stimme haben sollten, wurde durch einen Kompromißvorschlag ersetzt, welcher den Höchstbesteuerten ein Einspracherecht verbürgt und genauere Bestimmungen hierüber trifft. Der zweite Teil der Session war in erster Linie der Beratung des Hauptfinanzetats und der Nachträge zu demselben gewidmet. Trotz namhafter Steigerungen in verschiedenen Etats konnte infolge der höheren Erträgnisse der meisten Einnahmequellen die früher beschlossene Ermäßigung der direkten Steuern beibehaltcn werden; namhafter Zuwendungen hatten sich die Volks- schullehrer, sowie die unteren Eisenbahnbediensteten u. s. w. zu erfreuen. Die vorgeschlagene Zuwendung von Beiträgen zur Unterhaltung der Körperschaftsstraßen u. s. w. wurde von 1 Million auf 2 Millionen, wie in der letzten Finanzperiode, erhöht. Für die neue Neckarbrücke von Berg nach Cannstatt wurden als erste Rate 500000 -/-L genehmigt. Bon Eisenbahnprojekten ist diesmal nur eines, das einer schmalspurigen Bahn von Marbach bis Beilstein (mit späterer Fortsetzung nach Heilbronn), definitiv angenommen worden. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung hat der zweite Teil der beendigten Session noch in den letzten Tagen bewegte Verhandlungen gebracht über das Gesetz, betreffend die Ortsschulbehörden, durch welches bekanntlich nach dem Vorschläge der Regierung die Zulassung des Laienelements zur Schulaufsicht ermöglicht werden sollte. Dieser Vorschlag der Regierung, welcher nach lebhafter Erörterung von der Kammer der Abgeordneten mit einer Modifikation angenommen worden war, wurde von der Kammer der Standesherren abgclehnt und hierauf auch von der zweiten Kammer fallen gelassen, so daß nach dem neuen Gesetz das Prinzip der geistlichen Schulaufsicht in seiner vollen Strenge aufrecht erhalten bleibt. Das
selbe wird am 1. Dezember d. I. in Kraft treten.
Stuttgart, 2. Juni. Das dritte große Musikfest, welches hier abgehalten wird, veranstaltet von dem Verein zur Förderung der Kunst, nahm heute abend 6 Uhr im Festsaal der Liederhalle seinen Anfang mit der Aufführung des Oratoriums „Judas Makkabäus" von G F. Händel. Die Zuhörer, worunter zahlreiche Fremde, füllten schon vor 6 Uhr den ganzen Saal und die Seitengalerien fast bis auf den letzten Platz. Professor Dr. Faiß t war Dirigent und führte den Taktstock mit gewohnter Meisterschaft. Ueber das Tonwcrk selbst zu schreiben, ist hier nicht der Ort; das ausgegebene Programm hat aus der Feder des Musik- Professors Sittard die Zuhörer schon zum voraus auf die einzelnen Schönheiten des Oratoriums in dankenswerter Weise aufmerksam gemacht. Die Chöre waren vorzüglich einstudiert und gelangten zur vollen mächtigen Wirkung und die Dirigenten der mitwirkenden Vereine Prof. Dr. Faißt und Chordirigent Schwab in Stuttgart, Notz in Cannstatt und Braun in Ludwigsburg verdienen für die Einschulung der Chöre alles Lob. — Frau Baumann (Leipzig), Sopran; Frln. Minor, eine stattliche Dame, die eigentlich Major heißen sollte, aus Schwerin, Alt; Herr Staudigl (Karlsruhe) Baß, namentlich aber unser Hr om ada, Bariton, leisteten Vorzügliches als Solisten. Herr Balluf, Tenor, war leider plötzlich heißer geworden und ließ um Nachsicht bitten; aber im Laufe des Abends besserte sich seine Stimme zusehends, so daß auch er schließlich Beifall verdiente und fand. Die gauzeAufführung trug deshalb den Stempel der Vollendung. Trotz der schließlich hohen Temperatur im Saale hielt das Publikum, das sich während einer halbstündigen Pause erfrischt hatte, bis zum Schluffe der Aufführung '/r 10 Uhr tapfer aus. Der Musik-Enthusiasmus lehrt auch die Hitze ertragen.
JnBönnigheim wurden 14 Häuser in Asche gelegt. Der lOjährige, geistig zurückgebliebene Sohn des Weingärtners Staiger, in dessen Haus das Feuer auskam, hat durch Spielerei mit Zündhölzchen das große Unglück herbeigesührt; zum Glück sind die meisten der Abgebrannten versichert. Wie man vor einem halb blöden Kinde die Zündhölzchen nicht besser verwahrte, ist unbegreiflich.
Oesterreich.
Am Fronleichnamstag brach in Natur ns (Tirol) gegen Mitternacht im sogenannten Gufelgandhof, Feuer aus und zerstörte das Anwesen, welches von lauter ganz armen Leuten bewohnt war. Drei Mädchen von drei bis sechs Jahren und deren Großmutter, die 75 jährige Anna Rainer, konnten nicht mehr gerettet werden; der Fußboden der Schlaskammer brach unter ihnen zusammen und die Unglücklichen stürzten in den brennenden Stall hinab, indem man tags darauf nur wenige verbrannte Knochenreste auffand. Die 30jährige Rosa Rainer konnte sich retten, liegt jedoch in einem Nachbarhause hoffnungslos darnieder
Ausland.
In der Nacht vom 31. Mai/1. Juni wurde der Orientzug bei Tscherkeß- kioi, ein Dorf zwischen Adrianopel und Konstantinopel, von Räubern zur Entgleisung gebracht und überfallen. Die Reisegesellschaft. welche aus deutschen Reichsangehörigen und einem Engländer bestand, wurde von den Räubern abgeführt, welche ein Lösegeld von 2000VO Franken verlangen, zu dessen Beschaffung der Mitgefangene Banquier Israel M Berlin freigelassen wurde. Der deutsch! Botschafter v. Radowitz erhielt vom auswärtige» Amte die Weisung, den Betrag unter Wahrung der Regreßpflicht gegen die türkische Regierung vorzuschießen. Die Gefährdung der Gefangenen ist somit nach Kräften vorgebeugt. In den Händen der Räubern befinden sich Oscar Gceger und Banquier Israel (Berlin). Gutsbesitzer Moquel (Seigelsdorf), Oscar Kotzsch (Zoerbig), der Zugführer Freundinger und die übrigen Reisenden wurden ausgeplündert und sind zurückgeblieben. — Lokomotive. Tender, Gepäckwagen und mehrere Wagen stürzten um. Dreißig Räuber mit einem griechischen Führer hatten die Schienen aufgeriffen. Bahnwächter und Passanten waren, um Warnung zu verhindern, festgenommen worden. Ein Reisender wurde durch einen Flintenschuß schwer verwundet, sonst wurden nur leichte Verletzungen verursacht. — Der zur Empfangnahme des Lösegeldes freigelasseue Banquier Israel kam in Konstantinofiel an. Der Botschafter und Frhr. v. Radowitz that sofort beim Sultan und der hohen Pforte die nötigen Schritte, um in erster Linie das Leben der Gefangenen zu sichern. Er fand das eifrigste Entgegenkommen. Israel wird mit dem Lösegeld nach Kirk Kilisseh, dem von den Räubern zur Empfangnahme desselben bestimmten Orte, reisen. Die Räuber sind Griechen, keine Muhamedaner. — Nachdem der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Frhr. v. Marschall, in Berlin eine längere f Unterredung mit dem türkischen Botschafter - Tewfik Pascha gehabt hatte, traf ein Telegramm aus Konstantinopel ein, wonach die hohe Pforte die sofortige Zahlung der von den Räubern geforderten 200 W Franken Lösegeld verfügt hat.
Tokio, l. Juni. Der Verüber des Attentats auf den russischen Großfürstee- Thronfolger wurde von dem Reichsgericht des Mordversuchs schuldig erklärt und zur höchsten Strafe, zu lebenslänglichem Zuchthaufe, verurteilt.
Auslösung des Quadraträtsels in Nr. 85,
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Mit einer Aeilaae: Preisliste von A. Mayer,
Badische Weinkellerei Müllheim i. B.
Redaktion, Druck und Verlag von Chrn. Meeh in Neuenbürg.