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bare Betrag bemessen wird, seien für Wandergewerbe höher als für den stehenden Gewerbebetrieb nicht zutreffend ist. Diese Ansicht wäre richtig, wenn das stehende Gewerbe die gleichen Produktions- Bedingungen hätte, wie das Hausierge- gcwerbe, dies ist aber nicht der Fall, der Hausierer setzt sein Betriebskapital mindestens 20mal um, bis der ansäßige Gewerbetreibende Imal, die beiden Klassentafeln können deswegen gar nicht mit einander verglichen werden. Aus dem gegebenen Beispiel geht hervor, daß der ansässige Gewerbetreibende beinahe doppelt so hoch in der Steuer veranlagt ist, als der-Hausierer. Von der in dem neuen Gesetz-Entwurf vorgesehenen Erhöhung der, Steuer für Hausiergewerbe, wird der größte! Teil der Hausierer gar nicht betroffen, weil ihr Steuerkapital unter 100 cM beträgt, nur diejenigen, welche einen umfangreichen Hausierhandel treiben, erhalten eine Zulage von einigen Mark. Der angestrebte Zweck, die ansäßigen Gewerbetreibenden vor der ihnen durch den Hausierhandel zugehenden Benachteiligung zu schützen, wird hierdurch um so weniger erreicht, als die Hausiersteuer unserer Nachbarstaaten sehr bedeutend höher ist, als in Württemberg. Derselbe Hausierer, welcher bei uns künftig mit einer Gesamtabgabe von 20 v/L 60 pr. Jahr belegt wird, muß in Baden und Bayern pr. Jahr 120 bezahlen, es ist deshalb kein Wunder, daß Württemberg die größte Anzahl von Hausierern hat, (vor 25 Jahren 3000 und jetzt nahezu 30,000), die Zahl ausländischer Hausierer wird durch die niedere württ. Besteuerung fortwährend vermehrt und dadurch den ansäßigen Gewerbetreibenden ihr Einkommen geschmälert. Diesem Uebelstand entgegenzutreten, ist um so mehr Aufgabe der Gesetzgebung, als die Inhaber stehender Gewerbe bessere Stützen des Staats und der Gemeinden sind, als die Hausierer; es ist zu bedauern, wenn die Zahl der ersteren abnimmt, die Zahl der Hausierer aber sich vermehrt. Der ansäßige Gewerbetreibende bezahlt nicht nur seine Steuern, er nimmt auch sonst Anteil an den Pflichten und Lasten des öffentlichen Lebens, er trügt für gemeinnützige Zwecke Zeit und Geld bei, während der ausländische Hausierer die Gemeinden und das Land abweidet und dann wieder verläßt. Für die Bedürfnisse des Volkes ist nicht einmal der 10. Teil der Hausierer notwendig, mindestens d/i, derselben existieren zur Belästigung und zum Schaden des Publikums, sie vergeuden die Zeit, in der sie Nützliches leisten könnten in zwecklosem Hin- und Herreisen. Faßt man diese Gesichtspunkte ins Auge, so wird man keinen Augenblick darüber im Zweifel sein können, daß es notwendig ist, die Hausiergewerbe- steucr in einer Weise zu regeln, daß sie nicht nur der Steuer, welche vom stehenden Gewerbe erhoben wird, zum mindesten gleichkommt, sondern auch, daß sie zur Verminderung der großen Zahl ausländischer Hausierer der Wandergewerbesteuer unserer Nachbarstaaten gleichkommt. Um dieses Ziel zu erreichen, genügen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetz-Entwurfes nicht, wie an obenangeführten
Beispielen nachgewiesen ist. Die Staatssteuer von Wandergewerben muß erhöht werden, es solle unter Verlassung des jedenfalls bezüglich der Wandergewerbe unzweckmäßigen Ertragsteuersystems, ein Hausiergewerbesteuertarif ausgestellt werden, nach welchen die Staatssteuer für die einzelnen Hausiergewerbe unter Berück- ! sichtigung der volkswirtschaftlichen Bedürfnisse eingeschätzt werden; dieser Steuertarif würde dann die Grundlage für die Kommunalbesteuerung bilden. Bei diesem Steuertarif könnten die althergebrachten Hausierartikel berücksichtigt und zu Gunsten alter und gebrechlicher Personen Ausnahmeabstufungen gemacht werden. Die Ausdehnungsabgabe sollte höher, als in dem Entwurf vorgesehen, bemessen werden und für den einzelnen Oberamtsbezirk mindestens den fünften Teil betragen.
Im Hinblick darauf, daß der vorliegende Gesetzes-Entwurf in keiner Weise geeignet ist, den begründeten Klagen der Handel- und Gewerbetreibenden über Benachteiligung durch die Hausierer Rechnung zu tragen, hat die Handels- und Gewerbekammer Calw beschlossen, an die Kammer der Abgeordneten die Bitte zu stellen, dem eingebrachten Gesetzes-Entwurf die Genehmigung zu versagen und an die K. Regierung die Bitte zu richten, dieselbe möge in möglichster Bälde einen Gesetzes- Entwurf einbringen, welcher auf Grund eines fixen Steuertarifs die Staalssteuer von Hausiergewerben und auf dieser Grundlage die Ausdehnungsabgabe in einer der Wandergewerbesteuer der benachbarten Staaten gleichkommenden Höhe regelt.
Ausland.
Newyork, 14. Jan. Gestern abend wütete in Clinton (Kentucky) ein fürchterlicher Orkan. Er zerstörte 55 Häuser, 11 Personen wurden getötet und gegen! 50 verletzt.
Miszellen.
Aus den
Aufzeichnungen eines Unmündigen.
(Nachdruck verboten-)
(Fortsetzung.)
15. April. Jeden Tag dieselbe Qual. Je wärmer es wird, desto mehr drücken die Kleider; manchmal schrie ich so kläglich, daß die Amme mich wirklich in liegende Stellung bringt, aber dann kehrt sie mein Gesicht nach oben und die Sonne;, die schon recht grelle Strahlen wirft, scheint mir dann gerade in die Augen. Die Amme hat einen Sonnenschirm, hält ihn aber immer so, daß ich keinen Schatten abbekomme. Wenn das lange dauert, werde ich schnltcrlahm und blind.
18. Mai. Gott sei Dank, die Kleider sind nicht mehr wattiert, und obgleich sie von ihrer Länge nichts eingebüßt haben, trage ich sie doch leichter. Auch geht es mit dem Sitzen nun schon besser, das „Häufchen Unglück" hält sich recht hübsch gerade und sieht in seinem Hellen Anzug und Strohbarett ganz gut aus. Ich weiß das, denn unzähligemal wird es mir auf der Straße gesagt, — leider! leider! Mama hat mir ein rotes Band ans Handgelenk gebunden, gegen das „Berufen",
aber ich glaube, so stark kann die Wirkung des Mittels nicht sein, daß es all die Schmeicheleien und Liebkosungen, die mir angethan werden, unwirksam machen könnte. „O, das reizende Puttelchen", heißt es alle Augenblicke, „wem gehört es?" Und nun geht es an ein Herzen und Schmatzen, daß ich vor Angst nicht weiß, wohin, und ich muß mir die Küsse gefallen lassen, ob sie von blühenden, rosigen Lippen kommen, oder von so kranken, widerwärtigen, daß ich am liebsten mit der rot umbänderten dicken kleinen Faust mich zur Wehre setzen möchte. Welche Prüfung ist cs, schön zu sein!
9. Juni. Ich trage ausgeschnittene Kleider und um den fetten Hals eine Korallenschnur. Man findet mich sehr hübsch, die Küsserei dauert mit ungeschwächten Mitteln fort, aber ein anderer Mißbrauch hat sich dazugesellt, Wir wohnen in der Sommerfrische, ein gemeinschaftlicher Garten wird von vielen Parteien benutzt, und unter diesen wandere ich von Hand zu Hand, weil jeder meine Schönheit und „Possierlichkeit" bewundern will. Ich protestiere schreiend dagegen, da ich es nicht angenehm finde, wenn man mir mit ausgestrecktem Zeigefinger „Kille, kille" macht und ich nicht weiß, wohin ich mich wenden soll, um dem Kitzeln und Necken, dem Dalbern und Tändeln zu entgehen. Ich will nicht possierlich sein, ihr Leute, hört ihr's? Ich will euch nicht amüsieren, laßt mich in Frieden. Hah, wenn ich größer wäre und es ihnen so machen könnte, wie sie miii, — möcht' sehen, ob sie es fertig brächten, freundlich dazu zu sehen.
(Schluß folgt.)
Berlin. Unsere Damenwelt dürfte die Nachricht interessieren, daß am Samstag der österreichische Damenhutmode- Verein die neuen Hutmoden für das Frühjahr und den Sommer festgestellt hat. Von 250 eingeschickten Formen wurden 53 ausgewählt und 5 prämiirt. Nach der vorgenommenen Modewahl haben die breiten Formen wiederum das Feld behauptet. Zumeist wurden lichte Naturfarben gewählt mit a, four geflochtenem Stroh. Erster Preis: Ein breiter, nach vorne sich schaufelartig abbiegender Hut, nach Art der-seiner Zeit beliebten schwarzen Schäferhüte mit niederem, länglichem und kantigem Kopfe. — Zweiter Preis: Ein breitkrämpiger Hut, dessen Blenden nach rückwärts sich Heraufbiegen und in der hintersten Partie einen etwa zehn Zentimeter breiten Ausschnitt haben. — Dritter Preis: Ein breiter Hut, dessen Krämpen auf der rechten Seite einen Einbug zeigen. Die Form erinnert an die ehemals getragene Stuart-Fatzon. — Vierter Preis: Ein spanischer Bolero-Hut mit kantigem Kopfe und nach rückwärts schmäler auslaufender , aufrecht stehender Krämpe. — Fünfter Preis: Ein oval auslaufender Schirmhnt mit rundem Kopf und Fächer- krämpe. (N. N.)
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Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Me»h in Neuenburg.