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Der Enzthitter.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cmthal und -essen Umgegend.

Amtsblatt für: den Hbevamtsbezirrk Weirenbüvg.

47. S«chrga»s.

Rr. 44. Reuenbürg, Dienstag den 19. März 1889.

Weint Z>ie«»tag, Io«ner«tag, S«m»1ag L S«««tag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 ^ 10 monatlich 4o durch die Post bezogen Bezirk vierteljährlich 1 25monatlich 45 auswärts vierteljährlich ^ I 45^ Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

An die OrtsM-kher.

Oberamts st adt Neuenbürg.

Verkauf von Tannenstammholz auf dem Stock

im Wege des schriftlichen Anfstreichs.

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Die Ortsvorsteher haben die Gemeinde­pfleger auf den Z 14 der Ministerial- verfügung vom 23 März 1881 betr. die Vollziehung des Reichsviehseuchen-Gesetzes und des dazu ergangenen Württ. Aus­führungsgesetzes vom 20. März 1881 Reg.-Bl. von 1881 S. 196 hinzuweisen, wornach die Aufnahme und Verzeichnung der Biehbesitzer und ihres beitragspflich­tigen Viehbestands nach dem Viehbestand vom 31. März d. I. zu erfolgen hat.

Die erforderlichen Formularien sind den Ortsvorstehern mit der heutigen Post zu­gegangen. °

Zugleich werden die Ortsvorsteher auf die in Nr. 59 S. 411 des Staatsanzeigers von 1889 veröffentlichte Verfügung des K. Ministeriums des Innern betr. die Um­lage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Tiere sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere vom 9. d. Mts. besonders hiemit hingewiesen.

Im Interesse der Geschäftsvereinfachung ist es gelegen, daß auch Heuer wieder der Einzug der Umlagebeträge mit der Vieh­ausnahme verbunden wird.

Den 16. März 1889.

K. Oberamt.

' Hofmann.

Bai hin gen.

Die Lieferung und Beifuhr des vor­erst auf 85 Raummeter tannenen Scheiter berechneten Bedarfes an gesundem, nicht nachgespaltenem Brennholze für das Etats- sahr 1889/90 zum Arbeitshaufe wird im Hubmissionswege vergeben.

Uebernahmslustige, welche die näheren Bedingungen auf unserer Kanzlei einsehen können, wollen ihre Offerte mit Angabe des Preises pro Raummeter, schriftlich und versiegelt mit der AufschriftHolz- Ueserungs-Offert" längstens bis Samstag den 30. März d. I. hreher übergeben.

Den 18. März 1889.

K. Arbeitshausverwaltung.

Aus dem nachstehend bezeichneten Stadtwald kommt zum Verkauf das unten angegebene mutmaßliche Erzeugnis an Langholz I. bis IV. Klasse und Sägholz I. bis III. Klaffe und zwar an normalem und Ausschußholz.

Ab­

teilung.

Losnummer.

Stamm-

Nr.

Stückzahl.

Lanq-

und

Sägholz.

Festmeter.

Holzart.

Entfernung

der

Bahnstation

Qualität

des

Holzes.

Bemerkungen.

Miß­

ebene.

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21/40

41/66

67/86

87/102

103/122

123/140

141/163

164/199

200/230

231/285

286/322

323/358

359/400

401/442

443/471

472/501

502/524

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552/583

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74

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90

120

Tannen

kl

"

Rothenbach 2 km

Neuenbürg 3,5 km

schön.

Sämtliche Lose werden im Saft gehauen, Lage eben.

Auf Verlangen wird das Holz von Waldschütz Ruff hier vor­gezeigt.

Für die Kaufschillinge wird Borgfrist bis 1. Januar 1890 erteilt.

Der Termin für die Abfuhr der Hölzer ist der 1. Februar 1890.

Das Ausschußholz aller Klassen ist zu 90 Prozent des Revierpreises der be­treffenden Klaffen angeschlagen.

Das in Prozenten und '/io-Prozenten auszudrückende Gebot des Käufers be­zieht sich bei normaler Ware auf den Revierpreis und bei dem Ausschußholz auf den oben bezeichneten Anschlag.

Die Gebote sind nach Losen und zwar mit Angabe der Losnummern zu machen und mit der AufschriftGebot auf Tannenstammholz auf dem Stock" und bis spätestens Dienstag den 26. März, Vormittags 11 Uhr bei dem Stadtschultheißenamt hier ein­zureichen, woselbst an dem gleichen Tag vormittags 11 Uhr die Eröffnungsverhand- lnng stattfindet, welcher die Bietenden anwohnen können.

Formulare zu Angeboten werden vom Stadtschulleißenamt unentgeltlich ab­gegeben.

Außer vorstehenden Bedingungen werden dem Verkauf die gedruckten Be­dingungen für den Verkauf von Nadelholzstammholz auf dem Stock aus K. Württ. Staatswaldungen im Weg des schriftlichen Aufstreichs zu Grunde gelegt und werden dieselben auf Verlangen vom Stadtschultheißenamt zur Einsicht zugesendet, welches auch zu jeder weiteren Auskunft bereit ist.

Neuenbürg, den 12. März 1889.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.