181
'ster besind-
entsetzlicher enschenleba, n Abend in, Ein jung» e, Namen; jtübung nii! n Reserve . Schneide jlücklich gh , daß di, alten seinen I s Ausfalle- Friedmam ' chneider und !» durch dn- l Mit einem ! brach der siel alsbald er er nicht
Der Enzthitter.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cmthal und -essen Umgegend.
Amtsblatt für: den Hbevamtsbezirrk Weirenbüvg.
47. S«chrga»s.
Rr. 44. Reuenbürg, Dienstag den 19. März 1889.
Weint Z>ie«»tag, Io«ner«tag, S«m»1ag L S«««tag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 ^ 10 monatlich 4o durch die Post bezogen „Bezirk vierteljährlich 1 25monatlich 45 auswärts vierteljährlich ^ I 45^ — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
An die OrtsM-kher.
Oberamts st adt Neuenbürg.
Verkauf von Tannenstammholz auf dem Stock
im Wege des schriftlichen Anfstreichs.
die „großen trifft die erer großer üe von Metz ndat nicder- t wird, be- Paris zu ist), sich so zum gesetzlassen, und > hochpatri- at äs Aletr" ntoine wird nn sein, der kann es wanzösischen rfahren und Fürst Bis- 1876) den hat, welcher Me Oesterausdrängen steithanische) Kanzler Hai ch gewiesen, i, sagte er. eichen. Ich as von mir ört und den ans erfüllt Deutschlands
inschte. eine ördlich pro- : die Aner- hnung einer mit Oester- f beharrlich sie. Schon quartier in aer Einver-
aurgetaucht
irch beseitigt ng anbot.
mit seinem orübcr. aus llung äugest eigentlich - „Das, .Konkurrenz
Die Ortsvorsteher haben die Gemeindepfleger auf den Z 14 der Ministerial- verfügung vom 23 März 1881 betr. die Vollziehung des Reichsviehseuchen-Gesetzes und des dazu ergangenen Württ. Ausführungsgesetzes vom 20. März 1881 Reg.-Bl. von 1881 S. 196 hinzuweisen, wornach die Aufnahme und Verzeichnung der Biehbesitzer und ihres beitragspflichtigen Viehbestands nach dem Viehbestand vom 31. März d. I. zu erfolgen hat.
Die erforderlichen Formularien sind den Ortsvorstehern mit der heutigen Post zugegangen. °
Zugleich werden die Ortsvorsteher auf die in Nr. 59 S. 411 des Staatsanzeigers von 1889 veröffentlichte Verfügung des K. Ministeriums des Innern betr. die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Tiere sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere vom 9. d. Mts. besonders hiemit hingewiesen.
Im Interesse der Geschäftsvereinfachung ist es gelegen, daß auch Heuer wieder der Einzug der Umlagebeträge mit der Viehausnahme verbunden wird.
Den 16. März 1889.
K. Oberamt.
' Hofmann.
Bai hin gen.
Die Lieferung und Beifuhr des vorerst auf 85 Raummeter tannenen Scheiter berechneten Bedarfes an gesundem, nicht nachgespaltenem Brennholze für das Etats- sahr 1889/90 zum Arbeitshaufe wird im Hubmissionswege vergeben.
Uebernahmslustige, welche die näheren Bedingungen auf unserer Kanzlei einsehen können, wollen ihre Offerte mit Angabe des Preises pro Raummeter, schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Holz- Ueserungs-Offert" längstens bis Samstag den 30. März d. I. hreher übergeben.
Den 18. März 1889.
K. Arbeitshausverwaltung.
Aus dem nachstehend bezeichneten Stadtwald kommt zum Verkauf das unten angegebene mutmaßliche Erzeugnis an Langholz I. bis IV. Klasse und Sägholz I. bis III. Klaffe und zwar an normalem und Ausschußholz.
Ab
teilung.
Losnummer.
Stamm-
Nr.
Stückzahl.
Lanq-
und
Sägholz.
Festmeter.
Holzart.
Entfernung
der
Bahnstation
Qualität
des
Holzes.
Bemerkungen.
Miß
ebene.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20 21 22
1l20
21/40
41/66
67/86
87/102
103/122
123/140
141/163
164/199
200/230
231/285
286/322
323/358
359/400
401/442
443/471
472/501
502/524
525/551
552/583
584/618
619/688
20
20
26
20
16
20
18
23
36
31
35
37
36 42 42
29
30 23 27
32 35 70
80
52
46
70
58
52
54
74
100
58
110
104
100
94
140
74
74
78
74
82
90
120
Tannen
kl
"
Rothenbach 2 km
Neuenbürg 3,5 km
schön.
Sämtliche Lose werden im Saft gehauen, Lage eben.
Auf Verlangen wird das Holz von Waldschütz Ruff hier vorgezeigt.
Für die Kaufschillinge wird Borgfrist bis 1. Januar 1890 erteilt.
Der Termin für die Abfuhr der Hölzer ist der 1. Februar 1890.
Das Ausschußholz aller Klassen ist zu 90 Prozent des Revierpreises der betreffenden Klaffen angeschlagen.
Das in Prozenten und '/io-Prozenten auszudrückende Gebot des Käufers bezieht sich bei normaler Ware auf den Revierpreis und bei dem Ausschußholz auf den oben bezeichneten Anschlag.
Die Gebote sind nach Losen und zwar mit Angabe der Losnummern zu machen und mit der Aufschrift „Gebot auf Tannenstammholz auf dem Stock" und bis spätestens Dienstag den 26. März, Vormittags 11 Uhr bei dem Stadtschultheißenamt hier einzureichen, woselbst an dem gleichen Tag vormittags 11 Uhr die Eröffnungsverhand- lnng stattfindet, welcher die Bietenden anwohnen können.
Formulare zu Angeboten werden vom Stadtschulleißenamt unentgeltlich abgegeben.
Außer vorstehenden Bedingungen werden dem Verkauf die gedruckten Bedingungen für den Verkauf von Nadelholzstammholz auf dem Stock aus K. Württ. Staatswaldungen im Weg des schriftlichen Aufstreichs zu Grunde gelegt und werden dieselben auf Verlangen vom Stadtschultheißenamt zur Einsicht zugesendet, welches auch zu jeder weiteren Auskunft bereit ist.
Neuenbürg, den 12. März 1889.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.