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Stuttgart. Das unter Kontrolle gewerbl. Vereine stehende Bureau für Arbeits-Nachweis, Karlstraße 15, versendet gegenwärtig seinen von Ver­walter Falkenstein erstatteten Jahresbericht pro 1887/88. Aus demselben ist zu entnehmen, daß dieses Bureau im vorigen Jahre 13 702 Gesuche vermittelt und 567 Durchreisende unterstützte gegen 13170 Vermittlungen und 614 Unterstützte im Vorjahr, auswärtigen Auftraggebern wur­den 504 Arbeiter zugewiesen, auch das finanzielle Ergebnis ist ein befriedigendes.

Seit seiner Gründung im Jahr 1865 üermittelte dieses Bureau 334474 Gesuche und unterstützte 64 335 Durchreisende.

Eine nicht unerhebliche Zahl von Ge- schüftslosen konnten mangels geeigneter Stellen eine Verwendung nicht finden, was für jene Arbeitgeber, welche bis jetzt die Dienste des Bureaus, das auch Nicht­

handwerker vermittelt, nicht in Anspruch genommen, veranlassen dürfte, sich künftig dessen Vermittlung zu bedienen.

Die bisherigen Statuten erfuhren eine kleine Revision welche mit Anfang dieses Jahres in Wirkung trat. In dem Berichte wird vom Bureau-Ausschuß er­neut die Bitte an alle Freunde des Arbeiter­standes und Freunde gemeinnütziger Unter­nehmungen um ferneres Wohlwollen ge­richtet, damit dieses Institut, um welches wir vielseitig beneidet werden, immer mehr und mehr zum Segen der Beteiligten in bekannter uneigennütziger Weise zu wirken vermag.

Nwnik.

Deutschland.

Erlaß Sr. Maj. des Kaisers und Königs an den Reichskanzler und Präsidenten des Staatsministeriums.

Mein lieber Fürst!

Bei dem Antritt Meiner Regierung ist es Mir ein Bedürfnis, Mich an Sie, den längjährigcn, vielbewährten ersten Diener Mm,^ in Gott ruhenden Herrn Vaters zu wenden. Sie sind der treue und mutvolle Ratgeber gewesen, der den Zielen seiner Politik die Form gegeben und deren erfolgreiche Durchführung ge­sichert hat. Ihnen bin Ich und bleibt Mein Haus zu warmem Dank verpflichtet. Sie haben daher ein Recht, vor allem zu wissen, welches die Gesichtspunkte sind, die für die Haltung Meiner Regierung maßgebend sein sollen.

Die Verfasfungs- und Rechts-Ord­nungen des Reiches und Preußens müssen vor allem in der Ehrfurcht und in den Sitten der Nation sich befestigen. Es sind daher die Erschütterungen möglichst zu vermeiden, welche häufiger Wechsel der Staatseinrichtungen und Gesetze veran­laßt. Die Förderung der Aufgaben der Reichsregierung muß die festen Grund­lagen unberührt lassen, auf denen bisher der preußische Staat sicher geruht hat Im Reiche sind die verfassungsmäßigen Rechte aller verbündeten Regierungen ebenso gewissenhaft zu achten, wie die des Reichstages; aber von beiden ist eine gleiche Achtung der Rechte des Kaisers zu erheischen. Dabei ist im Auge zu be­halten, daß diese gegenseitigen Rechte nur zur Hebung der öffentlichen Wohlfahrt

dienen sollen, welche das oberste Gesetz ! bleibt, und daß neu hervortretenden, un­zweifelhaften nationalen Bedürfnissen stets in vollem Maße Genüge geleistet werden muß.

Die notwendige und sicherste Bürg, schaft für ungestörte Förderung dieser Aus­gaben sehe Ich in der ungeschwächten Erhaltung der Wehrkraft des Landes, Meines erprobten Heeres und der ans­blühenden Marine, der durch Gewinnung überseeischer Besitzungen ernste Pflichten erwachsen sind. Beide müssen jederzeit auf der Höhe der Ausbildung und der Vollendung der Organisation erhalten werden, welche deren Ruhm begründet hat und welche deren fernere Leistungs­fähigkeit sichert.

Ich bin entschlossen, im Reiche und in Preußen die Regierung in gewissen­hafter Beobachtung der Bestimmungen von Reichs- und Landesverfassung zu führen. Dieselben sind von Meinen Vor­fahren auf dem Throne in weiser Erkennt­nis der unabweisbaren Bedürfnisse und zu löseuden schwierigen Aufgaben des ge­sellschaftlichen und staatlichen Lebens be­gründet worden und müssen allseitig ge­achtet werden, um ihre Kraft und segens­reiche Wirksamkeit bethätigen zu können.

Ich will, daß der seit Jahrhunderten in Meinem Hause heilig gehaltene Grund­satz religiöser Duldung auch ferner alle Meine Unterthanen, welcher Religionsge­meinschaft und welchem Bekenntnisse sie auch angehören, zum Schutze gereiche, j Ein Jeglicher unter ihnen steht meinem ! Herzen gleich nahe, haben doch Alle gleich­mäßig in den Tagen der Gefahr ihre volle Hingebung bewährt.

Einig mit den Anschauungen Meines Kaiserlichen Herrn Vaters werde Ich warm alle Bestrebungen unterstützen, welche geeignet sind, das wirtschaftliche Gedeihen der verschiedenen Gesellschafts­klassen zu heben, widerstreitende In­teressen derselben zu versöhnen und un­vermeidliche Mißstände nach Kräften zu mildern, ohne doch die Erwartung her- vorzurufen, als ob es möglich sei, durch Eingreifen des Staates allen Nebeln der Gesellschaft ein Ende zu machen.

Mit den sozialen Fragen enge ver­bunden erachte Ich die der Erziehung der Heranwachsenden Jugend zugewandle Pflege. Muß einerseits eine höhere Bild­ung immer weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden, so ist doch zu ver­meiden, daß durch Halbbildung ernste Gefahren geschaffen, daß Lebensansprüche geweckt werden, denen die wirtschaftlichen Kräfte der Nation nicht genügen können, oder daß durch einseitige Erstrebung ver­mehrten Wissens die erziehliche Aufgabe unberücksichtigt bleibe.

Nur ein auf gesunder Grundlage der Gottesfurcht in einfacher Sitte aufwachsen­des Geschlecht wird hinreichende Wider­standskraft besitzen, die Gefahren zu über­winden, welche in einer Zeit rascher wirt­schaftlicher Bewegung durch die Beispiele hochgesteigener Lebensführung Einzelner für die Gesamtheit erwachsen.

Es ist Mein Wille, daß keine Gelegen- ^ heit versäumt werde, in dem öffentlichen ^ Dienste dahin einzuwirken, daß der Ver­suchung zu uuverhältnismäßigen Aufwande

umgetauscht.

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