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beschäftigen, Angehörige der eigenen Angestellten kommen in die Geschäftsräume; Freunde des Ge­schäftsinhabers, Arbeiter aus fremden Geschäften, fremde Dienstboten haben Aufträge zu erledigen, mancher ist von AmtSwegen verpflichtet, die Geschäfts­räume zu betreten. In all' diesen Fällen ist die Haftpflichtgefahr so groß, daß «S weiterer Ausfüh­rungen hierüber kaum bedarf. Wer aber glaubt, daß damit das Kapitel über die Pflicht zu hasten abgeschloffen sei, der befindet sich in großem Irrtum. Den Beweis hiefür mögen folgende Ausführungen erbringen:

AIS Pferde- und Fuhrwerksbesitzer kommt jeder Gewerbetreibende sowohl, als jeder Landwirt in eine oft verhängnisvolle Berührung mit dem Publikum. Wenn oft behauptet wird, derjenige, welcher Pferde und Wagen hinausschicke, vertraue dem Lenker des­selben sein ganzes Vermögen an, so ist damit nicht zu viel gesagt. Der allersicherste Fahrer ist nicht immer in der Lage, Unglücke zu verhüten. Nach dem Z 833 des bürgerl. Gesetzbuches ist die Haftpflicht deS Pferde- und FuhrwerkSbesitzerS eine bedeutend schärfere als früher, denn eS ist in denselben bestimmt:

Wird durch ein Tier ein Mensch ge­tötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache be- schäsigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersitzen."

Beim Tierhalter braucht es also jetzt kein Verschulden mehr, er haftet unbedingt und unbeschränkt.

ES würde entschieden zu weit führen, die zahl­losen Fälle auszuführen, in denen Besitzer von Tieren für Schäden, welche durch dieselben angerichtet wurden, haftbar gemacht werden. Jeder Besitzer von Pferden, Hunden und sonstigen Tieren weiß ja selbst sehr ge­nau, wie dieselben immer und immer wieder überwacht werden müssen, damit Beschädigungen und Zerstörungen fremden Eigentums, sowie etwaige Verletzungen oder Tötungen von Menschen vermieden werden. Ganz verhindern lassen sich diese jedoch selbst bei der größten Sorgfalt nie, und fast täglich erfährt

man denn auch, daß für Schäden, die durch Tiere angerichtet wurden, seitens der hiefür verantwortlich gemachten Besitzer hohe Ersatz-Summen gezahlt werden mußte». Insbesondere werden häufig Kinder durch Ueberfahren verletzt und zwar nicht selten so schwer, daß sie des dauernden Gebrauches wichtiger Glieder oder Organe verlustig gehen, wodurch ihre Erwerbsfähigkeit völlig gehindert oder dauernd be­schränkt wird. Wie leicht Passanten durch Pferde und Fuhrwerk beschädigt werden, ist allgemein be­kannt. Es kommt aber auch vor, daß Jnsaßen von Wagen einen Unfall erleiden, sei es, daß die Pferds scheu werden oder durch Unvorsichtigkeit des Kutschers der Wagen irgendwo anstößt oder in einen Graben u. s. w. fährt und daß hiedurch die Jnsaßen herauS- geschleudert und geschleift werden.

Noch viel mehr gefährdet sind aber die Kut­scher und Stallknechte, die mit der Bedienung der Pferde und des Fuhrwerks beauftragt und deshalb in steter Berührung mit denselben sind. Gehören die Arbeitgeber mit ihrem Betrieb einer BerufSgmossen- schaft an, so ist diese verpflichtet, den Arbeiter zu ent- schädigen, sofern nicht den Arbeitgeber am Entstehen des Unfalls eine Schuld trifft.

Ist aber der Betrieb, zu dem Pferde und Fuhrwerk benützt werden, einer BerufSgenoflenschaft nicht zugeteilt, so macht sich die gesetzliche Haftpflicht in ihrer vollen Strenge geltend.

Der Geschäftsinhaber hat aber nicht nur für daS eigene Verschulden aufzukommen, sondern auch für daS seiner HilfSpersonen, dis Anderen einen Schaden zufügen und zwar:

a) unbedingt seinen Kunden gegen­über oder sonstigen Personen, denen gegenüber er eine Verbindlichkeit zu erfüllen hat,

d) Dritten, ihn nicht näher angehenden Personen gegenüber, sofern er nicht beweist, daß sein Angestellter ein tüchtiger Arbeiter ist. Mißlingt der dem Gefchäftsherrn ob­liegende Beweis in irgend einem Punkt, so muß er ohne weiteres zahlen und fallen ihm dazu noch die meist sehr erheblichen Prozeß­kosten zur Last. (Schluß folgt)

Kitterarisches.

De r Lahrer Hinkende ist wieder da! Nachdem er ein« stattliche Armee seiner Send­ling« in die weite Welt, wo Deutsche wohnen, vor­nehmlich nach Nord- und Südamerika, Australien und Deutsch-China hat abgehen lassen, marschiert er jetzt durch die deutschen Lande, um seinen Lesern die ge­wohnte Unterhaltung und Belehrung zu bringen. Der vorliegende erst« Jahrgang seiner zweiten Jahrhunderts ist wieder recht gediegen ausgefallen, und der Buren­krieg, der Beginn der blutigen Ereignisse in China, sowie die sonstigenWeltbegebenheiten" sind in Wort und Bild recht volkstümlich dargestellt. So muß für das Volk geschrieben werden.

Kandrv. Kexirksrrrrein Calw.

Der Verein beabsichtigt im September wieder

einen

Aufkauf vor» Zuchtvieh

(oberbadisches Fleckvieh bezw. Simmenthalervieh) oor- zunehmen. Der Aufkauf erfolgt durch eine Kommission auf Bestellung seitens der Mitglieder und sind die Besteller verpflichtet, die von der Kommission für sie angekauften Tiere zu übernehmen; die Besteller können jedoch die Kommission begleiten und erhalten in diesem Fall ih r Fahrkoste« aus der Vereinskaffe ersetzt. Die Koste« der Kommisfio« und des Viehtraus­ports übernimmt ebenfalls die Vcreinskaffe. Er wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß die Käufer hervorragender Tiere aus dem zu diesem Zweck gesammelten Fond Prämie« erhalten.

Diejenigen Gemeinden und Vereinsmitglieder, welche sich an diesem Aufkauf beteiligen wollen, werden hiemit veranlaßt, spätestens bis 18. August bei dem Unterzeichneten anzuzeigen, welche Tiere (junge Farren oder trächtige Kalbeln) sie zu kaufen wünschen,

Calw, den 4. August 1900.

Vereinssekretär:

Fechter.

Amtliche Kekmmtmachmlgkll.

Vergebung von Vauarbeiten.

Bei Ausführung der Ortsentwäfserung sind nachstehende Arbeiten und Lieferung» an tüchtige Unternehmer zu vergeben.

1) Grabarbeit.im Ueberschlagsbetrag von 1550

S) Zewentröhre«liefern«g «evst

Verlege«. 3950

3) BetouieruugLarbeite« . . . 785

Die unter 2) und 3) genannten Arbeiten werden nur in eine Hand vergeben. Ueberschlag, Plan und Bedingungen liegen auf dem Rathaus zur Einsicht auf.

Angebote auf Uebernahme der Arbeiten, i« Prozente« des Ueber- fchlags ausgedrückt, sind dis zum 28. August bei der Unterzeichneten Stelle «inzureichen. Der Zuschlag wird spätestens am 8. September erteilt werden.

Dis Bewerber haben in ihren Angeboten zu erklären, daß sie von den vor- geschriebrnen Bedingungen Kenntnis genommen haben.

Altheugstett OA. Calw, den 7. August 1900.

Schultheitzenamt.

Flik.

Krinat-Anzeigerr.

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am 12. August «achm. 2 Uhr.

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Am Souutag» de« IS. August» nachmittag« 2'/- Uhr, findet im Gasthaus zumLamm" in Unterreichenbach eine

Versammlung

statt, wozu löfl. einladet

_ der Umstand.

VvIlvllUieder VortraK

emes Kuren-Irmalide« ans dem südafrikanischen Kriege,

im Saale der Aranerei Dreiß.

1. Hess. Meine während eines 5jährigen Aufenthaltes in der Transvaal-Republik gewonnenen Eindrücke, sowie die seitens der Buren gemachten Vorberei­tungen zum Krieg.

S. Heil. Meine Kriegserlebnisse im südafrikanischen Krieg und meine Verwundung.

Zu Ende des Vortrags beantwortet der Redner etwaige an ihn gestellte Fragen. Bilder und Karten, sowie m diesem Kriege verwendete englische Ge­schosse liegen gleichzeitig zur Ansicht auf.

Eutree 4V Pfg. A«fa«g 8'/, Uhr. Eintritt für Jedermau«.

Anstrich« Tapezterarbeit.

Pläne und Kostrnvoranschlag, welch« in meiner Wohnung zur Einsicht auf­liegen, können bis 13. August eingesehen werden. Die schriftlichen Offerten sind längstens bis 14. August einzureichen. Hirsau, den 8. August 1900.

I. Kolry.

ZSannnterueymer.

Am Sonntag, den 5. August ging in Liebevzell auf dem Wege vom unte­ren Bad zum Kaffeehof und zurück über den Lehmgrubenweg und Jägersteg ein« wertvolle

goldenr Krache

mit eingesetzten weißen Perlen verlöre».

Der redliche Finder wird gebiten, dieselbe gegen gute Belohnung im unte­ren Bad in Liebenzell abzugeben.

Trirristeii- » » « liartei«.

bei

auf Leinwand zu 50 A

L. kaorgii, ßatm,

6. Vsil, Lieve«iell,

1. >.u1r, Keinach.

Men«

SÄLdvrtiiKv

ringetroffen bei

Erst. Kern a. Markt.

Kllll-Attard.

ES sollen nachstehende Bauarbeiten zu einem Neubau in Hirsau im Accord vergebe« werden:

Ghpferorbeit, Schreiner-

Schlosser-

Gl«ser-

Gesucht wird auf 1. Okt. ein»

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