Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthal und besten Umgegend.
Amtsblatt füv öerr Hbevamtsbeziicb Weuenbüvg.
42. Jahrgang.
Nr. 166. Neuenbürg, Samstag den 18. Oktober 1884.
Erscheint Dienstag, Ionnergag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg merteljährl. l 10 monatlich 40^: durch die Post bezogen
im Bezirk vierteljährlich 1 -ZL 25 monatlich 45^-: auswärts vierteljährlich i 45^. — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10 ^
Amtliches.
Neuenbürg.
A« die Nrtsmstkhn.
Reichstags-Abgeordneten-Wahl betreffend.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. d. Mts. (Enzthäler Nr. ißg) werden den Ortsvorstehern folgende weitere Aufträge erteilt:
1. Am 22. Tag nach Beginn der öffentlichen Auslegung der Wählerliste, also am Dienstag den 21. Oktober d. I. — weder früher noch später — sind die Wählerlisten von dem Gemeinderat bezw. Teilgemeinderat definitiv abzuschließen. Dies geschieht
a. im Hauptexemplar der Wählerliste durch die Worte:
„Abgeschlossen
..... (Ort) den 21. Oktober 1884.
Der Gemeinderat.
(Unterschriften.)
d. im zweiten Exemplar der Wählerliste durch die Worte:
„Abgeschlossen mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt. .(Ort) den 21. Oktober 1884.
Der Gemeinderat.
(Unterschriften.)
2. Ist dies geschehen, so sind beide Listen weiter zu beurkunden und zwar:
a. das Hauptexemplar durch die Worte:
„Daß die vorstehende Wählerliste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom 29. September bis ... . Oktober d. I. zu Jedermanns Einsicht ausgelegen ist, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Lokal, Tag und Stunde der Wahl, acht Tage vor dem Wahltermin in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden sind, wird hiemit bescheinigt.
.(Ort) den 21. Oktober 1884.
Der Gemeinderat.
(Unterschriften.)
d. Das zweite Exemplar durch die Worte:
„Daß das Hauptexemplar der vor- stehendenWählerliste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung (n. s. w. wie oben 2. a.)
Die pünktliche Ausstellung dieser Beurkundungen nach vorstehender Anleitung, wozu die hinausgegebenen Formulare (Anhängebogen) benützt werden können, aber,
weil sie für das Hauptexcmplar und das zweite Exemplar verschieden sind, nicht verwechselt werden dürfen, wird den Gemeindebehörden nachdrücklich eingeschärft mit dem Bemerken, daß, wenn Fehler vor- j kommen, der Herr Wahlkommisfär in Calw ! die Listen durch Expreßbotcn auf Kosten des Schuldigen zurücksenden wird.
3. Sind diese Beurkundungen vollzogen, so ist
a. das Hanptexemplar der Wählerlisten nebst Beilagen in der Gcmeindere- gistratur aufzubewahren,
b. das zweite Exemplar derselben sofort dem Wahlvorsteher (s.. Enzthäler Nr. 1K5) gegen Bescheinigung zuzustellen.
Daß dies geschehen ist, ist dem Oberamt gleich darauf anzuzeigen, wobei ausdrücklich zu beurkunden ist, daß das Erkenntnis des Gemeinderats über Einsprachen gegen die Wählerliste (falls solche erhoben wurden) — K 3 des Wahlreglements — und die Eröffnung desselben an die Beteiligten spätestens am Montag den 20. Oktober d. I. erfolgt ist, sowie daß beide gleichmäßig berichtigten Exemplare der Wählerliste am Dienstag den 21. Oktober d. I. von dem Ge- meindcrat bezw. Teilgemeinderat definitiv abgeschlossen worden sind und daß das zweite Exemplar der Wählerliste dem Wahlvorsteher ausgefolgt worden ist.
An diejenigen Ortsvorsteher, von welchen diese Anzeige nicht bis zum 23. Oktober d. I. abends bei Oberamt eingekommen sein wird, werden Wartboten abgeschickt werden.
4. Den Ortsvorstehern werden in den nächsten Tagen die Formularicn zu den Wahlprotokolle» und Gegenlisten zugefertigt werden. Es wird zweckmäßig sein, wenn der Protokollführer und derjenige Beisitzer, welcher die Gegenliste zu führen hat, sich schon vor der Wahl mit den Formularien genau bekannt machen, damit sie im Anstandsfall sich noch rechtzeitig Belehrung erholen können.
5. Nach dem definitiven Abschluß der Wählerlisten haben die Ortsvorsteher die Zahl der Wahlberechtigten zu erheben und das Ergebnis bis zum 23. d. M. in besonderem Bericht an das Oberamt einzusenden.
Die Berichte sind als portopflichtige Dienstsache einzuschicken.
6. Die Wahlvorsteher sind insbesondere noch auf Folgendes aufmerksam zu machen:
a. In Betreff des Verfahrens bei der Wahlhandlung ist hauptsächlich zu beobachten, daß über die Dauer der
Wahl das in den nächsten Tagen den Ortsvorstehern zugchende Plakat am Wahllokal angeschlagen sein muß, daß den Wählern der Zutritt zum Wahllokal während der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel offen steht, und daß vor dem Beginn der Abstimmung der gesamte Wahlvorstand sich zu überzeugen hat, daß die Wahlurne leer ist. b. Die bei der Wahl abgegebenen Stimmen sind mittelst Kreuzes in Kolumne 7 der Wählerliste zu vermerken. Die Schlußbeurkundung derWähler- liste durch den Wahlvorstand hat zu lauten:
„Die Richtigkeit der bei der heutigen Wahl in Kolumne 7 gemachten Abstimmungsvermerke beurkundet
.den.
Der Wahlvorstand. Vorsteher, Beisitzer, Protokollführer.
Die Gegenliste ist in der aus dem Formular ersichtlichen Weise zu beurkunden. Ebenso ist das Wahlprotokoll nach der im Formular angegebenen Form abzufassen und zu beurkunden.
e. Die Wahlvorsteher der einzelnen Wahlbezirke haben die Wahlprotokolle mit den bei der Wahl benützten Wählerlisten und zugehörigen Schriftstücken (Gegenlisten, den etwa nach Z 20 des Wahlreglements dem Protokoll besonders beizuheftenden, numerierten Stimmzetteln) nach Schluß der Wahl ungesäumt und jedenfalls so zeitig dem Wahlkommisfär Herrn Oberamtmann Flaxland in Calw unmittelbar einzureichen, daß sie spätestens am 31. Oktober d. I. in dessen Händen sind.
Den 15. Oktober 1884.
K. Oberamt.
Nestle.
Revier Wildbad.
Kreaahalz-U erkauf.
Montag den 27. Oktober vormittags 11'/- Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus den Schlägen Oberes Forstmeisters Gefäll, Kriegswald-Ebene, ferner Scheidholz aus Distrikt Eiberg, Knapps Hut, sowie aus den Schlägen Steigle, Vordere und Hintere Wanne:
1372 Rm. tann. Scheiter, Prügel, Ausschuß und Abfallholz,