Hagelversicherungsgesetz sei in's Auge zu fassen, doch mit großer Vorsicht aufzu- nehmcn. Einige Artikel der Bauordnung sollten möglichst bald geändert werden. Indessen müsse anerkannt werden, daß die K. Regierung durch die neue Ministerial- verfügung manche Härte der Bauordnung schon gemildert habe. Nachdem die evan­gelische Landessynodc eine Kirchengcmcinde- ordnung und Synodeordnung für die evangelische Kirche beschlossen, sei durch ein Staatsgesetz noch die Frage, der Ver­leihung des öffentlich rechtlichen Charakters von Korporationen an die Kirchengemein­den, die Frage der Kirchengemeindever­tretung und ihrer Befugnisse in Beziehung auf Kirchenzucht und Kirchenpolizei, Ver­waltung der kirchlichen Stiftungen rc. zu regeln. Ebenso für die katholische Kirche die Frage der Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens. Diesbezügliche Vor­lagen verdienen die sorgfältigste Prüfung.

Die Reform der Ge mein de­nn d Oberamtsverfassung im Sinne der Beschränkung des Staatsauf­sichtsrechts, der Zusammensetzung der Amts­versammlung durch Wahl der bürgerlichen Collcgien und Bildung eines Bezirksraths sei in Angriff zu nehmen. Ob die Ab­schaffung der Lebenslänglichkeit der Orts- Vorsteher zum Bortheil der Gemeinden ausschlagen würde, erscheint ihm dem Redner zweifelhaft. Der Zweck, den die Anhänger dieser Forderung im Auge haben, lasse sich auch durch ein Gesetz er­reichen, welches die Entfernung unbrauch­barer Ortsvorsteher erleichtere. Keinenfalls empfehle sich eine nur 6jährige Wahl­periode. Das zur Ruine gewordene Bür- gerrcchtsgcsctz bedürfe einer Erneuerung, bei der auch die Frage der Bürgernutzungen zur Regelung kommen müsse. Hiebei sei die größte Vorsicht geboten. Je nachdem

solche Bezüge einen Ursprung haben, müsse man sich sehr hüten, sic zu schmälern. Ganz verwerflich wäre eine Besteuerung derselben. In Verbindung niit dem Bür- gcrrechtsgesey könne auch die Gemeinde- steuerrcform zum Abschluß gelangen. Ge- meindekonsumstcuern seien möglichst zu vermeiden. Es werde sich darum handeln, ob nicht den Gemeinden an der Ein­kommenssteuer ein größerer Antheil Ange­wiesen werden könnte.

Endlich kommt Redner noch auf seine Stellung zu den Bezirksinteressen zu sprechen. Er glaubt, das was seither geschehen, ruhig der Erinnerung der Be­theiligten anvertrauen zu können. Wenn versucht worden sei, seine Thätigkeit in der Waid- und Streuablösung als für die Betheiligten nachtheilig hinzustellen, so sei er bereit, den Beweis des Gegentheils anzulreten. Es sei Land auf und Land ab bekannt, daß er sich alle Mühe gegeben, für die Interessenten die höchsten Summen heranszuschlagen. Daß er schon alsbald nach Erscheinen des Gesetzes im Jahr 1873 die Ablösungsanmeldungen ins Werk ge­setzt, sei eine wahre Wohlthat für die Be­rechtigten, da die Nutzungen nach dem Empfang der der Ablösungsanmeldung vorangegangenen 20 Jahre entschädigt werden und seit 1849 von Jahr zu Jahr abgcnommen, theilweise ganz aufgehört haben. Ohne diese Fürsorge hätte manche Gemeinde die jetzt erst angemeldet, oder der jetzt erst angemeldet worden, gar nichts oder nur ganz wenig erhalten.

Redner schließt mit der Versicherung daß er, wenn ihm durch das Vertrauen der Wähler zum drittenmal die Ehre der Vertretung des Bezirks zu Theil werden sollte, auch künftig seine ganze Kraft ein- setzen werde, dem Reich und Land sich nützlich zu machen, die wahre Volkswohl­

fahrt in Reich und Land fördern zu helfen, auch stets auf dem Platze sein werde, wenn es sich darum handle, die speziellen Interessen des Bezirks zur Gel­tung zu bringen.

Auf die Bemerkungen des Hrn. Lemp- penau erwiederte der Abg. Beutter:

Daß die Hebung der Industrie nicht blos im Interesse der Fabrikbesitzer son­dern auch im Interesse des ganzen Bezirks, insbesondere im Interesse der Abeiterbe­völkerung liege und daher eine Unter­stützung auch Seitens des Abgeordneten verdienen, sei anzuerkennen. Er Red­ner glaube, dieß bei jeder Gelegenheit bethätigt zu haben, und werde es auch in Zukunft an Nichts fehlen lassen. Redner erinnert noch speziell an seine Thätigkeit be­hufs endlicher Erlassung einer Floßordnung und Eröffnung von Berdienstquellen für die Arbeiterbevölkerung. Bezüglich der Waldwege in den Staatswaldungen ver­weist Redner auf die Kammerprotokolle, aus welchen hervorgehc, daß er stets aus Erhöhung der Exigenz für Waldwege hingewirkt und Versuchen zu Herabmin­derung des Aufwands in der Finanz­kommission und im Plenum der Kammer entschiedenen Widerspruch entgegengesetzt habe. Was die laut gewordenen Wünsche wegen Aufhebung der Flößerei betreffe, so seien die Nachthcile der Flößerei für die Industrie nicht zu leugnen. Gcgen- überstehen aber auch andere Interessen z. B. der Flößer, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfen. 'Er Redner sei bereit, die wichtige Frage in einem Zusammentritt mit allen Interessenten weiter zu erörtern. Heute sie erschöpfend zu diskutiren, sei selbstverständlich un­möglich."

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Me eh in Neuenbürg.