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Deutschland.

Berlin, 12 . April. Der Bnndcsrath erwartet heute die Vorlagen, betreffend die Unfallversicherung, die Gewerbeordnung und das Tabakmonopol. Die geschäftliche Behandlung wird heute oder in der nächsten Ätzung festgestellt; die Berathung findet später statt.

Das Bremer Hdlsbl. ist zur Erkennt­nis; gekommen, das; dem Reich allerdings mehr Geld nöthig sei. Das Blatt schlügt aber statt des Tabaks den Schnaps vor. Gegenüber dem Rauchen seider Soff" das größere VolkSübcl, die Erhöhung der Branntweinsteuer daher ein ungemein volkssrenndliches Verlangen. Gegen die Höhcrbcsteuernng des Schnapses wer­den auch die Freunde des Tabaksmvnv- pols nichts einznwenden haben: nur darf

man nicht vergessen, das; auch hiebei Fabrikanten- und Hündlerinteressen ver­letzt würden.

München. Seit dem Morgen des Ostersonntags schneit cs hier mit nur ge­ringen Unterbrechungen. Besonders heute Vormittag hatten wir Schneewehen, wie fast den ganzen Winter nicht.

Aus der bayrischen Rheinpfalz, 9. April. Der 1881er Wein des Hardtgebirgs hat sich ausgezeichnet entwickelt; die Preise für die neuen Weine bewegen sich am mittleren und unteren Gebirge zwischen 500 und 700 <46 die 1000 'Liter. Es herrscht aber dermalen Flauheit im Kauf, thcilS wegen zahlreicher Versteigerungen von Großspekulanten, die ihre 1881er in großen Mengen ans den Markt geworfen haben. ' (S. M.)

Der Ortsgesiindheitsrath Ka rlsru h e warnt vor dem Ankauf derDoppelkräuter- Magenbitter-Essenz Benediktiner" von C. Pingel in Göttingen. Dieser Magenbitter sei eine Mischung von Wasser und Alkohol, in welcher Süßholzextrakt und Aloe ans­gelöst sind, durch Zusatz von ätherischen Oelen wie Pfeffermünzöl und Anisöl aromatirt ist. Der Preis dieses äußerst schlecht schmeckenden und zu Heilzwecken gänzlich ungeeigneten Liguenres beträgt beim Bezug im Großen 6 M. 75 Pf. für die Flasche, während die Herstellungs­kosten höchstens 1 Al. 80 betragen können.

Tiefenbronn. Der Würmgan- Zweigverein für Bienenzucht ver­sammelt sich Sonntag den 16. imAdler" dahier zu einer Besprechung, wobei einige Vorträge stattfindcn werden. Die HH. Seminarobcrlehrcr Schweikcrt, Sekretär Keller, Rentier Weiß ans Karlsruhe und Hanptlehrer Schmidt ans Pforzheim haben ihre Betheiligung in Aussicht gestellt.

Württemberg.

Bekanntmachung der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel, bctr. die Schank­gefäße der Wirthe.

In Folge des Reichsgesetzes, betreffend die Bezeichnung deS Raumgehalts der Schaukgesässe vom 20. Juli v. I. (Ge­werbeblatt Nr. 35 von 1881), treten in den Vorschriften über die Beschaffenheit der Schankgefässe mehrfache Aendernugen ein, ans welchen wir nachstehendes her­vorheben.

Die neuen Vorschriften beziehen sich aus Schankgefässe (Gläser, Krüge, Fla­schen reff, welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most und Bier dienen.

Jene Schankgefässe müssen mit einem Füllstrich und in der Nähe dieses Striches mit der Bezeichnung des Rauminhalts nach Litermas; versehen sein. Der Be­zeichnung des Svllinhalts bedarf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt.

Zugclassen sind nur Schankgefässe, deren Svllinhalt einem Liter oder einer Maßgröße entspricht, welche vom Liter aufwärts durch Stufen von '/- Liter, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem siud zugelasieu Gefüsse, deren Sollinhalt '/< Liter betrügt.

Nach dem neuen Reichsgesetze soll sich der Füllstrich an enghalsigen Schank- gefüssen (Flaschen) nicht weniger als 2

ein und nicht mehr als 6 om unterhalb des Randes und zwar noch am Halse selbst, bei anderen Gefässcn (Gläsern ic.) aber nicht weniger als 1 ein und nicht mehr als 3 cm unterhalb des Randes befinden. Die bisher noch mannigfach im Gebrauch befindlichen, mit dem Strich für '/< Liter versehenen, aber in der That ungefähr einen alten Schoppen haltenden Trinkgläser werden also künftig unzulässig.

Deßgleichen werden unzulässig Schank- gefüsse von '/ und 0,» Liter, abgesehen vom Branntweinschank, auf welchen sich das Reichsgesetz nicht bezieht. (Schluß folgt.)

Stuttgart. Mit Note des Kgl. Staatsministcriums vom 12. d. Mts. ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Farrenhaltung, zur weiteren Behandlung zugegangen.

Im Druck erschienen ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen des Landtagswahlgesetzes vom 26. März 1868. Die Hauptündernng, die vorgeschlagen wird, ist die Einführung der für die Reichs­tags-Wahlen geltenden Bestimmung, daß für die Regel jede Gemeinde einen besonderen Abstimmuugsdistrikt zu bilden habe. Diese Aenderung hat einige andere zur Konse­quenz, z. B. daß die Wahlhandlung auf Einen Tag beschränkt wird. Auch soll, eben in Folge der Erleichterung der Aus­übung des Wahlrechts durch die Wahl­berechtigten die bisher gütige Vorschrift, daß eine gütige Wahl nur im Fall der Abstimmung von mehr als der Hälfte der Wahlberechtigten zu Stande kommt, in Wegfall kommen.

Stuttgart, 13. April. Der gestrige Frost hat hier an den blühenden Bäumen, vor allem den Kirsch- und Birnbäumen, großen Schaden gethan. Der Wcinstock und der Apfelbaum sind glücklicherweise zu wenig voran, als daß die Külte großen Schaden hätte anrichtcn können.

Stuttgart, 13. April. Heute waren erstmals Maiblümchen bonquetweise aus dem Markte.

Cannstatt, 11 . April. Die hiesige Armenverwaltung hat die Anordnung ge­troffen, daß die Vaganten, welche um Nachtherberge und Verköstigung nach- suchen, dies durch Arbeit (Holzsügen und Spalten) abvcrdienen müssen.

Reutlingen, 12 . April. DieKrs.- Ztg." theilt mit, daß Sebastian Tochter­mann in voriger Woche zwar von einem Schlaganfall betroffen worden sei, daß er aber noch lebe. Doch schwinden seine Kräfte rasch und es ist fraglich, ob er seinen Ge­burtstag (17. April), wo er das 104. Lebensjahr vollenden wird, noch erleben wird.

Reutlingen, 13. April. Vom Diens­tag auf Mittwoch trat bedeutender Frost ein, welcher jedenfalls der reichlichen Kir- schenblüthe bedeutenden Schaden zufügte und auch für die Birnbäume befürchten läßt. Die Entwicklung der Obstbüume war bisher eine ungemein reichliche.

Eßlingen, 12 . April. Auf das ge­stern Vormittag eiugetretene Schneegestöber trat in der verflossenen Nacht bedeutender Frost ein; das Thermometer sank bis aus 4" unter Null. Der verursachte Schaden ist in den dem Ostwind und den ersten Sonnenstrahlen ansgesetzten Lagen sehr