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war, hatte Gröbstedt auch sofort wieder verlassen. Er machte eine Wanderung nach dem Schlachtfelde bei Dermbach, wo er bekanntlich auch Blut verspritzt hatte und kehrte dann erst nach Gröbstedt zurück.

Er wurde freundlich empfangen, soweit es eben die trübe Stimmnng bei Reimers zuließ.

(Fortsetzung folgt.)

Das Kebräu des KirnnreLs.

(Eine All^eegc^i^lc oon Ir. A. E. Müller) (Fortsetzung.)

Zudem bot der lcvantische Trank eine Zeit lang ein reiches 8ujet cko eonversation dar. War dies die Entstehnngszeit des ersten europäischen Damen-Kaffee-Krünz- chens? Freilich war der Kaffee damals noch etwas theuer, denn das Pfund wurde mit 40 Thalern, aber schon 1671 nur noch mit 2425 Sons bezahlt. In diesem Jahre sah Marseille auch das erste Kaffee­haus eröffnen, 1672 wurde ein solches in Pariserrichtet, indem der Armenier Pascal eineKaffeebude" baute, welchem Beispiel bald darauf eilt Sieilianer Proeope folgte, dessen Kaffeehaus, OaköLroeops, noch in den fünfziger Jahren in Paris bestand, vielleicht heute noch. In silbernen Taffen wurde hier Moccas Trank feilgebotcn, die Damen des Hofes, selbst vom höchsten Range, rollten in ihren glänzenden Equi­pagen vor die Cafes und ließen sich für zwei Sous und fünf Deniers ein Täßchen reichen, welches sic mit Behagen schlürften, während die geringeren Leute ihn von Trägern auf der Straße entnahmen, die also so die ersten ambulanten Volksküchen rcpräsentiren. Der Besuch der Cafes wurde zur Mode; die Schöngeister, Dichter und Solche, die sich dafür hielten, die Gelehrten nnd die Honoratioren versam­melten sich dort, lasen ihre unsterblichen und sterblichen Werke vor, gaben Sous und nahmen Beifall ein und die Wirthe hatten den Profit davon, ohne Reklame machen zu brauchen. Von da an schwuren die Franzosen in der Majorität zur Fahne des Kaffees, wie denn z. B. der Arzt Hecqnet ihn überall empfahl, aber Wider­sacher fanden sich trotzdem und die allbe­kannte derbe Prinzessin Elisabeth Charlotte, die Gemahlin des Herzogs von Orleans, schrieb an ihre Schwester:Es ist mir leyds, liebe Louise, zu wissen, daß Ihr Euch ahns Kaffee gewöhnt habt; nichts ist ungesunder In der Welt, undt alle Tage sehe ich Leute hier, so es quittiren müssen, weilln Es ihnen große Krankheiten verursacht. Ich kann weder The, Kafe noch Olloeolato vertragen, kann nicht be­greifen, wie man es gerne drinkt." Ver­zeihen Sic mir verehrte Leserinnen, wenn ich die gute Prinzessin buchstäblich weiter citire:The kommt mir vor wie Mist (!), Kafe wie Ruß und Feigbohnen und Olloeo- latw ist mir zu süß, kann also keins leiden ... Ich bin also verwundert, wie so viele Leute den Kafe lieben, der einen so bitter Übeln Geschmack hat. Ich finde, daß er eben schmeckt wie ein stinken­der Athem." Welch ein Geschmack, Durch­laucht! Und diese selbe Prinzessin wünscht sich in demselben Briefe einegutteKalte- schale oder eine Biersup, daß thut mir

Redaktion,

nicht weh im Magen, daß kann man hier (nämlich in Paris) nicht haben, denn das Bier daugt nichts hier, man hat auch hier keinen braunen Kohl noch gut Sauerkraut." ll'ompora mutantur.

(Fortsetzung folgt.)!

(Eine Art Reichs-Viehversiche­rung.) Man hat in den letzten Monaten sehr Vieles für und gegen die Reichsver­sicherungen gehört. Dabei ist der bereits bestehenden und nach dein Urtheil der Betheiligten äußerst vortheilhaft wirkenden quasi-Reichsversicherung nirgends gedacht worden nnd doch zeigte der Vorgang, daß, ähnlich wie beim württembergischcn zwangs­weisen Gebäudebrand-Versicherungswesen, eine solche Reichsversicherung keinen unüberwindlichen Hindernissen begegnen würde. Die sämmtlichen Viehbesitzer eines Oberamtcs auf freiwilligem Wege dahin zu bringen, daß sie ihre Thiere auf Einen Tag gegen Lungenseuche und Verluste Ver­sicherten, wird ja wohl Niemand für mög­lich halten; ebensowenig würden die sämmt­lichen Besitzer von Pferden eines Bezirks jemals dahin gebracht werden, Verluste durch Rotz mittelst einer festen Umlage unter sich auszuglcichen. Durch Reichs­gesetz vom 23. Juni 1880 und die dazu gehörigen württ. Ausführungsgesetze ist beides ohne den mindesten Anstand mit dem 1. April 1881 durchgeführt worden. Für jedes an diesem Tage vorhandene gehörnte Haupt hat der Besitzer 10 Pfg., für jedes Pferd 40 Pfg. bezahlt und wo ein solches Thier an Lungenseuche oder am Rotz erkrankt ist bedurfte es nur der Anzeige bei der Orts- nnd Oberamtsbe­hörde, um, wenn letztere die Tödtung an­ordnete, kostenfrei in den Besitz einer Ent­schädigungssumme zu gelangen, welche bei Rindvieh ^/s, bei den Einhufern ^/« des geschätzten gemeinen Werths abzüglich der dem Besitzer verbleibenden verwerth- baren Theile des Thieres betragen hat. Dieß ist mit Prämien von 10, bezw. 40 Pfg. ermöglicht worden. Freilich ge­hört dazu 1) die zwangsweise Theilnahme Aller. 2) Die billige Verwaltung (Ge­meinde- und Amtspflegen nnd Centralkasse im Ministerium zu Stuttgart) und 3) die fast kostenlose Einschätzung der Schadens­entschädigung. Ein Privatunternehmen da­gegen würde brauchen: 1) sehr bedeutende Mittel zur Einleitung und zum Erwerb von Versicherungen, 2) hätte es Direktionen, Inspektoren und Agenten zu bezahlen und 3) schätzt für eine Privatgesellschaft Nie­

mand gegen eine Entschädigung von 5 ^ 50 pro Tag herunter bis zu 1 ^ 20 wie dieß bei der Einschätzungskommission im Reichs-Viehseuchengesetz vorgesehen ist. Hier liegt also wieder einer der großen Vortheile vor Augen, die uns das Reich gebracht hat.

EjMimg W Abonnement

auf den

Anzthäker

für das zweite Quartal 1882 .

Die geehrten Abonnenten sind frcund- lichst gebeten, ihre Bestellungen zeitig zu machen, hier bei der Redaktion, auswärts bei den Nächstliegenden Postämtern, um Unterbrechungen möglichst zu vermeiden.

Bemüht, den Wünschen der Leser ent­gegenzukommen, erscheint der Enzthäler seit 1. Januar 1882 4 mal wöchentlich und zwar ohne Preiserhöhung. Dies begründet aber auch die Hoffnung, daß das Publikum diese wesentlich nützliche Einrichtung durch vermehrtes Abonnement und häufigere Zuwendung von Inseraten anerkennen werde.

Die Versendung des EnzthälerL ge­schieht gemäß des in Württemberg in Wirksamkeit getretenen Gesetzes über das Postwesen, wie nach auswärts so auch im Oberamtsbezirk durch die K. Postanstalten. Die geehrten Leser wollen deßhalb ihre Bestellungen immer unmittelbar bei ihren Postämtern machen, wo solche täglich an­genommen, auch durch die Postboten be­sorgt werden.

Der Preis des Blattes ist in Neuen­bürg vierteljährlich 1 ^ 10 monatlich 40 durch die Post im Oberamtsverkehr vierteljährlich 1-^25^, monatlich 45 auswärts vierteljührl. 1 45 L, monatlich

50 wie bisher ohne weitere Kosten.

Freunde und Alle, welche den Inhalt des Blattes billigen, sind um ihre freund­liche Unterstützung und Weiter-Empfehlnng angelegentlich gebeten. Competentcn Wünschen ist die Redaktion jederzeit zu­gänglich und recht sehr dankbar für ein­schlägige Mittheilungen, welche unter Um­ständen gerne honorirt werden.

Bekanntmachungen der verschiedensten Art ist durch den Enzthäler unbestritten der beste Erfolg im Bezirk gesichert.

Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 10^; bei Rcdaktionsauskunft Zu­schlag 20

MüWn H Httlgg tles HnrMtt.

Calw. Frucht-Preise am 18 . März 1882 .

Getreide-

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Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.