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Aufnahme in das Armenliad.
Die Gesuche um Aufnahine in das Armenbad (Katharinenstift) in Wildbad sind spätestens bis 1. März d. I. durch Vermittlung der K. Obcrämter, welche die Vorlagen hinsichtlich ihrer Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen gebeten werden, portofrei au die K. Badverwaltung in Wildbad cinzureichen.
Diese Gesuche sind zu belegen:
1) mit einem g ein ei n d er ä th li ch c n, oberamtlich beglaubigten Zeugnisse,
welches zu enthalten hat:
s. den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter und Gewerbe des Bittstellers;
d. dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse;
e. eine Nachweisung darüber, daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können;
ä. eine Erklärung, daß die unterstützungspflichtige Armenbehörde Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Katharinenstist bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt,
> für Sterbefall u. s. w.
Da diese gemeinderäthlichen Zeugnisse sehr häufig nicht vorschriftsmäßig ausgestellt werden und deshalb zur Ergänzung — oft wiederholt — zurückgeschickt werden müssen, so dürfte es sich für die Gemeindebehörden empfehlen, sich Formulare zu verschaffen, wie sie von der W. Ko hl Hämin er'sehen Druckerei in Stuttgart seit 1881 nach den Angaben der König!. Badverwaltung hergestellt werden.
2) mit einem genauen ärztlichen Krankenberichte und nicht mit einem
gewöhnlichen sog. Zeugnisse. Und zwar
L. hat derselbe nicht nur eine möglichst eingehende ^immne^e, sondern auch über Entstehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand des Kranken die zur möglichst richtigen Beurthcilung des Falles nöthigen Einzelnheiten alle genau zu enthalten;
b. auch darf derselbe in allen den Fällen, die nicht zum gesetzmäßigen Bchand- lungsgebiet eines niederen Wundarztes gehören, nicht von einem solchen, sondern muß von einem approbirten Arzte, bezw. höheren Wundarzte unterzeichnet sein.
Die Bittsteller haben die nach vorausgegangcner höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die Badverwaltung abzuwartcn.
Wer sich früher in Wildbad einfindcn würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Anfenhalt in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimath zu gewärtigen.
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Dauer des Aufenthalts im Katharinenstift bei den einzelnen Kranken ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse mit dem Thatbestande bei dem nachfolgenden Erscheinen der Kranken übereinstimmend gefunden werden. Genaue Ausstellung namentlich der ärztlichen Krankenberichte, ist daher nothwcndig und im eigenen Interesse der Kranken gelegen.
Von den Gemeindebehörden wird mit aller Bestimmtheit erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen.
Gesuche, welche nach dem 10. März einkommen, auch wenn sie die oben bezeichnet«.'» Notizen enthalten, können nur ausnahmsweise und bloß in besonders dringenden Fällen, solche aber, welche die oben bezeichnet«.'» Nachweise nicht enthalten, überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden.
Den 15. Januar 1882. K. Wcrd-'Merrvcrktitng.
Bekannimachung der K. Centralstclle für die Lanowirthslyast, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen über Obstbaumzucht.
Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unrerrichtskursus über Obstbaumzucht in Hohenheim und, sofern nicht alle Theil- nehmcr dort Raum finden, voraussichtlich in Weinsberg an der K. Weinbanschulc abgehalten.
Hiebei erhalten die Theilnehmcr nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kursus entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung über die Zucht und Pflege der Obstbäume.
Zu dem Ende sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses (in Hohenheim Garteninspektor Schüle, in Weinsberg Oekonomierath Mühlhäuser)
I Staatsbeitrag bis zu 50 ^ in Aussicht gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zulassuugsge- luch anzubringen und die Bedürftigkeit durch ein obrigkeitliches Zeug iß zu be- chcinigcn, welches jedoch bestimmt gefaßt ein und auch über die Vermögensverhält- nisfc der Eltern des Bewerbers Aufschluß geben soll. Später eingebrachte Beitrags- gcsnche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für ihre Arbeit erhalten die Theil- nehmer nach Ablauf der ersten 14 Tage eine tägliche Vergütung von 35
Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes 17. Lebensjahr, ordent- ichc Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisfe in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche um Zulassung zu diesem Unter- richtskursus sind, mit amtlichen Belegen versehen, bis längstens 20. Februar d. I. an „das Sekretariat der Kgl. Ccntralstellc für die Landwirth- chaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmsgesuchen ist ferner ein Nachweis darüber beizufügcn, ob Gemeinden, land- wirthschaftliche Vereine oder andere Korporationen die Aufnahme des Bittstellers befürworten, sowie ob dieselben zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe in Aussicht gestellt haben.
Die Zutheilung zu dem Kursus in Hohenheim oder zu dem in Weinsberg behält sich die Centralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dein Wohnort des Bittstellers und dem einen oder andern Orte des Kurses so weit möglich in Betracht gezogen.
Die Bezirks- und die Gemeindebehörden, sowie die landwirthschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gemeinde-Baum- wärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Betheiligung an diesem Kursus zu veranlassen.
Stuttgart, den 7. Januar 1882.
«erner.
Schwann.
in der Baumschule und den Banmgütern der betreffenden Lehranstalt entsprechende Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbänme, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kursus ist auf 10 Wochen, — 8 Wochen im Frühjahr und 2 Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Theib nehmer selbst zu sorgen. Uebrigens werden die oben genannten Leiter der Kurse auf möglichst billige Unterbringung der Theil- nehmer Bedacht nehmen.
Außerdem haben letztere ein Vercd- lungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Unbemittelten Theilnehmern kann ein
Am Freitag den 20. d. M. Vormittags 0 Uhr kommen aus dem Gemeindewald ans hiesigem Rathhans zum Verkauf: 5 Stück Langholz IV. Kl. mit 1,35 Fcstm..
22 Stück Baustangen,
48 „ Gcrüststangcn,
165 „ Ansschußftangen,
105 „ Fcldstangen,
80 „ Hopfenstangen II. Kl.,
260 ., ., III. „
165 „ „ IV. „
55 Stück Hopfenstangen V. Kl-,
285 „ Baumpfähle VI. „
85 .. „ VII. „
30 ., .. VIII. „
3 Rm. eichenes Spaltholz,
11 „ eichene Prügel,
12 „ .. Abfall,
12 „ buchene Prügel,
1200 Stück gemischte Wellen.
Den 12. Januar 1882.
Schultheißenamt, Pohlinger,