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I g e l s l o ch.
Die Gemeinde leiht paralliegende
«SL Mark
gegen gesetzliche Sicherheit aus.
Den 21. April 1880 .
Schultheiß Bertsch
Dennach.
werden gegen gesch « vv ljche Sicherheit als
bald ausgeliehen bei der
Gemeindepflege.
Wr-Mmet mit
lkbrilllkAil
^Nächsten Donnerstag den 29. April bringen wir'
Vieh
in den „Grünen Hos" nach Grafcnhausrn Hebrrüderr Arreifuss.
gleiche Theile Malz-Ertract und feinster Dorsch-Leberthran sind hier zu einer Emulsion verbunden, die, in Wasser oder Milch gelöst, lehr viel leichter zu nehmen und zu ertragen ist als der Leberthran für sich; das lästige Ausstößen wird vermieden und besonders Kinder nehmen ohne Schwierigkeit dieses ausgezeichnete neue Mittel das von Di. Davis in Lhicago vorgeschlagen und von LöMnt» eingeführt wurde.
lein Ertract, welches durch einfaches Auflösen! «n Milch das als „Lieöig'sche Suppe" be-l Mannte vortreffliche Kindernahrmittel bildet. ' Zu haben in affen Apotheken.
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VÜO Mark ä SW Mark
v'.-rom aus 2 Pflegschaften gegen gesetzt, Sicherheit hingeliehen.
Fr. Koppler.
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der im Holzsnhrwerk bewandert ist, wird zu sof. Eintritt gesucht.
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über den
Kubikinhalt beschlagener Hölzer
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Ein praktisches Hilfsmittel für Geometer, Architekten, Baumeister, Werkmeister, Zim mermeister, Bauunternehmer, Baurevisoren Bauführer, Holzlieferanten, bei
Jak. Me eh.
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flÄ 6. N 6 6 ll.
Kromk.
Deutschland.
Ein dem Bnndesrathe zugegangem Gesetzentwurf delr. die Bezeichnung des Raumgehalts der Gesäße, in welche» Flüßigkeiten zum Verkauf kommen, entsprich! den vielfach geäußerten Wünschen nach Eichung der Schankgefäße (in Norddeutschl»»d bisher unterlassen, in Süddeulschland durch- geführt.) In dieser Beziehung soll folgende Bestimmung beabsichtigt sein : „Die Gefahr müssen niit einem bei der Ausstellung Gefäßes auf einer horizontalen Ebene Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllst und in der Nähe des Strichs mit der Zeichnung des Sollinhalts nach Litermß versehen sein. Der Strich und dis Br- zeichnung müssen durch Schnitt, Schliß- Brand oder Aetzung äußerlich und inb erkennbarer Weise angebracht sein. Z, lassen sind nur Schankgefäße, deren inhalt einem Liter oder einer MaßM entspricht, welche vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind zugelassen Gefäße, deren Sollinhalt '/« Liter beträgt." Z»f widerhandlnngen seitens der Gast- Schankwirthe werden mit Geldstrafe lOO cM, oder mit Haft bis zu 4 Woche»- sowie mit Einziehung bezw. Vernichtung der vorschriftswidrige» Schankgefäße best.rast Hannover, 19. April. Zu den sitz schwunghaft betriebenen Industriezweige» der Neuzeit gehört leider auch die SpeD der Lebensmittelversälschungen; wie M» hierin die Gewissenlosigkeit geht, welche die Gesundheit ihren Milmenschen nur m
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