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will die Streunutzungen da, wo sie nicht schädlich find, nicht absolut ausschließen Wenn man sagt, eS sei möglich, daß sich die Landwirthe von den Streunutzungen vollständig emancipiren, so muß ich diesem entschieden widersprechen. Ich gebe zu, daß bei einem landwirthschaftlichen Betriebe, wie ihn der Freiherr von Wöllwarth Hot, allerdings die Waldstreue entbehrt werden kann, aber es gibt viele Leute, welche die Landwirthschast nebenher betreiben, es gibt Taglöhner, Holzhauer u. s. w., welche darauf angewiesen sind, daß sie ein oder zwei Stücke Vieh holten, bei denen die Existenz der Familie hieraus beruht, und solche Familien wohnen häufig in Bezirken, wo kein Stroh provucirt wird, und sind entschieden darauf hingewieseu, daß sie von dem Walde an Streue soviel, als er ohne Schaden entbehren kann, erhalten; ja, ich möchte glauben, daß eine Bestimmung, welche im Sinne des Herrn Abgeordneten von Aalen dahin ginge, die Waldstreunutzung ganz zu beseitigen, thalsächlich den Ruin einer großen Anzahl solcher Familien herbeiführen würde. Ich möchte die Verantwortung dafür nicht übernehmen. Man muß selbst gesehen haben, welch kümmerliches Dasein solche Familien in der Regel ohnehin fristen, wie sie um ihr Dasein förmlich ringen müssen und dann wird man nicht dahin kommen können, ihnen einen derartigen Vortheil zu entziehen, welchen man ohne einen besonderen Schaden für de» Wald ihnen gewähren kann.
Nun muß man sehr unterscheiden zwischen Nutzungen in Staats-, in Gemeinde- und in Privatwaldungen. Was die Skaats- waldungen belrifft, so haben wir bekanntlich ein Gesetz von 1873, wornach alle derartige Rechte abgelöst werden können, und sie sind meines Wissens auch vollständig zur Ablösung gekommen, und wir dürfen nicht befürchten, daß jetzt nach dem Vollzüge des Ablösmigsgesetzes die Forstverwaltung zu viel Streu abgibt. Ich könnte Ihnen Beweise des Gegentheils anführen. Wenn der Herr Abgeordnete von Aalen zum Beweise dafür, dyß dieß geschehe, sich auf den letzte» Hauptsinanzetat berufen hat, so glaube ich, daß er das, was im Hauptfinanzetat in dieser Beziehung steht, nicht ganz richtig ausgefaßt hat. Einmal ist bekannt, daß das Gesetz von 1873 selbst denjenigen Gemeinden, welche zum Streubezug berechtigt waren, das Recht einräumt, während der Uebergangszeit von 5 Jahren noch Streue um denselben Preis, um welchen sie abgelöst haben, zu beziehen. Diese 5 Jahre sind noch nicht vorüber und es ist mir bekannt, daß von dem Rechte vielfach Gebrauch gemacht worden ist; es war also der Regierung nicht möglich, derartigen Anforderungen entgegen zu treten. Dann geht aus dem Hauptfinanzetat hervor, daß unter der Summe, von welcher der Herr Abgeordnete von Aalen gesprochen hat, insbesondere auch Pachtgelder oder Erlös für Gras aus Wiesen begriffen sind, die in forst amtlich er Verwaltung sich befinden. Diese Summen sind nicht unbedeutend, weil viele dieser Wiesen durch künstliche Bewäfferungs- und Entwässerungsanlagen verbessert worden sind. Was nun aber, meine Herren die Gemeindewaldungen be
trifft, so habe ich mir in einer der letzten Sitzungen anzudeuten erlaubt, daß das Gesetz von 1875 nicht zu laxe, sondern zu strenge Bestimmungen enthalte über die Nutzungen der Streue in de» Gemeindewaldungen und daß nach meiner Ansicht die Instruction des Gesetzes noch weiter geht, als sie hätte gehen können, denn wenn man diese Instruction näher ansieht, so muß man sich fragen: ja in welchen Fällen kann denn überhaupt noch Streue gewonnen werden? Ueber die Nutzungen in Gemeindewaldungeu liegt also ein Gesetz vor; es ist kein Bedürfniß, noch weiter gehende Bestimmungen zu tref fen, überhaupt jenes Gesetz durch eine Revision zu verschärfen; cs möchte übrigens, wenn es je zu einer Revision käme, dieselbe nicht zu Gunsten derjenigen ausfallen, welche Mängel an diesem Gesetz hier zur Sprache gebracht haben.
Was die Nutzungen aus Prioatwal- düngen betrifft, meine Herren, so glaube ich doch, daß es ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Privateigenthum wäre, wenn man dem Privatwalddesttzer, der seinen Wald keineswegs ruiniren will und auch nicht ruiniren darf, der nach dem Ge- 'etzesentwurf seinen Wald im ordentliche» Bestände halten soll, der aber nicht den höchstmöglichen Holzertrag daraus ziehen will, verbieten wollte, künftig aus seinem Walde Streue zu gewinnen, während vielleicht diese Streunutzung für seine Wirlh schast sehr werthvoll ist. Es würde aber auch eine Bestimmung in dieser Beziehung, glaube ich, den Przpcipien des ganzen Gesetzes durchauswidersprechen; unser Gesetzes- entwurs bezeichnet alle diejenigen Fälle, in welchen verhindert werden darf und verhindert werden muß, daß auch Privatwaldungen zu sehr Herabkommen ; aber über diese Grenze» hinauszugehen, scheint mir nicht nölhig zu sein. Meine Herren! ich schließe, indem ich wiederhole: auch ich schätze die Erhaltung des Waldes sehr hoch, ich will den Wald erhalten; aber, meine Herren, es gibt noch andere Interessen, es gibtauchnoch volkswirthschaftlicheInteresse», die so schwer wiegen, daß das Interesse des Waldes einigermaßen zurücktreten muß.
(Fortsetzung folgt.)
O e st e r r e i ch.
In Mähren ist auf der unweit der preußischen Grenze belegenen Eisenbahnstation Mährisch-Ostrau bei einem Rindviehtransporte ein Rinderpestfall konstatirt worden. Wegen Ausführung der vorgeschriebenen Schutzmaßregeln ist das Erforderliche veranlaßt.
Miszellen.
Keines der neunzehn Jahrhunderte, welche seit Beginn der christlichen Zeitrechnung verflossen sind, hat so zahlreichen ausgezeichneten Männern das Leben gegeben, wie das achtzehnte. Dem philosophischen Jahrhundert haben alle drei großen Cul- turvölker unseres Welttheils den besten Tbeil ihres geistigen Besitzes zu danken; seit einem halben Menschenalter begehen Deutsche. Franzosen und Engländer fast alljährlich säculäre Erinnerungstage, welche dem Gedächlniß von Männern gewidmet
sind, wie die Welt sie vorher und nachher kaum gesehen hat. Wenn wir von Luther und Shakespeare, den beiden großen Söhnen des 16. Jahrhunderts, absehen, so dankt die germanische Welt den besten Theil ihrer heutigen Civilisation dem Geschlecht, dessen Enkel und Urenkel heute auf der Erde wandeln. Die Begründer der deutsche» National.Literatur gehören sämmtlich dem 18. Jahrhundert an: 1724 wurde Klop- stock, 1729 Lessing, 1733 Wieland. 1744 Herder, 1749 Göthe, 1759 Schiller geboren; in dasselbe Zeitalter fällt die Begründung der deutschen Tonkunst durch Bach (f 1750) und Händel (fi 1759), denen Haydn (geb. 1732), Mozart (geb. 1756), Beethoven (geb. 1770), Weber (geb. 1786). Fr. Schu. bert (geb. 1791) folgten; die deutsche Philosophie steht ausschließlich auf den Schultern von Söhnen desselben Zeitalters, Kanl's (geb. 1724), Fichte's (geb. 1762), Schleier- machcr's (geb. 1768), Hegel's (geb. 1770), Schelling's (geb. 1775), Schopenhauers (geb. 1788); der deutschen Sprachforschung wurde durch Jakob und Wilhelm Grimm (geb. 1785 und 1786); dem Studium der antiken Kunst durch Winckelmann (geb. 1719), einer neuen Aera der deutschen Kunst durch Peter v. Cornelius (geb. 1783) und Friedr. Overbeck (geb. 1789) die Bahn gebrochen. Der großartige Aufschwung, den die unsere Zeit beherrschenden naturwissenschaftlichen Studien genommen haben, steht endlich mit zwei Männern in unauflöslichem Zusammenhang, die durch ihre Geburt dem« selben merkwürdigen Zeitalter angehören: 1769 wurde Alexander von Humboldt, und am letzten Donnerstag vor 100 Jahren, am 7. August 1779, der größte Geograph der neuern Zeit, Karl Ritter (zu Quedlinburg , dem Geburtsort Klopstock's) geboren.
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(Ans der Markgrafenzeit). Im königl. Schlosse zu Ansbach wurde dieser Tage ein alter Parquetboden herausgenommen, um ihn durch einen neuen zu ersetzen. Auf einem eichenen Brette des herausgenommenen Bodens fand sich folgende Blefftistnoti- rung: „Anno 1796 ist der Fußboden gelegt worden, zu der Zeit waren hierher geflüchtet in das Schloß der Markgraff von Baden-Durlach, der Herzog von Wirt« temberg und der Herzog von Zyieybrücken. da waren über 2000 geflüchtete Personen in Ansbach. Johann Michael Stauden Meyer aus Ober Sontheim. — Diese» Fußboden haben 3 Gesellen gelegt. Ein Anspacher ein Haller ein Pfelser. — Dieses war die Brob Tafel gemacht von Jeremias Albrecht den 13. August 1796. — Johann Friedrich Birnbaum aus Hildburghausen Sachs. — allesammt in der Hofschreinerei."
Frankfurter Course vom II.Aug. 1879. Geldsorten. -4L
20-Frankenstücke. 16 82-86
Englische Souvereigns .... 80 37—48
Ruß. Imperiales ...... 16 71—76
Holland. 10 fl.-Stück .....— ",
Dukaten .. 9 59—64
Dollars in Gold. 4 17—20
Kiez« eine Beilage.
Redaktion, Druck und Verlag von. Jak. Meehin Neuenbürg.