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meist ein unsicheres. Es wurde datier auf Ansuchen des K. Kriegsministeriums vom K. Ministerium des Innern zu Herbeiführung einer zweckenlsprechenden Auswahl der alljährlich zur Disposition der Tnippentheile zu beurlaubenden Mannschaften und im Interesse der häuslichen Verhältnisse der Mannschaften den K. Oberämter» und den Gemeindcräthen nachstehende Weisung ertheilt :

t) Alljährlich zu einem von dem K. Oberamt fest,»setzenden Termine haben die Gemeinderäthe Verzeichnisse derjenigen im zweiten Dienstjahr stehenden und im Herbst des betreffenden Jahres in das dritte Dienstjahr tretenden Mannschaften des aktiven Heeres, deren häusliche rc. Verhältnisse die Beurlaubung nöthiz oder doch dringend wünschenswerth erscheinen lasten, aufzustellen.

2) In diese Verzeichnisse sind nur diejenigen Mannschaften des zweiten Dien st ja h res auszunebmen. deren Angehörigen nach vorgängiger angemessener Bekanntmachung des festgesetzten Termins für die Vorlage der Verzeichnisse ein Ge such um Aufnahme in das Verzeichniß bei dem Gemeinderath rechtzeitig eingereicht haben und deren häusliche Verhältnisse dem Gemeinderath als berücksichligungswerth erscheinen.

3) Die Verzeichnisse sind von den Gemeinderäthen für jedes Regiment, das Fußartillerie-, das Pionier- und das Train-Bataillon gesondert anzulegen, somit Leute verschiedener Regimenter niemals in ein Verzeichniß einzntragen.

4) Wenn mehrere Leute desselben Truppentheils in ein Verzeichniß kommen, so sind sie nach der Dringlichkeit zu rangire». so daß unter Nr. 1 der Mann angeführt wird, besten Berücksichtigung vor allen folgenden angezeigt erscheinen, rc.

5) Die K. Oberämter legen die denselben Truppentheil betreffenden Verzeichnisse, der verschiedenen Gemeinden zusammen und übersenden dieselben bis zum I. Juli den resp. Regimentern, nachdem sie in der Rubrik8" etwaige Bemerkungen nieder­gelegt haben.

Diesen Weisungen gemäß wird wie im Vorjahr hiemit bekannt gemacht, daß Gesuche um Aufnahme in das anzulegende Verzeichniß (vergleiche oben Punkt 2) längstens bis 15. Juni beim Gemeinderath vorzubringen und von diesem dem Oberamte nach einem, im Ministerialamtsblalt von 1875 S. 126 enthaltenen Schema einzureichen sind.

Vorstehende Bestimmungen sind in jeder Gemeinde öffentlich bekannt zu machen.

Den 13. Mai 1879.

Kgl. Obcramt. Mahle.

Vorladungen

M Lchuldrnliqmdillilm.

In den nachgenannten Ganlsachen wer­den die Schuldenltguidation und die ge­setzlich damit verbundenen Verhandlungen an den unten bczeichneten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schrift­liche Rezesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, mit Aus­nahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen, auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinen­den Gläubiger sind an die von den er­schienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse

bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpsleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exek.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Maste und der etwaigen Aktivprozeste gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitrelend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre diessällige Einwilligung im Voraus ver­weigert haben.

Das Ergebniß des Liegcnschastsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet wer­den. deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befrie­digung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünszehutägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit uachweist.

Neuenbürg den 12. Mai 1879.

Königl. Oberamtsgericht.

R ö ni e r.

Name unv Wohnort des Schuldners.

Ludwig Friedrich Benzler, Schuhmacher von Unterniebelsbach.

Gottfried Gaifert, Schuhmacher III. von Schwann.

Tagfahrt zur Liquidation.

D i e n st a g, 15. Juli d. I., Vorm. 8 Uhr

Mittwoch. 16. Juli d. I., Vorm. 8 Uhr

Ort der Liquidation.

Unterniebelsbach.

Schwann.

Bemerkungen.

Liegensch.-Verk, 14. Juli, Vorm. 9 Uhr.

Liegensch.-Verk

11. Juli. Vorm. 9 Uhr.

Schwarzenberg.

H«s-Nkrka«s.

In der Gantfache des jung Jakob Stephan Schmieds von Schwarzenberg kommt am

Freitag, den 23. Mai 1879. Vormittags 9 Uhr

auf dem Ralhhause daselbst im Ausstreich zum Verkauf:

Die Hintere Hälfte des zweistöckigen Wohnhauses Nr. 8. mit Schindeldach, Schmiedwerkstätte, Balkenkeller und Hofraum mitten im Don. mit Wohn­ungsrecht der Johann Jakob Stephan, Schmids Eheleute belastet, Anschlag mit Rücksicht hierauf 400 ^

Den 24. April 1879.

K. Amtsnotariat W i l d b a d.

F e h l e i s e n.

Tagesordnung für dir Gerichtssitzung

am Freitag den 16. Mai 1879.

Vormittags 8 Uhr.

Rechtssachen zwischen:

I) Christoph Ehrhardt, Acciser in Bü­chenbronn, Kl. und Gottliebin Hutmacher in Grunbach, Bekl., Kostgeldsforderung betr.

3) Friedrich Funk, Zimmermann von Engelsdrand, Kl. und Friedrich Bohnen- berger, Kronenwirlh in Grunbach, Bekl., Forderung ans einem Tauschvertrag betr.

3) Johann Rittmann, Holzbänvler in Grunbach, Kl. und Wilhelm Bucghardt, Adlerwirth von da, Bekl., Ersatzforderung betr.

Untersuchungssachen gegen:

4) Heinrich Rittmann, Holzhändler von Grunbach, wegen Beleidigung.

5) Christiane Proß, ledig von Salmbach, deßgl.

6) Gottlieb Gorgus, Schneider hier, deßgl.

Vormittags 9 Uhr.

Rechtssachen zwischen:

7) Gebr. Hoffmann in Cannstatt, Kl. und Friedrich Gackle, Polizeidiener in Höfen- Kaufschillingsforderung betr.

Uiitersuchungssachen gegen:

8) Christian Burkhard von Dobel, wegen Beleidigung.

9) Wilhelm Bockhorni, ledigen Schirm­macher u. Gen. von Neusatz, wegen Dieb­stahls und Begünstigung.

Vormittags 10 Uhr.

Rechtssachen zwischen:

10) Christian Genßle, Schmiedmeister von hier, Kl. und Jakob Pfrommer, sen. Fuhrmann in Dennach, Bekl., Erfüllung eines Kaufs betr.

Vormittags 10'/, Ubr.

II) Heinrich Jmboss, Oekonom in Rastatt, Kl. und Johann Pfrommer, Schuh­macher in Waldrennach, Bekl., Rückfor­derung anvertrauten Geldes betr.

Vormittags II Uhr.

2l) Jobannes Maiwribacher, Bauer in Jgelsloch, Kl. und Georg Adam Bersich, Gemeindepfleger daselbst, Bekl., Restsor- derung betr.

13) L. Schweizer. Holzhändler in Stutt­gart, Kl. und Jakob Pfrommer, Fuhrmann in Dennach, Bekl., Entschädigungsforderung

betr.