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Metzelsuppe

heute Dienstag im ,

wozu einladet

Chrn. Hagmaycr.

Kronilr.

Deutschland.

Die Stimmen aus Süddeutschland, welche für die Beibehaltung der bisherigen Zollpolitik sich aussprechen, mehren sich. So hat sich in Mannheim zur Abwehr der Schutzzöllner ein Verein zur Förderung der Handelsfreiheit gebildet, dem bereits eine große Anzahl der bedeutendsten Mann­heimer Firmen beigelrelen sind. Handel und Industrie dieser Stadt und ihrer Um­gegend verdanken ihre Blüthe zum großen Theil der freien Handelsbewegung, deren Beschränkung durch Schutzzölle und Zoll formalitäten zu empfindlich berühren müßte. Für den hochentwickelten Mannheimer Ge­treidehandel ist die Erhaltung des freien Verkehrs in Getreide geradezu eine Lebens­frage.

Pforzheim, 18. Jan. Trotz aller Aufforderungen stehen mehr als für 100000 Mark aller in Guldenwährung lautender Noten der Bank für Südüeutschland aus. Diese Scheine werden nur noch bis zum 1. Juli d. I. eingelöst. (Pf. B.)

Leimen, 13. Ja». DiePf. Post" tbeilr von hier folgende Hexengeschichte mit: Die seit längerer Zert hier schon sehr große Kindersterblichkeit war neuer­dings noch gestiegen; in einem Hause waren in kurzer Zeit zwei Linder schnell weg gestorben. Da entdeckte ein erleuchtetes Gemeindeglied den Grund des großen Sterbens und behielt natürlich seine Ent­deckung nicht für sich: die Kinder sind verhext, so ging es bald von Mund zu Mund in der Menge der Gläubigen. Nun galt es aber, die Hexen selbst zu finden.

die das Unheil angestiflet. Auch hiefür wußte der kluge Entdecker guten Rath. Ein Sieb sollte sein Zaubermittel sein; dasselbe sollte auf der Straße in's Rollen gebracht werden und durch die Richtung seines Laufes die Häuser der Hexen be­zeichnen. In stiller Abendstunde wurde die Sache in Scene gesetzt und fünf Frauen durch das ihren Häusern zurollende Sieb als Hexen ausfindig gemacht. Vor ein paar hundert Jahren hätte man schnell den Scheiterhaufen zugerüstet; Dank dem Fortschritt der Zeiten ging's in Leimen glimpflicher ad. Aber arg genug ging es hin und her mit Schellen und Zanken. Zuletzt bekam das Gericht noch mit der Sache zu thun, dessen Hilfe die von der öffentlichen Meinung in ihrer Ehre ge­schädigten fünf Frauen anrufen mußten. Der Anstifter des Unfugs wurde mit mehr- wöchentlicher Haft bestraft und auch seinen Theilnehmern und Gehilfen ein entsprechen­der Denkzettel gegeben.

Lahr, 14. Jan. Bei einer gestern in Britzingen abgehaltenen großen Wein Versteigerung wurden sämmtliche Weine trotz der schlechten Zeiten allaemein zu sehr guten Preisen adgesetzt. Bessere Jahrgänge waren mit 113 bis 129 -4L der bl bezahlt worden, so daß anstatt des An­schlags von 80000 -4L die Summe von 110000 l/iL erlöst wurde. Die Städte Ulm und Stuttgart sollen laut Bericht derL- Z." durch Käufer auch recht gut vertreten gewesen sein.

Mittwoch, 22. Januar findet eine bei uns unsichtbare Sonnenfinfterniß statt, welche um 9 36 Morgens beginnt und 3 23 Abends endigt.

Württemberg.

Zum Unterstützungswohn­sitz-Gesetz. Auf eine Wirkung des Gesetzes, welche wenigstens in einem Theil unseres engeren Vaterlandes zutrifft, und welche nach unserer Beobachtung jedes Jahr weiter um sich greift, erlauben wir in die ien Blättern aufmerksam zu machen. Licht­meß ist vor der Thür, derjenige Zeitpunkt, wo die Dienstboten am häufigsten ihren Platz wechseln. Dieser Wechsel ist seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein viel hau figerer geworden als früher, und wird künftighin in jedem einzelnen Bauernhause alle zwei Jahre eimreten, und zwar auch in dem Fall, wo mariMik dem Knecht und der Magd vollständig zufrieden ist. Wa­rum werden sie weggeschick'.? Antwort: Damit sie nicht in dem Bauernorte ihren

Untersiützu gswohnfitz erwerben. Man muß das Genuchl der öffentlichen Meinung in solchen kleinen eng geschlossenen Gemeinden kennen, um zu verstehe», daß der Einzelne, auch wenn er seine Dienstboten behalten wollte, dieses einfach nicht kan». Wir haben sogar aus glaubwürdiger Quelle vernom­men, daß da und dort der Matador eines solchen Dorfs einen Bauern aufs Rathhaus beschied, und ihm bedeutete, er habe seinen Knecht zu entlassen, weit dieser sonst der Gemeinde anheimfaUe. Da hilft dann na- lürlich kein Widerstreben. Daß solche Handlungsweise nicht in der Absicht des Gesetzes liegt, ist kein Zweifel, aber eben , so gewiß ist es, daß sie eine Wirkung oes- ; selben ist. Und auch das wird nicht wohl bestritten werben, daß diese Wirkung unsere sozialen Verhältnisse nicht bessert. Die Dienstboten müssen sich mit Recht über die Härte und Herzlosigkeit ihrer Dienstherren beklagen und die letzteren schaden sich selbst durch diese Handlungsweise, ja sie m-rdcn durch ihre Mitbürger dazu gezwungen sich den Schaden zuzufügen. Was ists nament­lich für ein großes Bauerngut nicht werth, ' treue ergebene Dienstboten zu haben. So aber wird die so.wohlthuenve, in sittlicher und ökonomischer Beziehung so erfreuliche ! Erscheinung, daß ein Knecht ein Jahrzehnt, > ja ein halbes Leben in einem und dem- s selben Hause dient und seines Herrn Gut i wie sein Eigenthum behandelt, bald in das s Reich der Sage gehören. In einzelnen Fällen hilft man sich auch damit, die Dienst­boten auf 6 bis 8 Wochen fortzuschicken und dann wieder anzunehmen, ein Beweis ^ dafür, wie man di« Gesetze zu umgehen versteht; aber lange wirs dieses pfiffig er­sonnene Hilfsmittel nicht Vorhalten» denn . die Dienstboten werden bald merken, daß sie eben dadurch um das jedem Menschen so nothwendige Heimathrecht gebrach: wer- ^ ben, daß es ihnen nicht m-hr vergönnt ist, > sich zur Familie zu rechnen. (S. M.) !

Stuttgart, 13. Jan. Eine sehr große Zahl Gewerbetreibender beschloß ' gestern in einer Versammlung die Wieder­einführung der Lehrlingsprüsung auf Grnnd : folgenden Programms: Z. 1. Veransial« tung von Prüfungen im Frühjahr und Herbst, um Kenmniß und Fertigkeit des Lehrlings ; zu untersuchen, denselben anzuspore», wäh­rend der Lehrzeit fleißig, strebsam zu sein, um später die Prüfung zu begehen, ihm bas Gefühl der Angehörigkeit zu seinem Gewerbe einznpflanzen und den Arbeitgebern zu genossenschaftlicher Verbindung zu geben.

Z. 2. Die Prüfung ist mündlich und schrift­lich. Die Prüfungskommission besieht aus vier Mitglieder» des betreffenden Gewerbes, einem Lehrer der städtischen Gewerbeschulen, einem Ausschußmitglied des Gewerbever­eins und einem Vorsitzende», den die kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel be­nimmt. Z. 3. Die Kommission bestimmt die auszusührenden Arbeiten, emweder voll­ständiges Arbeitsstück oder den Theil eines sollen. Es ist darauf zu achten, daß mög­lichst wenig Aufwand a» Zeit und Geld erfordert wird. §. 4. Die Fertigung der Arbeit erfolgt gewöhnlich in der Werkställe des Lehrherrn unter Kontiole der Kommis­sion ; der Lehrherr gibt das Versprechen, dem Lehrlinge hierbei Hilfe zu leisten. Z. 5. Die mündliche Prüfung ist öffentlich und

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