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Kronik.

Deutschland.

Zwei große Brände nahmen in der Nacht zum Freitag die Thäligkeit der Ber liner Feuerwehr in Anspruch; namentlich setzte der eine, der die in der Judenstraße belegene Wolliabrik von Solomon und Ephraim betraf, die Bewohner der Allstadl Berlin in nicht geringe Aufregung. Kurz nach I I Uhr war in einer Dachküche ge­nannter Fabrik ein Feuer entstanden, das sich bei dem herrschenden scharfe» Winde mil rapider Schnelligkeit über das ganze Lager verbreitete, so daß die Feuerwehr bei ihrem Eintreffen auf der Brandstätte ein großes Quergebäude, in dem haupt­sächlich zum Veriandt fertige Wolle lagerte, in Hellen Flammen fand. Die baulichen Verhältnisse auf dem gedachten Grundstück sind derartig ungünstige, daß dem Feuer nur von der Jüdenstraße ans zu Leibe ge gangen werden konnte, und ordnete daher der aus der Brandstätte erschienene Braud- oirektor einen Massenangriff mik acht großen Hauddruckipritzen von gedachter Straße aus an, während die beiden Dainpfspritzen an der Spree am sogenanntenKrögel" Auf­stellung nahmen. Die Arbeiten der Feuer­wehr winden durch die Küklte und den undurchdringlichen Qualm erschrecklich er schwer!; flach auf dem Leibe kriechend, den

^ Schlauch in den Zähnen, war es den Mann-

'schasten nur möglich, an den Herd des

Feuers heranzukommen; mit größter Lebens» qejahr waren die glatte» Dächer des Vor- hauseS und der Seitenflügel zu erklimmen ; leider mrnnglückte hiebei durch einen Sturz ein Feuerwehrmann und verletzte sich nicht unerheblich am Arm und an der Hand. Die Gefahr für die dicht an- und ineinander gedauien Nebenhäuser war eine sehr große, namentlich waren die im selben Hanse unter dem brennenden Wolllager befindlichen Räume des Berliner Spediieurvereins sehr bedroht. Nach beinahe dreistündiger Thälig» keit konnte die größte Gefahr als beseitigt betrachtet werden, so baß ein großer Theil der Mannschaften zu einem inzwischen ge­meldeten ander-n großen Feuer abrücken konnte. Der Schade» ist ein bedeutender und wird von Sachverständigen auf ca. 150,000 Mark angegeben.

Der Wiener Deutschen Zeitg. wird aus Leipzig vom 29. Dez. gemeldet: In der sozialistischen Partei vollzieht sich eine Spaltung. Die Verstimmung zwischen Lieb­knecht und Bebel wird immer stärker und die Gruppirung der Partei in Gemäßigte und Aeußerste immer mehr ersichtlich. Am 21. Dez. haben sich 18 der bedeutenderen Agitatoren nach Newyork eingeschifft.

Breiten, 6. Jan. Doktor Schild- wächter zu Kürnbach hatte dieser Tage, als er eine kranke Frau besuchte, das Un­glück, von einem im Krankenzimmer sich augen­blicklich aufhallenden großen Kettenhunde derart in die rechte Wade gebissen zu werden, daß ein tiefes Ausschneiden der Wunde nolhwendig wurde und in Folge dessen Wundfieder und Starrkrampf eintrat.

Straßbnrg, 31. Dez. In der Artilleriekaserne passirte, wie dieStraßb. Ztg." berichtet, in der Werkstatt des Büchsen­machers gestern das Unglück, daß Funken des Schmiedefeuers in eine zufällig offen stehende Schublade fielen, in welcher der Büchsenschmied eine kleine Quantität Schei­benpulver ausbemahrte. Das Pulver ent­zündete sich. Durch die Wucht der Ex­plosion wurde die Decke des Werkstatt­raumes zertrümmert und die Thür- und Fenstersaffunge» lösten sich. Die anwesen- ben Zeugschmiede, von denen der eine da, der andere dort hingeworien wurde, kamen mit dem Schrecken davon. Weiler?» Scha­den hat die Explosion nicht angerichtet.

Württemberg.

Stuttgart. Mit Note des Staats- ministeriums vom 7. Januar wurde dem Präsidium der Kammer der Abgeordneten der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes und de» Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode l. April 1879/81 , nebfi Motiven zur weiteren Behandlung über­geben.

In Bezug auf Kartenstempel sind die Strafbestimmungen u. A. folgende: Spiel- karien, welche mil dem erforderlichen Stem­pel nicht versehen find, unterliegen der Einziehung. Wer ungestempelte Karten ieilbält, veräußert, verlheilt, erwirbt, damit spielt oder solche wissentlich in Gewahrsam hat, verfällt für jedes Spiel in eine Strafe von 30 ^ Wirthe haben dieselbe Strafe verwirkt, wen» in ihren Räumen mit un­gestempelten Karten gespielt wird. Ebenso trifft diese Strafe Denjenigen, der Karten

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