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Stellvertreter: Hr. Gemeinderath D. Rentschler. Wahllokal: Nathszimmer.

123) Kapfenhardt mit oberer Mühle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeiiidepfleger Fa. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Großhans. Wahllokal: Rathszimmer.

124) Langenbrand.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Rentschler. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Bott.

Wahllokal: Zimmer der Gemeinderathssitzungen.

125) Loffenau mit Sägmühlen.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Oechsle. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Schweikhart. Wahllokal: Rathszimmer.

126) Maisenbach mit Zainen.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Rentschler. Stellvertreter: Hr. Gemeindepfleger D i t t u s. Wahllokal: Rathszimmer.

127) Neusatz.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger Knöller. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath G. Fr. Wacke r. Wahllokal: Nathszimmer.

128) Oberlrnzenhardt.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger Stahl. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath M. Küste rer. Wahllokal: Rathszimmer.

129) Ober- und Untrrniebelsbach mit Oelmühle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger Glauner von Oberniebelsbach.

Stellvertreter: Hr. Gemeindepfleger Ott von Unter- niebelsbach.

Wahllokal: Rathszimmcr in Oberniebelsbach.

130) Ottenhausen mit Rudmersbach und Hochmühle.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Becker. Stellvertreter : Hr. Gemeinderath Weiß in Rud­mersbach.

Wahllokal: Nathszimmer.

Den 15. Juli 1878.

131) Rothrnsohl mit Steinhäusle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeinderath O b r e ch t. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Joh. Pfeifer. Wahllokal: Nathszimmer.

132) Salmbach.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Wagner. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Rath selber. Wahllokal: Nathszimmer.

133) Schömberg mit Bühlhos und Thannmühle.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß D i l l u s. Stellvertreter: Hr. Gemeiiidepfleger L ö r ch e r. Wahllokal: Zimmer der Gememd.rathssitzungen.

134) Schwann.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Bohlin ger. Stellvertreter: Hr. Gemeinvcpfleger B e r w e ck. Wahllokal: Nathszimmer.

135) Schwarzenberg mit Sägmühle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeinderath Jakob K u st e r e r. Stellvertreter: Hr. Gemeiiidepfleger W a i d e l i ch. Wahllokal: Nathszimmer.

136) Unterlengenhardt.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeinderath Schaber. Stellvertreter: I. Knauß.

Wahllokal: Nathszimmer.

137) Waldrennach.

Wahlvorneher: Hr. Gemeiiidepfleger Pfromm er. Stellvertreter: Hr. Gemeinderath Joseph Kraulh. Wahllokal: Nathszimmer.

138) Wildbad mit Eisenbahnstation. Christophshos, Grünhütte,

Hochwiese, Kälbermühle, Kleinenzhof, Kohlhäusle, Lautenhof, Leheusägmühle, Noniienmiß, Noll- wasser, Sprollenhaus, Sprollenmühle, Windhof und Ziegelhütte.

Wahlvorsteher : Hr. Stadtschultheiß Mittler. Stellvertreter: Hr. Gemeinderach Krauß.

Wahllokal: Nathszimmer.

König!. Oberamt.

M a h l e.

Neuenbürg.

An die Grtsvorsteher.

1) Vorstehende Bekanntmachung >u in jeder Gemeluve und Theilgemeinoe, je soweit sie dieselbe betrifft, auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen, wozu das Oberamt jedem Ortsvorsteher auch einen Anschlag zusenden wirs.

2) Auf den Wählerlisten ist diejenige Nummer als Nummer des Wahlbezirks beizufügen, welche die Gemeinde in obiger Uebersicht hat.

3) Den Wahlvorstehern ist der Auftrag zu ertheilen, den Protokollführer und die Beisitzer rechtzeitig aus der Zahl der Wähler ihres Bezirks zu ernennen und mindestens 2 Tage vor dem Wahllennin einzuladen, beim Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen. Hiebei wird auf die Belehrung des K. Ministeriums des Innern von 1871 Ziff. 4 besonders hingewiesen.

Auf tüchtige Protokollführer ist ein Hauptaugenmerk zu richten; nur müssen die Protokollführer gleichwie die Beisitzer die gesetzlichen Eigenschaften haben (tz 9 des Wahlgesetzes), dürfen also z. L. nicht Acciser sein oder sonst ein Ltaatsamt be­kleiden. Die Zahl der Beisitzer sollte nicht zu klein sein, da zu keiner Zeit der Wahlhandlung weniger als 3 Mitglieder des Wahlvorstands gegenwärtig sein dürfen.

4) Für die Beschaffung unmangelhafter Wahlurnen ist Sorge zu tragen.

5) Die oben erwähnte Belehrung des K. Ministeriums haben sämmtliche Mitglieder des Wahlvorstands, namentlich die Wahlvorsteher und Protokollführer so genau als möglich zu studiren.

s) Bezüglich des Abschlusses der Listen wird noch Weisung erfolgen.

Den 15. Juli 1878.

König!. Oberamt.

Ma h le.

Vorladung

M Schuldenliqm-atilm.

In der Gantsache des Christoph Bauer, Eteinhauers von Arnbach wird die Schuldenliquidation am Montag den 30. September d. I., Vormittags 8 Uhr,

auf dem Rathhause in Arnbach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmäch

tigke, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel­tend zu machen und die Beweismittel da für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs« :te an- melden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben

iolche.Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- terpsandsgläubiger. welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung ver­ursachen , Hie Kosten derselben zu trage».

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu- bigerausschusses, sowie unbeschadet der Be>