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1) Die Erbauung eines Slcigerhanses für die Feuerwehr.
2) Die Herstellung einer Tnnkwasser- leitung innerhalb der Siadl auf 150 gm. Länge.
3) Die Herstellung einer Trinkwasser- Leitung in der Parzelle Sprollenhaus auf 1135 gm. Länge.
4) Die Herstellung eines Pflasters innerhalb der Stadt im Kostenbeträge von ca. 170
5) Die Herstellung van 16,15 gm. Fensterladen am Schulhaus zu Sprolleu Haus.
Die Kostenüberiehiäge und AkkordSbe- dinguugen können ani dem husigen Rath- Hause eingeseheu werden.
Am 15. Januar 1878.
Stadtichnllheißenamt.
Mittler.
d)
Stadt W i l d h a d.
Alchen- NN- Kltinnnhhich- Nerkrnns.
Am Moinag den 21. Januar Vormittags 8 Uhr
werden ans dem hiesigen Naihhaus aus dem Stadtwa'd SommerSlerg 15 Lanastichle, 16 Wolfsichluchl und Lime I Köpfte zum Verkauf gebracht:
3 Stück Buchen mit 3,00 Fm.
1 buchener Schlilt.nlänier mit 0,15 Fm. 204 Stück Nadelholz Stangen VI C>. 231 d!o. VII. El.
863 dto. VIII. Ci.
141 Stück buchene Stangen VI. Ci. Wild bad den I/. Januar >878.
StadnöNierei.
Stadt Wildbad.
zikinMIlinnliilgs- tt Hrisuhr-
Am Montag den 21. Januar Vormittags 8 Uhr
werden auf hiesigem Rrthhause verakkor dirt werden:
1) das Zerkleinern von 35,5 cdm Granulitsteincn beim Blächerrein im Stadtwald Wanne I, sowie das Führen derselben auf die mit Vorlage versehene Strecke am Leonhardlswaldsträhchen (vom Nücken- leich an auswärts).
2) da» Zerkleinern von 43 cdm Kie- selsandsteinen am Leonhardtswaldsträßchen.
Wild bad den 17. Januar 1878.
Stadtförsterei.
0
4
Bestinimung der Reinheit ohne besondere genaue Angabe der fremden Be- standlbeile:
1) bei Gräsern (außer englischem Naggras und Lieschgras) und Kleearten (einschließlich Bestimmung der Seidesamen
2) bei englischem RaygraS und Lieschgras, Cicheric,
Spörgel, Möhre,Kresse,
Dill, Rapünzchen, Sellerie, Petersilie, Anis,
Fenchel, Lattich, Birke,
Erle n. s. w. . . .
3) bei Getreide, Mais, NepS Totter,Fiiller- u.Zuckerrüben, Hülsensrüchteu,
Buchweizen, Hirse, Lein,
Nadelhölzern u. s. w.
Bestimmung der Kleeseide
allein.
Bestimmung der Flachsfelds
allein .
c) Bestimmung des Kleettufels Orodancdc) all-iii . .
I) Genaue Bestimmung der fremden Bestandtheile (botanische Analyse), je noch der geringeren oder große reu Mühe . . 5 <ckL —25
g) Bestimmung der Keimtrail 2 Bestimmung des specifpchen Gewichts eines Korns i) Bestimmung des absoluten Gewichts eines Korns Dw Gebühren süc die Untersuchung werden bei Zus,ndiing des Ergebnisses derselben mckielst Postnachuahme erhobeu.
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Bekanntmachung der Direktion des land- und forstwirthschaftlichen Instituts in Hohenheim, betreffend die Satzungen über den Betrieb und die Benutzung der i» Hohenheim eingerichtete» Samcnprü- fungsansialt.
(SchlußJ
^ -ZS.
Das Untcrtuchungsergebniß wird Seitens der Sameuprüsnngs Anstalt sogleich rach Beendigung der Untersuchung jedem Einsender niitgetheill.
8 6 .
Gebühren für die Untersuchung, a) Besttmmuug der Echtheit des Samens, soweit dies thnnlich . . 1 ^
In Folge besonderer Vereinbarung tritt eine Ermäßigung der Gebühr um 33'/s"/o ein für Handlungsfirmen und Produceuten, welche die Bedingung der Garantieleistung erfüllen, ß I lid. a.)
Mit ihnen wird behufs Ermäßigung der Gebühr ein Vertrag abgeschlossen, welcher im Wesentliche» folgende Punkte enthält:
1) Die Frma verpflichtet sich, ihren Abnehmern echte und reine (d. i. rhunlichst gereinigte) und in einem jedesmal namhaft zu machenden Prozentsatz keimfähige Saat- waare zu liefern, ferner, wenn die gelieferte Waare um mehr als 5"/o hinter dem garantirten Georauchswcrth zurückvlcibt, den Mindergeha't baar zu ersetzen oder auf Verlangen die Waare zurückzunehmen.
2) Der Ersatzanspruch des Känsers er lischt, wenn die Saalwoare bereits verwendet ist, so daß eine Nachuntersuchung ' zur Feststellung der Echtheit unmöglich ist; j ebenso wenn zwischen dem Empfang der
Waare und Einsendung der Probe Sei- j lens des Empfängers mehr als 14 Tage
> verflossen sind. Eine Ausnahme hievon
machen diejenigen Sämereien, deren Werth nur auf dem F-ckde nach genügender Entwicklung der Pflanze selbst festgestellt werben kann (Feloprobe); z. B. Kohlarten.
3) Die Unteriuchungsergebnisse der Sa menprüiungs Anstalt sollen der Firma zu .eigener Belehrung dienen; sie ist nicht berechtigt, dieselben als Zengniß zu > verwenden, noch auch auzugebcn, sie stehe
„unter der Kontrole" der Anstalt, und 'etztere übernimmt für die von der betreffenden Firma verkaufte Saatwaare keinerlei Garantie.
8 8 .
Die Untersuchung von Sämereien welche von Mitgliedern landwirthschaitlicher Vereine durch Vermittlung der Bezirksvereins- oder Gan 'Vorstände der Samen- prüfnngs Anstalt übersendet werden, wirs k o st e » frei vorgenommen.
Hohenheim den 7. Jan. 1878.
N a u.
P'.ilttltnuch licht Gi.
1 t e ii 8 ta i § 8l-i,It
Mßerci-Aklrord.
Die Unterzeichneten suchen mit znver- läßigen Flößer» Akkord abznschließen und erwarte» Osf rie bis 25 Januar.
Asör'. IVrerr/'er'.
Holzhandlnna.
Wiederholte Nebcrzeugung!
Ich ersuche Sie, mir abermals 2 Flaschen May.Vich.'ii weißen
zu liberfendeii, indem ich mich von der Vorirefflichk.it desselben immer mehr überzeuge.
Memmingen.
Hochachtungsvoll C Ruf, Pfarrer. Stets erbt bei
Carl Büxen stein, Neuenbürg. Paul Hagmahcr, Wildbad.
N e u e n v u r g.
MI
Hiesigem und auswärtigem Publikum mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich mein Geschäft wieder betreibe.
Klager.
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