denfeüer gleich, das nur mit den verbessert- sten Instrumenten der Wissenschaft durch die Organe der Polizei und des Gerichts, unterstützt vom benachtheiligten Publikum, zu löschen ist. Wir begrüßen daher mit Freuden folgende, aus Berlin uns zugekom- mene Nachricht:Ein dem Vernehmen nach von dem Reichskanzleramt sehr begünstig­tes Projekt soll demnächst von dem Reichs­gesundheitsamt einer nach Berlin zu beru­fenden Sachverständigen-Kommisston zur Be- ralhung unterbreitet werden, nämlich: Die Normal-Statuten für städti­sche Gesundheitsämter, unter Errichiung chemischer Versuchs- st a t i o n e n.

Berlin, 22. Aug. Der Reichsanz. schreibt: Die kaiserl. Negierung hat Ver­anlassung genommen, aus Grund der ihr vorliegenden amtlichen Berichte über die gegen russische verwundete und gefangene Soldaten von türkischen Truppen verübten Grausamkeiten bei der Pforte die Bestimmungen der Genfer Kon­vention vom 22. Aug. 1864, welcher die Türkei bekanntlich im Jahre 1865 beige- treten ist, in Erinnerung zu bringen, und hat bei den übrigen europäischen Mächten angeregt, ob diese ähnliche Schritte in Kon­stantinopel thun wollen.

Aus der Gegend von Marpingen den 15. Aug. wird der Saar- und Moselztg. geschrieben: Vor einigen Tagen fanden die den Härtelwald abpatroullirenden Gendar­men ein brennendes Licht, welches auf einem Baum in der Höhe von etwa 15 Fuß vom Boden aufgesteckt war. Offen­bar hat dadurch der auf der entgegenge­setzten Anhöhe bei der Kirche versammelten Menschenmengeder Stern von wunder­barem Glanz," welchen man schon früher öfter über der sog.Erscheinungsstelle" schwebend gesehen haben will, wieder vor- spiegelt werden sollen.

München, 21. Aug. Das Staats­ministerium des Innern hat folgende Ent­schließung erlaffen:

Bei Prüfung der in § 33 Ziff. 2 der Gewerbeordnung vorbehaltenen Frage, ob das zum Betriebe einer Gast- ober Schank- wirthschaft bestimmte Lokal nach Be­schaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen genüge, wird von den zur Ertheilung der Erlaubniß zum Wirth- schaftsbetrieb berufenen Behörden vielfach nicht mit der gehörigen Vorsicht und Strenge verfahren. Häufig begnügen sich dieselben mit einer Bestätigung der Ortspolizeibe­hörden, welche ihrerseits nicht selten, nament­lich auf dem Lande, viel zu geringe An­forderungen an Wirthschaftslokale stellen. Es erscheint deshalb veranlaßt, daß die Distriktspolizeibehörden vor Ertheilung der Erlaubniß in der Regel durch ihre eigenen Beamten von den betreffenden Lokalitäten Einsicht nehmen lasten. Was sodann die an ein Wirthschastslokal zu stellenden An­forderungen betrifft, so kommt hiebei nicht allein der Gesichtspunkt in Betracht, ob durch dessen Lage und Beschaffenheit die polizeiliche Aufsicht mehr oder weniger erschwert werde, sondern es ist die Beschaffen« heit des Lokals nach allgemeinen polizei­lichen Rücksichten zu prüfen und ist nach

j dem Gesammteindrucke, der hiebei gewonnen wird, zu beurtheilen, ob dasselbe den An­forderungen genügt. Bei Gesuchen um die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschast ist insbesondere zu prüfen, ob das hiezu bestimmte Lokal, abgesehen von der geeig­neten Lage und den ausreichenden Räumen, auch hinsichtlich seiner Errichtung, Aus­stattung u. s. w. nach allen Seiten hin so beschaffen sei, um den örtlichen Verkehrs­und sonstigen Verhältnissen entsprechend der eigentlichen Bestimmung einer Gast« wirthschaft, nämlich der vollständigen Be­herbergung und Verpflegung von Reisen­den, genügen zu können. Auch bei Schank- lokalen ist darauf zu sehen, ob genügende und gehörig abgesonderte Wohn- und Schlas- räume für die Familie des Gesuchstellers vorhanden, ob bei dem Anbau von Scheunen und Stallungen re. die feuerpolizeilichen Rücksichten durch einen bauordnungsmäßigen Abschluß der Wohn- und Wirthschastsloka litäten gewahrt seien. Wo diese nicht in genügender Weise gegeben sind, ist die Erlaubniß zum Wirthschaftsbetriebe zu ver sagen. Ergibt sich nach ertheilter Erlaub- niß, daß die Eigenschaften fehlen, welch- hiebei an das Lokal nach Lage und Be­schaffenheit gestellt werden mußten, so kann die Genehmigung nach Z 53 der Gewerbe­ordnung in dem vorgeschriebenen Verfahren wieder zurückgenommen werden. Die Er laubniß zum Ausschenken von Branntwein ist überdies von dem Nachweise eines vor­handenen Bedürfnisses abhängig. Um der schädlichen Ueberhandnahme des Brannt- weingenuffes auf dem Lande entgegenzu­wirken, ist dieser Nachweis mit besonderer Strenge zu prüfen und ist von der Er­laubniß zum Betriebe der Schankwirthschatt bei Vorhandensein der übrigen Voraus­setzungen die Besugniß zum Ausschank jenes Getränkes durch einen besonderen Zusatz auszuschließen, wenn der fragliche Nach weis nicht geliefert ist."

Schillingsfürst, 20. Aug. Ge« stern Abend gegen 10 Uhr entlud sich dahier und längs der bayrisch württ. Grenze ein Gewitter, wie cs seit Menschen- gedenken im Hohenloher Lande nicht mehr erlebt wurde. Der ganze Himmel war ein Feuermeer und die Schlüße» desselben öffneten sich. Ein starker Hagel richtete nicht geringen Schaden an den noch stehen­den Sommergetreiden, namentlich an Haber an, so daß heute die Grundbesitzer ihre Schritte zu den Hagelversicherungsagenten lenkten, um den allensallsigen Ersatz an­zumelden.

Mannheim, 17. Äug. In Lud­wigshafen wurde in der gestern abgehal­tenen Polizeigerichtssitzung der Wein- bändler Ludwig Brunn zu 150 <-sL Geldbuße, eventuell 42 Tagen Haft v e r- urt heilt und zugleich die Vernichtung von etwa 9 FuderKunstwein", die bei ihm mit Beschlag belegt morsen waren, verfügt. Es ist das die höchste Strafe, aus welche nach Lage der Sache und gegen­wärtiger Gesetzgebung erkannt werden konnte.

Baden, 20. Äug. Scho» in nächster Zeit wird hier ein Thierschutzverein zu gründen beabsichtigt. Wir sind neugierig, was derselbe dem Taubenschießen gegen­über thun wird.

Pforzheim, 22. Aug. Der nun­mehr erschienenen offiziellen Liste der Aus­zeichnungen, welche von dem Preisgerichte der allgemeinen Kunst- und Gewerbeaus­stellung für das Großherzogthum Baden herausgpgeben wurde, entnehmen wir fol­gende, Stadt und Amtsbezirk Pforzheim betreffende Verleihungen, u Goldene Me­daille: Kollektivausstellung Pforzheimsr Bijouteriefabrikanten; Gebr. Benckiser, Eisengießerei und Maschinenfabrik (für Gußwaaren); G. I. Mürrle, Fabrik phar­mazeutischer Apparate, b. Silberne Me­daille: Dennig u. Cie., Bijouteriefabrik; I. Netter u. Cie., Bijouteriefabrik: Gebr. Benckiser (für Maschinen); Böhler und Grosmann, Maschinenfabrik; G. Dittler, Metallwaarenfabrik und Messingießerei; Seeger u. Kirn, Maschinenfabrik; Barth und Haas, Papierfabrik (Weißenstein). o. Bronzene Medaille: I. Pfeiffer, Schlos­serei; H. Böhler, Fsilenhauerei; Bohnen­berger u. Cie., Papiersadrik (Niesern); A. Fuchs, Glaserei; R Katz, Schirmfabrik, ck. Belobende Anerkennung: G. W. Unge- rer, Schlaffer und Mechaniker; A. Nellin- ger, Maschinenfabrik; G. Meier, Mechani­ker; I. B. Anger, Schmiedemeister; L. Schönemann, Messerschmied; Th. F. Becker, Sohllederfabrikant; K. Fuchs, Jalvusielä- densabrik; Riethheimer, Schreiner; I Veihl, Schreiner; K. Bühler zun., Mechaniker; G. Ganzenmüller, Schuhmacher, e. Diplome für Mitarbeiter: W. Ringwald, Graveur;, I. Drassig und L. Kölble, Bijoutiers (alle' 3 bei I. Netter u. Cie.) (Pf. B.)

Württemberg.

Herbstübungen. Am 8. Sept. beginnen die Herbstübungen des württemd. Armeekorps bei Besigheim; dieselben wer« den vierzehn Tage dauern. Das Terrain der Uebungen sind die OberamtSdezirke Heilbronn, Weinsberg, Oehringen, Kün« zelsau.

Das Wochenblatt für Land- und Forst- wirthschaft, h-rausgegeben von der Kgl. würltemb. Ceutralstelle für die Landwirth» schast enthält in seiner neuesten Nummer einen Auisatz über die Verwendung der Southdowus in den würltemb. Schäfereien, von R'vtamtmann Jettinger in Dottern- ha sin; ferner einen Beitrag zur Charakte- risi ung ves Aehrenbrandes. Sodann unter den kleineren Mittheilungen : Jahresbericht der Landesproduktenbörse Stuttgart für das Jahr !876. Württemb'ergische Prr- valn'i'eroersicherungsgesellschaft. Der Seeverkehr der württembergischen Bodensee­userplätze mit Getreide.

Stuttgart, 21. Aug. Der Ge- meindrvalh hat einen Beschluß gefaßt, der sür das Berkehrsleben der Stadt die wich­tigsten Folgen haben kann. Er hat be­schlossen, der Gesellschaft zum Betriebe der Pferdebahn die Erlaubniß zur Anstellung von Versuchen mit Dampfbetrieb zu er- th dm Es wird sich nur um wenige Ws>che» bandeln, bis diese Betriebsart im GaN jk nt.

Stuttgart, 20. Aug. Gestern M-.lag war die 41 Jahre alte Ehefrau dcs Secklers Grieb, Münzstraße 4, damit beschäftigt, Verkaufsgegenstände an der L denrhüre aufzuhängen und stand zu die»