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Stellvertreter: Hr. Gemclnderath D. Reutschler. Wahllokal: Nathszimmer.

104) Kapfenhardt nüt oberer Müble.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger F a a ß.

Stellvertreter: Genie nderaih G r o ß h a n s.

Wahllokal: Rathszimmer.

105) Langenbrand.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Rentschler.

Stellvertreter: Gemeinderalh Bott.

Wahllokal: Zimmer der Gemein serathssttzungen.

106) Loffenau mit Sägmübleii.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Oechsle.

Stellvertreter: Gemeinderuh Schweikart.

Wahllokal: Ralhszimmer.

107) Maisenbach mit Zainen.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Reutschler.

Stellvertreter: Gemeinvepfleger D i l t u s.

Wahllokal: Ralhszimmer.

108) Neusatz.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger Knüller.

Stellvertreter: Gemeinderalh G. Fr. Wacker.

Wahllokal: Rathszimmer.

109) Oberlengenhardt.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleaer Stahl.

Stellvertreter: Gemeinderalh M. Kusterer.

Wahllokal: Nathszimmer.

110) Ober- und Unterniebclsbach mit Oelmühle. Wahlvorsteher: Hr. Gemeüidepsteger Glauner in Obernie­belsbach.

Stellvertreter: Gemeindepfleger Ott in Unterniebelsbach. Wahllokal: Nathszimmer in Oberniebelsbach.

I tl) Ottenhausen mit Rudmersbach und Hochmühle. Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Becker.

Stellvertreter: Gemeinderath Weiß.

Wahllokal: Nathszimmer.

Das Ergebniß der Wahl wird am Sonntag den 14. I «ittelt werden und steht hiebei der Zutritt jedem Wähler offen. Den 18. Dezember 1876.

Neue

112) Rothensohl mit Steinhäusle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeindepfleger Kircher.

Stellvertreter: Gemeinderalh Jod. Pfeifer.

Wahllokal: Nathszimmer.

113) Salmbach.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Wagner.

Stellvertreter: Gemeiuderath Rathfelder.

Wahllokal: Nathszimmer.

114) Schömberg mit Bühlbof und Thannmühls. Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß D i t t u s.

Stellvertreter: Gemeindepfleaer Lörcher.

Wahllokal: Zimmer der Gemeinderathsfitzungen.

115> Schwann.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Bürkle.

Stellvertreter: Gemeindepfleaer Berweck.

Wahllokal: Nathszimmer.

116) Schwarzenberg mit Sägmühle.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeinderalh Jak. K u st e r e r. Stellvertreter: Gemeindepfleger Waidelich.

Wahllokal: Nathszimmer.

117) Unterlengenhardt.

Wahlvorsteher: Hr. Gemeinderath Schaber.

Stellvertreter: Gemeinderath I. Krauß.

Wahllokal: Nathszimmer.

118) Waldrcnnach.

Wahlvorsteher: Hr. Schultheiß Stikel.

Stellvertreter: Gemeindepfleger Pfrommer.

Wahllokal: .Nathszimmer.

119) Wildbad mit Eisenbahnstation, Christophshof, Grün-

butte, Hochwiefe, Kälbermühle, Kleinenzhot, Kohlbäusle, Lautenhof, Lehensägmühle, Non- nenmiß, Rollwasier, Sprollenhaus, Sprol- lenmühle, Windhof und Ziegelhütte. Wahlvorsteher: Hr. Stadtschultheiß Mittler.

Stellvertreter: Gemeinderalh Krauß.

Wahllokal: Nathszimmer.

uar 1877 Vormittags 11 Uhr in dem Rathhaussaal zu Cal« er«

Königl. Oberamt. G a u p p.

bürg.

An die Grtsvorfleher.

1) Vorstehende Bekanntmachung ist in jeder Gemeinde und Theilgemeinde, je soweit üs dieselbe betrifft, auf ortsüblich» Weise zu veröffentlichen, wozu das Oberamt jedem Ortsvorsteber auch einen Anschlag zusenden wirs.

2) Auf den Wählerlisten ist diejenige Nummer als Nummer des Wahlkreises beizusetzen, welche die Gemeinde in »digcr Uebersicht hat.

3) Den Wahlvorstehern ist der Austrag zu erlheilen, den Protokollführer und die Beisitzer rechtzeitig aus der Zahl der Wähler ihres Bezirks zu ernennen und mindestens 2 Tage vor dem Wahltermin einzuladeu, beim Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstands zu erscheinen. Hiebei wird auf die Belehrung des K. Ministeriums des Innern von 1871, Ziffer 4 besonders hingewiesen.

Aus tüchtige Protokollführer ist ein Haupt-Augenmerk zu richten, nur müssen die Protokollführer gleichwie die Beisitzer die gesetzlichen Eigenschaften haben (Z. 9 des Wahlgesetzes), dürfen also z. B. nicht Aeciser sein oder sonst ein Staatsamt be­kleiden. Die Zahl der Beisitzer sollte nicht zu klein sein, da zu keiner Zeit der Wahlhandlung weniger als 3 Mitglieder des Wahlvorstands gegenwärtig sein dürfen.

4) Für die Beschaffung unmangelhafter Wahlurnen ist Sorge zu tragen.

5) Die oben erwähnte Belehrung des K. Ministeriums haben sämmtliche Mitglieder deL Wahlvorstands, namentlich der Wahlvorsteher und Protokollführer so genau als möglich zu studiren.

6) Bezüglich des Abschlusses der Listen wird noch Weisung erfolgen.

Den 18. Dezember 1876. Königl. Oberamt. G a n p p.

Vorladung

!«r ZchuidcnlMiliiüm.

In der Gantsache des Michael Wessinger, Sternwirths in Birken­feld, wirs die Schuldenlignidation am Donnerstag den 8. März 1877 Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause mBirkenfeld vor genommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch

schriftliche Recesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, welche weder in der Tagsahrt, noch vor dersel­ben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben, krast Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­

nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleich-n als der Mehr­heit der Gläubicpr ihrer Kategorie bei« tretend angenommen.

Neuenbürg den 16. Dezbr. 1876.

Königl. Oberamtsgericht.

Römer.