3) Die Ortsvorsteher haben wie bisher nachznforschen, ob die Pflichtigen sich gemeldet haben und erfordert Falls Säumige
hiezu anzuhalten. .. ^ , , .
4) Die Stammrollen sind in Zukunft jahrgangs weile getrennt (also nicht wie bisher in Heften) anzulegen und die Namen der Pflichtigen sind durchaus genau nach der alphabetischen Reihenfolge einzutragen-
Neu ist die Vorschrift, daß unter dem letzten Namen jedes Buchstabens genügender Raum zu Nachträgen freizulasseit ist. In kleinen Gemeinden wird je der Raum für einen weiteren Namen genügen, in größeren Gemeinden sind diese Zwischenräume nach der Zahl der bisher in den 3 Concurrenzjahren nothwendig gewordenen Nachträge zu bemessen.
Weiter sind nach den neuen Vorschriften die Pflichtigen nicht mehr durchlaufend, sondern nur diejenigen mit gleichem Anfangsbuchstaben unter sich zu numeriren.
5) Die Rubriken I—10 der Stammrolle sind genau, deutlich und sauber auszufüllen. Zweifelhafte Angaben sind nicht aufzunehmen, sondern die bezüglichen Rubriken sind leer zu lassen.
In Rubrik 8 ist Stand oder Gewerbe genau anzugeben; es genügt also z. B. nicht die Bezeichnung Bauer, Knecht rc. sondern es ist anzugebe», ob Pferdeknecht, Ochsenknecht oder Bauer.
6. In der Rubrik Bemerkungen sind elwaige Notizen aus der Geburtsliste, Strafen und sonst Bemerkenswerthes beizufügen. Bei Ausgewanderten ist stets das Datum der Entlassungs-Urkunde anzugeben. Diese Einträge sind übrigens so zu machen, daß wo möglich auch noch Raum für Einträge in de» 2 späteren Jahren bleibt.
7) Bei Pflichtigen früherer Altersklassen sind die Loosungsscheine der Stammrolle wie bisher beizulegen.
8) Von jeder im Laufe des Jahres erfolgenden Aufnahme eines Militärpflichtigen in die Stammrollen, von jeder Veränderung rc. ist dem Oberamt sofort Nachricht zu geben.
9. Die Streichung eines Mannes in der Stammrolle darf wie bisher nur mit Genehmigung des Civilvorsitzenden der Kreis-Ersatzkommission geschehen.
II. . Die Ortsvorsteher werden angewiesen, ungesäumt auf die ortsübliche Weise die nach § 23 Stammrolle auszunehmenden Militärpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Dienst-, Brod-, folgung der oben angeführten Bestimmungen ausznfordern.
III. Auf den 15. Februar d. Js. — nicht früher oder später — sind die Stammrollen an das Oberamt einzusenden Den 3. Januar 1876.
König!. Oberamt.
Gaup p.
der Wehrorduung in die und Fabrikherrn zu Be-
Revier LiebenzeIl.
Mort «der das A«ffetzc«
von 660 Rm. Nadelholzscheitern auf der Eisenbahnstation Liebenzell am
Donnerstag den 20. d. M. Morgens 8 Uhr in der Revieramtskanzlei.
Liebenzell, 15. Jan. 1876.
K. Nevieramt.
Conweiler.
kmgt,«lj- und ztmgra-vtttMs.
Freitag den 21. d. M.
. von Morg. 9 Uhr an
werden aus hiesigem Gemeindewald zum Verkauf gebracht,
212 Stämme tan. Langholz mit 108 Fm. 168 St. tan. Stangen VI. El.
111
„
„
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VII.
340
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VIII.
36
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IX.
215
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X.
230
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XI.
122
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„
„
XII.
Wozu Käufer aus das Rathhaus eingeladen sind.
Schultheißenamt.
F a a ß.
Bekanntmachung der K. Kommission für die Erzichungshäuscr, betreffend die Festsetzung des für die Zöglinge des Taubstummen- u. Blindcn-Jnstituts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds.
In Gemäßheit des Art. 9 der Bekanntmachung vom 28. Jan. 1823, die Einrichtung der TaubstummtN und Blinden-An- stalt in Gmünd betreffend (Reg.-Bl. S. 195), wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß die jährliche Entschädigung für einen in die Ansiall selbst anfgenom- menen Zögling ans 200 cM. festgesetzt
worden ist, dieselbe jedoch unter Umstünden ermäßigt und bei besonderer Bedürftigkeit der Eltern oder Gemeinden auf die Summe von 40—30 -Mi herabgesetzt werden kann. Dieses Verpflegungsgeld ist in vierteljährlichen Raten an das Kassieramt des Instituts zu entrichten. Der Zögling erhält hiefür die angeordnete Kost nebst Wohnung und Bett, den Unterricht, freie Wäsche, sowie Ausbesserung des Weißzeugs und der übrigen Kleidung.
Die Vorschriften ästige Ausstattung mit Kleidern und Leibweißzeug haben die auf eigene Kosten in der Anstalt befindlichen Zöglinge selbst sich anzuschaffen und zu ergänzen, oder im Fall dies von der Anstalt geschieht, dieser die Auslagen hiefür zn ersetzen. Bei denjenigen Zöglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des Staats unterhalten werden, übernimmt die Anstalt die Bestreitung dieses Aufwandes gegen ein bei dem Eintritte der Zöglinge ein für allemal zu entrichtendes Kleidergeld von 30 -M.
Diejenigen Zöglinge, welche blos den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost und Wohnung rc. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 24 -IL zu bezahlen.
Privatnachrichlkn.
Gustav-Adolfs-Verein.
Beiträge pro 1875.
! Neuenbürg, Adv.Opfer -M. 34; Bibelst.Opfer 4; Schulmädchen -M. 4. 20 Gemeinschaft ^ 15 Beiträge -M. 24. zus. 81. 20. Birkeufeld, Adv.O. 13. Calmbach, Konfirmanden u. andere -M. 15. 43; Adv.O. -M.. 16. 60; Kollekte von Calmb. u. Höfen -M. 147. 75; zus. -M. 179. 78. Dobel, Adv.O. -M.. II. 90; Beiträge 3. 10; zus. -M. 15. Engelsbrand-Grunbach; Adv.O. 10. 26 und -M. 8. 74; zus. -Ms 19. Feldrennach, Adv.O. -/(L 14. Grafen Hausen, Adv.O. <-kL 26; Beitr. -M5; zus.-M. 31. Herrenalb, Adv.O. -M. 5. 43; Vierteljährl. Sammlungen 91. 37; zus. -.(L 96. 80. Langen- brand, Adv.O. -M. 16 15. Loffenau, Adv O. -M. 5. 80; Beile. clL 3. 20 zus. clL 9. Ottenhausen, Adv.O.
25. 30; Beitr. ILIO; zns. ^ L 5 . 30 Schömberg, Adv.O. und Beitr. ^ 21 . 62. Wildbad, Adv.O. 66. 75 Kollekte cIL 79. 80; Bibelst.O. ^ H; zus. cM. 157. 55.
Die Bittschriften um Aufnahme für den im Monat Mai d. I. beginnenden Lehr- kursns müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und den übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis letzten Februar bei der K. Kommission für die Erziehungshäuser eingereicht werden, und es wird hiebei noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die jährlich einkommenden tabellarischen Notizen über die vorhandenen blinden und taubstummen Kinder die Stelle der Meldung nicht vertreten können.
Stuttgart, den 8. Jan. 1876.
G e r o k.
Hesainmtsumlne W. 689. 40 M
oder fl. 404. 36 kr.
Gottes Segen sei mit den Gebern und mit den Gaben!
Wildbad, Januar 1876.
Der Bez.-Vorstand des Gustav Adolf Vereins Stadtpf. Bartholoms!.
Säger-Gesuch.
Ein lediger kann sofort eintreten Lkenrverk 8öIIinAen,
Carl H. Schmidt Söhne.