648
Untersuchung-fachen gegen
10. Joh. Georg Reichert, Dienstknecht von Rohrdorf, wegen Diebstahls.
11. Matthäus Wankmüller von Langenbrand, wegen Beleidigung.
Rechtssache zwischen
12. Gottfried Kiefer von Calmbach, Kl. u. Jakob Friedrich Barth von dort, Bell., Benützung gemeinschaftl. Eigenthums betr.
Pnmtimchrichtcll.
W i l d b a d.
Katholischer Gottesdienst.
Sonntag, den 26. Dezember,
(Stephanus)
Vormittags 10 Uhr. u e n b ü r g.
Danksagung.
Für die Braudbeschädigten in Grün. Hütte sind eingegaugen: 94 Mark, wofür im Namen der Beschädigten herzlich dankt. Den 20. Dez. 1875.
Wick, O.A.M.V.
Dir ich mein Geschäft i»
mit dem bevorstehenden Jahresfchluß aufgebe, ersuche ich alle Diejenigen , welche noch eine Forderung an mich zu machen Huben, mir unverweilt Rechnung darüber direct nach Pforzheim einznreichen. Pforzheim, 17. Dezbr 1873. keoix oliv «r.
Neuenbürg.
Christbaumlichter
in allen Sorten,
Lichthatter L Waumverzierungen
in reicher Auswahl empfiehlt billigst
6ar1 UMer. 80 Meter Spaltholz,
theils zu Küblerbolz tauglich, bei und auf dem Dobel, Eichmühte und Rothenbach- Bahnhof stehend, haben zu verkaufen
_ 6 el,r. kkeiUer ä: llie.
Bezirks-Vcteraucn-Velein
Nerrenald.
6s6I16rll1-V 6r8ÄIMll1uUA'
Sonntag den 26. Dez. Nachmittags 2 Uhr
bei Kamerad Eilbcrt in Hcrrcnalb . bei welcher Neuwahlen, Rechenschaftsberichte u. s. w. stattfindcn. Zahlreiches Erscheinen wird erwünscht.
Vorstand Knöller.
Heute Donnerstag Abend 8 Uhr im
LLiKntKärllv.
6
Pforzheim.
ist ein
Regenschirm
und empfehle ich solche, in größter
Auswahl, für
Herren, Damen und Kinder
und sichere die billigsten Preise zu.
Es ladet zu gütigem Besuch ergebenst ein
Schirmfabrikant, ^
Blumenstr. hinter dem „schw. Adler", Blumenstr.
Arnbach.
Heidellieer- Sr Himbeergeist
Kirschen- L Zwetschgenwasser, Hefen- Frucht- L Tresterbranntwein
in reiner und abgelagerter Waare empfiehl^ Ochncr zum Ochsen.
Schriften beliebter Vaterland. Dichter und Schriftsteller, große Auswahl in Jngeud- schriften, Bilderbücher, Photographie- und Schreib-Album, Schreib- und Wandmappen Handschuhkasten, Necessaire, feine Briefpapiere , Schulbücher und viele andere in dies Fach einschlagende Artikel bei
4 ak. Meli.
Als vorzügliches
Hausmittel
verdienen alle Beachtung die so lieblich schmeckenden
Kraft-Briltt-Bondons
von F
in Vaihingen a. Enz, laut oberamtsärztlichem Zeugniß! ausgezeichnetes Linderungsmittel bei j Brust- und Husten-Leiden^ von 9 L an das Päckchen > zu finden in
cNeuenbürg bei C. A. Bohncn- berger.
jdirkenfeld bei C. Oclschläger. ICalmbach bei Paul Mayer. »Höfen bei Fr. Maisenbacher.
B i r k e n f e l d.
Mriuß-Verstkigeriilig.
Friede. Rieth, gewesener Hirschwirth hält nächstkommenden, Montag den 27. DezemberM von Morgens 8 Uhr eine Fahrnißverstei- gerung durch olle Rubriken ab, wobei insbesondere Vorkommen:
ein 4eimngeS Faß, I Commods,
2 Wirthschaftstafeln, Stühle,
2 gewöhnliche Tische, ferner- ca. 25 Ctr. Heu, 80- Ctr. Stroh, 1 Wagen sammt Zugehör, 1 Pflng, 1 Egge undZ
1 Pferd, 5 ^ KL
Kuh
den werden.
Wozu Kaufsliebhaber eingela-
Kronik.
Deutschland.
Berlin, 17. Dez. Der Reichstag hat nunmehr die letzte Brücke für den sichern Uebergang aus dem alten in das neue Münzsystem geschlagen. Der Bundesrath braucht dieselbe im rechten Augenblick nur zu betreten, und die Einführung der neue« deutschen Goldwährung ist vollendet. Die bedeutsame Maßregel, deren intellectuelle -Urheberschaft wohl auf den Abgeordneten Ludwig Bamberger zurückzuführen ist, und -der sich beide Faktoren der Reichsgesetz- fgebnng in ungewöhnlich kurzer Zeit ange- j schlossen haben, betrifft bekanntlich die Beseitigung 2>sr letzten Reste der alten Sil- ^ herwährnng, die in den kursirenden Thater- ' stücke« noch vorhanden sind. So lange diese als gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem B> trage verwendet werden können, steht die Goldwährung nur auf dem Papier. Erst wenn sie in die Reihe der Reichs- silbermiinzen treten, die in dem neuen Münzsystemnurals Scheidemünze» figuriren, hat das Gold die Alleinherrschaft im deutschen Geldverkehr erlangt.
Zn diesem Zweck hat der Reichstag einen Zusatz zum Münzgesetz beschlossen, welcher dem Bundesrath die Befngniß einräumt, sobald der passende Zeitpunkt dafür gekommen ist, zu bestimmen, daß die Tha- lerstncke deutschen und österreichischen Gepräges nur noch als Dreimarkstücke an Stelle der Reichssilbermünzen in Zahlung anzunehmen sind, daß also keine Zahlung in Thalern zu einem höheren Betrage als dem von zwanzig Mark angenommen zu werden brauchen. Wird diese Bestimmung durch das Reichsgesetzblatt erlaffen, so tritt sie einen Monat darauf im ganzen Reiche in Kraft.