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Untersuchung-fachen gegen

10. Joh. Georg Reichert, Dienstknecht von Rohrdorf, wegen Diebstahls.

11. Matthäus Wankmüller von Langen­brand, wegen Beleidigung.

Rechtssache zwischen

12. Gottfried Kiefer von Calmbach, Kl. u. Jakob Friedrich Barth von dort, Bell., Benützung gemeinschaftl. Eigenthums betr.

Pnmtimchrichtcll.

W i l d b a d.

Katholischer Gottesdienst.

Sonntag, den 26. Dezember,

(Stephanus)

Vormittags 10 Uhr. u e n b ü r g.

Danksagung.

Für die Braudbeschädigten in Grün. Hütte sind eingegaugen: 94 Mark, wofür im Namen der Beschädigten herzlich dankt. Den 20. Dez. 1875.

Wick, O.A.M.V.

Dir ich mein Geschäft i»

mit dem bevor­stehenden Jahresfchluß auf­gebe, ersuche ich alle Die­jenigen , welche noch eine Forderung an mich zu machen Huben, mir unverweilt Rech­nung darüber direct nach Pforzheim einznreichen. Pforzheim, 17. Dezbr 1873. keoix oliv «r.

Neuenbürg.

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Sonntag den 26. Dez. Nachmittags 2 Uhr

bei Kamerad Eilbcrt in Hcrrcnalb . bei welcher Neuwahlen, Rechenschaftsberichte u. s. w. stattfindcn. Zahlreiches Erscheinen wird erwünscht.

Vorstand Knöller.

Heute Donnerstag Abend 8 Uhr im

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Pforzheim.

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B i r k e n f e l d.

Mriuß-Verstkigeriilig.

Friede. Rieth, gewesener Hirschwirth hält nächstkommenden, Montag den 27. DezemberM von Morgens 8 Uhr eine Fahrnißverstei- gerung durch olle Rubriken ab, wobei ins­besondere Vorkommen:

ein 4eimngeS Faß, I Commods,

2 Wirthschaftstafeln, Stühle,

2 gewöhnliche Tische, ferner- ca. 25 Ctr. Heu, 80- Ctr. Stroh, 1 Wagen sammt Zugehör, 1 Pflng, 1 Egge undZ

1 Pferd, 5 ^ KL

Kuh

den werden.

Wozu Kaufsliebhaber eingela-

Kronik.

Deutschland.

Berlin, 17. Dez. Der Reichstag hat nunmehr die letzte Brücke für den sichern Uebergang aus dem alten in das neue Münzsystem geschlagen. Der Bundes­rath braucht dieselbe im rechten Augenblick nur zu betreten, und die Einführung der neue« deutschen Goldwährung ist vollendet. Die bedeutsame Maßregel, deren intellectuelle -Urheberschaft wohl auf den Abgeordneten Ludwig Bamberger zurückzuführen ist, und -der sich beide Faktoren der Reichsgesetz- fgebnng in ungewöhnlich kurzer Zeit ange- j schlossen haben, betrifft bekanntlich die Be­seitigung 2>sr letzten Reste der alten Sil- ^ herwährnng, die in den kursirenden Thater- ' stücke« noch vorhanden sind. So lange diese als gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem B> trage verwendet werden können, steht die Goldwährung nur auf dem Papier. Erst wenn sie in die Reihe der Reichs- silbermiinzen treten, die in dem neuen Münzsystemnurals Scheidemünze» figuriren, hat das Gold die Alleinherrschaft im deut­schen Geldverkehr erlangt.

Zn diesem Zweck hat der Reichstag einen Zusatz zum Münzgesetz beschlossen, welcher dem Bundesrath die Befngniß ein­räumt, sobald der passende Zeitpunkt dafür gekommen ist, zu bestimmen, daß die Tha- lerstncke deutschen und österreichischen Ge­präges nur noch als Dreimarkstücke an Stelle der Reichssilbermünzen in Zahlung anzunehmen sind, daß also keine Zahlung in Thalern zu einem höheren Betrage als dem von zwanzig Mark angenommen zu werden brauchen. Wird diese Bestimmung durch das Reichsgesetzblatt erlaffen, so tritt sie einen Monat darauf im ganzen Reiche in Kraft.