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2) Ludwig Bechmami von Kuvpenbeim, Kl. und Christian Schill hier, Beil., Kans- schillingssordernng belr.

Uiitersuchungssachen gegen

3) Johann Adam Heriner von Enz- klösterle, wegen Sachbeschädigung.

4) Johann Bäuerle von Conweiler u Gen., wegen Jagdvergehens.

5) Christian Knöller von Neusatz u. Gen., wegen Beleidigung.

6) Mat hüus Bodamer jun. von Schwann n. Gen., wegen Haiisiriedensbruchs u, a. V

Zandwirthschastliches.

Die Herren Ortsvorstehcr sind ersucht, nachstehenden Erlaß der K. Centralstelle für die Landwirlhschast, gef. bekannt machen zu lassen.

Neuenbürg, 24. Aug. 1875.

Für den Vorstand des landw. Vereins.

Der Secr.:

L a n d e l.

Die Lentral-Stclle für die

landmrWast

an die

landwirthschaftl. Vereine.

Nachdem die Verfügung des K. Mini­sterium des Innern vom 12. d. M. belr. die diesjährige am Dienstag, den 28. Sept. d. I. stallfindende Feier des landwirth- schafllichen Festes in Cannstatt in der Bei­lage zu Nr. 186 des Slcalsanzeiger ver­öffentlicht worden, sehen wir uns veranlaßt, die Vereine auf diese Bekanntmachung aus­drücklich aufmerksam zu machen und ihnen deren Beachtung dringend zu empfehlen. Insbesondere aber möchten wir folgende die Preisbewerbung für Rindvieh wesent­lich erleichternde neue Bestimmungen des Programms hervorheben:

Der Bedingung lit. rr. in Z 4 deS FestprogammS wonach der Preisbewerber bei Midvieh ein von der Obrigkeit aus­gestelltes und von dem betreffenden Ober­amt beglaubigtes Zeugniß darüber beizu­bringen hat, daß das angemeldete Thier entweder von ihm selbst oder wenigstens im Inland erzogen worden, ist im Interesse weiterer Förderung der Rindviehzucht erst­mals beigefügt, daß auch mit vom Aus­land eingesührten Thieren konkurrirt werden kann, wofern durch ein amtliches Zeugmß vom Bewerber der Nachweis geliefert wird, daß derselbe ein männliches Thier ein Kalbes Jahr und ein weibliches Tbier ein Jahr in seinem Besitze gehabt habe.

Ferner ist neu die Bestimmung in lit. Ir. desselben Paragraphen, daß diejeni­gen männlichen Thicre, welche Preise im Betrage von 120 bis einschließlich 60 ^ erhalten und diejenigen Kühe und Kalbeln, welche Preise von 90 bis einschließlich 50 bekommen, vor Ablauf eines Jah­res nicht außerhalb des Landes verkamt

entfernteren Landesgegenden zu erleichtern. Sie tritt beim Rindvieh dann ein, wenn die Entfernung des Wohnsitzes des Bewerbers von Cannstatt mehr als 24 Kilometer beträgt. Auch wild sie an die weitere Bedingung geknüpft, daß daS be­treffende Thier bei dem unmittelbar vor­hergehenden BezirkSsest einen 1. oder 2. Preis erhalten habe, oder, wenn ein Fest nicht stattiano, nach dem Zeugniß der zu­ständigen Schaukommission doch eines solchen Preises würdig gewesen wäre. Daneben m:rd auch den Begleitern der Thicre (bei einem Zuchlstier nöthigensallS 2, bei einer Kuh oder Kalbel 1 Führer) freie Fahrt gewährt. Zuchtstiere werden übrigens nur mit Nasenringeu zugelassen.

Als Entschädigung für die Kosten des Aufenthalts in Canstatt (bei dessen durch­weg anzunehmender Ztägiger Dauer) mit 1 Zuchtstier werden 13 />(., mit 1 Kuh oder Kalbel 9 zugesichert, welche Ver­gütung auch in dem Fall gewährt wird, wenn der Bewerber einen Preis für das betreffende Thier erlangt hat.

Bei dem Transport dieser Thiere ist ange­nommen, daß sie am Abend vor der Vieh­schau, also ain 26. September in Canstatt eintreffen, so daß sich die Thiere bis zum Vorführen vor das Preisgericht am 27. September von der Reise wieder ganz erholt haben können.

Der Rücktransport mit der Eisenbahn auf Staatskosten findet am Morgen nach dem landwirthschatlichen Fest, am 29. September, statt.

Diejenigen Viehbesitzer, welche auf kostenfreien Transport mittelst der Eisen­bahn Ansprüche machen wollen, haben sich spätestens bis zum 10. September unter Bezeichnung des Thiers, womit um einen Preis konkurrirt werden will und mit Angabe des Rindviehstammes, zu dem es gehört, bei der Centralstelle zu melden und ein Zeugniß des Vorstands des landwirth- schastlichen Vereins über die oben verlangte Preiswürdigleit deS betreffenden Thiers, sowie darüber einznsenden, daß dasselbe Leu in der Mimsterial - Verfügung vom 12. d. M. festgesetzten Bedingungen ent­spricht. Der Centralstelle bleibt übrigens Vorbehalten, unter den angemeldeten Thieren je nach Umständen eine angemessene Aus­wahl zu treffen, wobei von ihr insbeson­dere darauf daS Absehen gerichtet werten wird, daß die fragliche Transport-Ver­günstigung für die Besitzer aus entfern­teren Bezirken und für Viehschläge gewährt werde, die bisher weniger als andere kon- kurrirende Bezirke und Viehschläge in Canstatt vertreten gewesen sind.

Was die Bestimmung der Sammelplätze für das fragliche auf der Eisenbahn zu verladende Vieh betrifft, so kann solche erst getroffen werden, wenn bei der Cen-

^ Auch den Preisbewerbern für Eber und Mutterschweiue, welche von Canstatt mehr als 12 Kilometer entfernt wohnen und niil ihren Thieren bei der letzten PreiS-Vertheilung des landwirthschaftlicheii Bezirksvereins einen I. oder 2. Preis erlangt haben, beziehungsweise eines solchen würdig befunden worden wären, wird eine Transport-Vergütung von 1^6. für jede weitere Stunde der Entfernung von Canstatt, sowie von 2 für die Kosten des Aufenthalts in Canstatt ver- abieicht.

Wer auf diesen Kostenersatz Anspruch machen will, hat sich s v ü t e st e n s bis zum 20. September d. I. bei der Central­stelle anzumelden und ein Zsugn'ß des Vorstands des landwirtbschastlichen Bezirks- Vereins über die Preiswürdigkeit des be­treffenden Thiers, sowie eine Urkunde der Gemeindebehörde über die Entfernung des Wohnorts des Pieisbewerbers von Can­statt mit vorzulegeu.

Wir ersuchen nun die Vereine, für weitere Bekanntmachung gegenwärtiger Publikation, sowie der mehrerwähnlen Ministerialverfügung vom 12. d. M. an die Viehhalter ihres Bezirks thunlichst zn sorgen und Lustlragenden zum Besuch des Festes nach Kräften behülflich zu sein.

Stuttgart, den 16. August 1875.

Für den Direktor:

S ck i t t e n h e l m.

Privatnachrichtkn.

F e l d r e n n a ch.

In der hiesigen Kirchenpflege sind

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gegen gesetzliche Sicherheit sogleich auSzu- zuleihen.

Kirchenpfleger B ü r k l e. Feldrennach.

An Mack'schcr Kochest«

von außen heizbar, sainmt Zubebörde, welcher in hiesigem PiarrliauS entbehrlich geworden, wird am Samstag den 28. d. M. Nach­mittags 2 Uhr auf hiesigem Rathhause an den Meistbietenden verkauft.

Den 22. August 1875.

Kirchenpfleger Bürkle.

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werden dürfen, widrigenfalls der empscin/iralstelle die Anmeldungen eingekommen gene Preis an unsere Kasse zurückerstalte/sind. Hiebei wird nach Möglichkeit Nück- werden muß. Zur besseren Durchführung Jicht darauf genommen werden, daß die dieser Maßregel und im Interesse der i Viehbesitzer mit ihrem Vieh nicht zu weil Prämiirteu erhalten die vorgenannten bis zur Eisenbahnstation zu fahren haben. Thiere nach der Prämiirnng ein Brand- Ebenso wird über die Zeit der Abfahrt ,'.,?ryen am Horn. ! von diesen Stationen und über die Zeit

Im klebrigen wird, wie schon bisher/der Rückfahrt von Eanstatl den bei uns an- 2« Lransportsreiheit gewährt, um die gemeldeten Bewerbern durch Vermittlung der Netheiligung an der Preisbewerbnng auch j Vereine später nähere Mittheilung zugehen.

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