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N e u sjsu, b ü r g.

Unterzeichnete,.beabsichtigt 1 Vrtl. 1°/s R-Hastfeld im Jlgenberg bei der Wasserstnbe,

an den Meistbietenden zn verkaufen, und kann jeden Tag §ein Kauf mit mir abgeschlossen werden.

Chr. Henir. Bürkle Wtw.

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Benfelden,3I. Febr. tembergsr kam letzter Tage mit einer Heerde von 2lO Schafen hier durch. Er übernachtete in Roßfeld, wo er die Schate in den Pferch des Königen Wirthes sperrte. Nachts -fielen die Hunde oder vielleickt Wölfe, welche die Ruhestätte des Woll- viehs entdeckt hatten, über dasselbe her und jagten es in die Flucht. Sofort wurde nachgefocfcht und endlich fand man die Thiere- auf einem Felde in der Nähe des:. Waldes. Siebzig Stuck lagen todt am Aoden.

Württemberg.

Von denjenigen evangelischen und isra­elitischen Schnlaspiranten, welche um Zu­lassung zur Vorprüsnng gebeten haben und nicht durch besondere Erlasse znrückge- wie'en morden sind, haben sich einzusin- den je Mor-g-ems 7 Uhr:

Im Seminar zu Nürtingen:

D o.ll^e:rht-aq den 18. März: Die­jenige». Äius hepr,'G.eu.eralat Tübingen, Ausnahme des Bezirks Neuenbürg.

S.».m,stag den 20. März: gen.aus. denk Generalat Ulm und dem Bezirk- Neuenbürg.

Verfügung «der Domänen-Direktivn, br- Irrffen» die Preise für die Besuldungs- früchke drr Kirchen- und Schuldiencr im ' Kalenderjahr 1875.

Die Preise für. die erwähnten Besol- dung-fruchte. zu deren Bezahlung die Kammeralämter hiemit ermächtigt werden, sind für das Kalenderjahr 1875 folgender­maßen festgesetzt worden: für den Centner Kernen 6 fl. 6 kr.

10 M. 46 Pf. für den Centner Roggen 5

^ 9 M. 6 Pf. für den Centner Gerste 5

8 M. 60 Pf. für den Centner Mischling 5 fl- 9 kr.

^ 8 M. 83 Pf.

für den Centner Haber 4 fl. 49 kr.

8 M. 26 Pf.

Stuttgart, den 8. März 1875.

N e ck e r.

Neuenbürg, 11. März, Dienstag Abend ereignete sich ein bedauerlicher Unfall. Einem von Pforzheim kommen­den , belasteten zweispännigen Fuhrwerk kam ein nach dem Bahnhof fahrender leichterer Einspänner in rascherem Schritt

entgegen. In der Nähe der Bahnhofzu­fahrt prallten bei der tiefen Dunkelheit beide Fuhren in bis jetzt nicht ganz aufgeklär­ter Weise so auseinander, daß die Deich­sel des ersteren dem Pferde des letzteren in die Brust gestoßen wurde, was den au­genblickliche» Tod desselben zur Folge hatte, während einem der Pferde des Zwei­spänners die andere Deichsel solche Ver- lezungen beibrachte, daß zweifelhaft, ob es erhalten werden kann. Dieser Fall bringt zu der Frage: Warum die Fuhr­leute überhaupt nicht von selbst zu der Vorsicht kommen, zur Nachtzeit sich einer Laterne zu bedienen? Ueberdieß ist in den hiesigen 1873 erlassenen Polizei- Vorschriften, die nicht blos auf dem Pa­pier stehen sollen, angeordnet:

tz. 2., Abs. 1 : Während der Dnnkel- Ein Würt- heit muß jedes auf öffentlicher Straße be­findliche Fuhrwerk entsprechend beleuchtet sein. Ebenso Wagen die in Nothfällen über 'Nacht auf der Straße stehen bleiben."

Abs. 3: Innerhalb der bewohnten Stadttheile ist das Fahren und Reiten in schnellerer Gangart als im Trab, beim Wenden um eine schmale Straßenecke schnel­ler als in kurzem Trab untersagt. Wäh­rend des Marktverkehrs und überall, wo der Weg durch Menschen oder sonstwie be­engt ist, desgleichen über eine Brücke, darf nur im Schritt gefahren werden."

Wäre dies befolgt worden, würde das Unglück verhütet sein. Für diesmal handelt es sich nur um eine Pferdeleich es könnte sich auch einmal um einige Menschenleben handeln. Außerdem ist bei der starken Frequenz besagter Straßen- strecke der Wunsch gerechtfertigt: es möch­ten einige wenige Laternen der Straße entlang errichtet und mit der an der Zu­fahrtsstraße des Bahnhofs stehenden La­terne bis zu Abgang des letzten Zuges brennend erhalten werden, auch die neue gemauerte Seitendohle daselbst eine geeig­nete Bedeckung erhalten.

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17 kr. 1 kr.

Miszellen.

Der Schwurgerichtspräsident in dem Processe Cafsagnac hat das Verhalten Napoleons III. am Tage von Sedan eine Shat christlicher Liebe" genannt.Ich will christliche Liebe üben!" sagte der Fuchs, als er auf dem Wege zum Hüh- ncrstall in eine Falle ging. (B. M.)

Vorzügliche E i g e u f ch a f t e u des Kaffee's. Der gebrannte Kaffee ist einer der kräftigsten Stoffe, um thicrische und pflanzliche Ausdünstungen zu zerstö­ren und unschädlich zu machen. So wurde ein Gemach in welchem längere Zeit Fleisch gelegen batte, das sich in vorge­rücktem Zustande der Fciulniß befand au­genblicklich von dem Übeln Geruch gerei­nigt, als ein offener Kaffeeröster, in wel­chem sich ein Pfund frisch gebrannter Kaffee befand, durch dasselbe getragen wurde. Ebenso wurde der unausstehliche Gestank, der sich durch Reinigung einer Senkgrube im ganzen Hause und in allen Zimmern verbreitet hatte, durch Räu­cherungen mit gebranntem Kaffee in kur­zer Zeit beseitigt. Eisschränke nehmen in

Folge der Aufbewahrung von Fleisch und Fischen nicht selten einen üblen Geruch an. Es gibt kein besseres Mittel, sie da­von zu befreien, als gebräunten Kaffee. Wenn mau Wildpret mit gemahlenem Kaffee bestreut, soll eS sich mehrere Tage frisch erhalten. Das Wildpret wird aus­genommen, das Blut mit frischem Wasser abgewascheu und abgetrockuet und zwischen die Federn oder Haare etwas Kaffeepul­ver gestreut. Für ein paar Feldhühner bedarf man einen Thselöffel voll Kaffee. Ist besonders praktisch, wenn das Wild­pret versendet werden soll. Der Kaffee ist auch ein gutes Nüucheruugsmittel in Krankenzimmern und bei ansteckenden Krank­heiten jedenfalls besser als Chlor und Karbolsäure, deren Geruch schon einen Menschen krank machen kann.

Wein Feuer Wasser. Die Rappoltsweiler haben es verstanden, diese drei so verschiedenen Begriffe in eine seltene Harmonie zn bringen, indem sie das Arrangement der öffentlichen Belusti­gungen bei dem am 27. und 28. Febr. dort starkgehabten Wein markt der Feu­er wehr übertrugen. So praktisch wir diesen Gedanken finden, da ohne Zwei­fel während des Weinmarktes dort sehr viele Brände entstanden sein werden, so möchten wir wünschen, daß das zum Lö­schen unentbehrliche Wasser nicht den richtigen Weg verfehlt habe.

Personen-Tarif dcr Eisenbahn.

Von Aenenöürg nach

Wildbad .

Calmbach Höfen Rothenbach Birkenfeld Brözingcn Pforzheim Weißenstein Unterreichenbach Lieb enzell Hirsau .

Calw .

Nagold Horb . .

Weil die Stadt Stuttgart über Calw

Schnellzüge.

Wildbad .

Pforzheim Calmbach Höfen

Die Gültigkeitsdauer für Htclonröillete ist nach Rothenbach und Birkenfeld je 1 Tag. nach Stuttgart über Calw 3 Tage, nach den übrigen oben genannten Stationen je 2 Tage.

Ueber die Ausgabe von Billeten zur Hin- und Rückfahrt im inneren Verkehr, insbesondere die Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 2 - und Ztägige Retourbillete durch Sonn- und Fest­tage enthält das auf den Stationen ausge­hängte bezügl. Plakat die näheren Bestimmungen.

Soweit eigentliche Schnellzugsbillcte nicht aufgelegt sind, wird zur Fahrt in Schnell-, Kurier- oder Eilzügen ein gewöhnliches Milet der betr. Claffe ncvk einem Schnellzugszrr- schkagsbilket verabfolgt.

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Hiezu eine Beilage,

enthaltend den Rechenschafts-Bericht der Gemerbebank Neuenbürg von 1874.

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. M eeh in Neuenbürg.