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Der Enzthiiler.

Anzcigcr L Unterhaltmigs-Blatt sür das ganze Cnzthal imd dessen Nuigcgcnd. Amtsblatt für den AScramtskezirk WueiMez.

L3. Jahrgang.

Nr. S. Neuenbürg, Donnerstag den Sl. Januar I87L.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis Halbs, im Bezirk I st. 20 kr. auswärts 1 fl. SO kr. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 2'/, kr., bei Redactionsauskuiift 4 kr. Je spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen linden Ausnahme,

Amtliche

s.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteher.

Die Einsendung der unterm 23. und 31. Dezember v. I. (Enzthäler Nr. 154 und 2) verlangten Berichte über den Voll­zug der Bürgcr-Ausschußwahlen und über die durchgeführten Feldmeg-Regulirungen etc. wird nachdrücklich in Erinnerung ge­bracht.

Den 18. Januar 1875.

K. Oberamt.

G a u p p.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteher.

Indem das Oberamt nachstehende Be­kanntmachung zur allgemeinen Kennlniß bringt fordert es zugleich die Ortsvorsteher dringend auf, junge Männer, welche sich für den Besuch eines solchen Lehrkursus eignen hiezu auszumuntern und die Gemeinde-Colle- gien zu Gewährung angemestener Beiträge zu veranlassen.

Den 19. Januar 1875.

K. Oberamt.

G a u p p.

Lchrkurs für DtMaummärtcr.

In dem bevorstehenden Frühjahre werden, wie bisher, junge Leute, die sich Kennt­nisse und Fertigkeiten in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen.

Die Lehrlinge haben dort auf ihre Be­lehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erhalten dadurch hinreichend Gelegen­heit, in der Anpflanzung von Baumgütern, in der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den verschiede­nen Veredlungsarten, im Baumschnitt u. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbständig vorzu­nehmen. Zugleich erhalten sie einen popu­lär theoretischen Unterricht in der Obst­baumzucht und werden namentlich an Re­gentagen durch Aufgaben, durch Lesen po- mologischer Bücher und in anderer geeigneter

und während des Sommers zum Behuf der Erlernung des Okulirens 8 Tage. Derselbe wird unentgeltlich ertheilt. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen und ist dem Gesuch um Ausnahme Nachweisung darüber zu geben, wer diese Kosten bestrei­ten werde. Von Seiten, des Instituts wird übrigens dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehr­ling hat sich die erforderlichen Werkzeuge, wie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser einen Spaten, eine Haue, eine Baumsäge sowie die zum Unterricht erforderlichen Lehrbücher selbst anzuschafsen, womit ein Aufwand von ungefähr 6 Gulden verbun­den ist; diese Gegenstände können sämmt- lich in Hohenheim angetanst werden. Nach Ablaus der ersten 14 Tage wird den Lehr­lingen ihre Arbeit, soweit ihnen solche überhaupt gewährt werden kann, mit täg­lichen 12 kr. abgelohnt. Ueberdieß wird an eine Anzahl der bedürftigeren Lehrlinge aus deren gleich bei der An­meldung zur Aufnahme in den Obstbaulehrkurs hieraus zu richtendes Gesuch ein Staats­beitrag von je 12 fl. ans der Kasse der Centralstelle verabfolgt werden.

Bei der Ausnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge das 18. Lebensjahr er­reicht haben. daß sie ordentlich lesen und schreiben können, und daß sie in Gärten und Weinbergen oder wenigstens aus dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, worüber, sowie über unbescholtenen Ruf, und bei den um einen Staatsbcitrag einkommenden Bittstellern über die Vermögensverhältnisse sich auszuweiseu ist.

Auf diesen Unterricht werden die kand- wirthschöstlichen Vereine und die Gemein­debehörden, als ans eine sehr geeignete Gelegenheit zur Heranbildung tüchtiger Gemeinde- und Bezirksbaumwärter, noch besonders aufmerksam gemacht. Znr An­meldung wird eine Frist von drei Wo­chen anberaumt und sind die Anmeldungs- gesuche an die Unterzeichnete Stelle zu richten.

Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaumlehrkurs einkommenden fähi­gen Bewerber die Abhaltung von mehr als einem Lehrkurs oder die Ermittlung weiterer geeigneten Baumschulen zur Un-

Weise beschäftigt. Die Dauer des Unter­richts beträgt im Frühjahr 4 5 Wochen Verbringung der Lehrlinge wünichenSiverth

erscheinen, so wird hiezu, gleich den Vor­jahren, entsprechende Einleitung getroffen werden.

Stuttgart, 8. Jan. 1873.

K> Centralstelle f. d. Landwirthschast. _ O p pel.

Neuenbürg.

Verkauf .

Am Samstag den 23. d. M, Morgens 10 Uhr werden aus dem Rathhanse hier versteigert: 114 Hopfenstangen von 810 Me lang, 130 Bohnenstecken,

103 St. tann. Reiswellen und 1 Bund birken Besenreis.

Den 18. Januar 1875.

Stadtschultheißenamt.

Weßingsr.

Sindelskngen,

EichellstammhalMkauf.

In den hiesigen Stadtwaldbezirken Rohrer- und Jägerpfad, Bamnkatz und Bev- net kommen am

Montag den 35. d. Mts. zur öffentlichen Versteigerung.'

38 Stämme 80113 em. stark. 418 Meter lang.

60 Stämme 5380 eor. stark, 318 Meter lang.

10 Spaltblöcke 77111 tM. stark, 14 Meter lang,

74 Abschnitte.

Zusammenkunft

Vormittags 9'/s Uhr

auf der Staatsstraße von Stuttgart nach Böblingen bei der langen Brücke am Pfaffensteig.

Den 15. Januar 1873.

Stadtpflegs Dän d! e.

Am

Höfen.

HolZ-Berkerrrf.

Samstag den 23. d. M.»

Morgens 10 Uhr aus den Gemeindewaldnngen:

1 Buche, 1 Birke. 123 St. Nadelholz, 1V buchene. 8 eichene, 9 Gernst-Etsugen, 106 Baustangen, 103 Hopfenstange, 25 Baumpfähle/3,60 Floßwisden, 5 Trachten Besenreis und 100 Rm. Swckdslz.

Höfen. 19. Januar 187Z.

SchnKheiß

S ch l s g entwr i t h.