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Neuenbürg.

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Idith finde»! Wie der Papst, so schweigen die deutschen Bischöfe, so verstummen die Prediger. Wie verabredeter Maßen stem­peln die ullramvntanen Blätter von Nom dis Budapest die Thal Kullmaiin's zu einer Komödie und heften daran mei­stens nichts als schamlose Spoitreden." Die Zeitung führt fort:Das Schweigen aller klerikalen Instanzen verstärkt die mo­ralische Mitschuld an dem Attentat von Kissingen. Es verstärkt sie. Vorhanden ist sie nach dem Verdikt der Nation. Sie tritt zu Tage in den Manifestationen der römischen Kurie, in den amtlichen Erlassen der Bischöfe, in den straffälligen Kanzel- redcn der Priester gegenunsere verblen­deten Machthaber", wie die Gräfin Droste sagte. Die Ungnade Roms zieht den Mör­der hinter sich." Das Resultat, zu wel­chem dieNordd. Allg. Ztg." gelangt, ist die Aufforderung an die Regierung, daß dieselbeals Hochwächterin der frommen Sitte und der öffentlichen Sicherheit, als Wahrerin der Heiligthümer unseres Vol­kes gegen diese Brandstiftung und Tempel­schändung die ernstesten Schritte ungesäumt thue."

Die Vollzugsverordnung des badischen Finanzministeriums zu derLandesherrli­chen Verordnung, die Einführung der Reichs Markrechnung vom 1. Ja­nuar 1875 an betreffend", bestimmt in H. 2 und 3 u. A.: Neben den Neichsmün- zeu bleiben bis zur Außercourssetzung auch fernerhin die Münzen des Zwei und fünf­zig und ein halb Guldcnfußes in Geltung, i» der Weise, daß letztere nach dem Ver- hältniß von sieben Gulden zu 12 Mark und vas einzelne Einguldcnstuck zu 1 Mk. 71 Pf.

Neuenbürg.

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Kronik.

Deutschland.

Berlin. 20. Juli. Von Seiten der rvürtt. Regierung ist die wiederholt vor­kommende Belästigung der israelitischen Be­völkerung Württembergs durch he­rumziehende bettelnde Juden aus Oestreich, Russisch-Polen, Ostpreußen und Preußisch-Polcn hierorts zur Keuntniß ge­bracht und die Anordnung geeigneter Maß­regeln zur Abhülfe nachgesucht worden. Die Provinzialbehörde» sind demzufolge vom Minister des Innern beauftragt morden, dem Gegenstände ihre besondere Aufmerk­samkeit zuzuwenden und die betreffenden Grenzbehörden mit geeignet erscheinenden Anweisungen zu versehen.

Berlin, 29. Der Jahrestag der Schlacht von Sedan, 2. September, Wird auch in diesem Jahre zum Andenken an die großen Erfolge des Krieges 1870/71 und die Wiederherstellung des deutschen Reiches an vielen Orten festlich begangen werden. Seitens der K. Staatsregierung ist wiederum Anordnung getroffen, daß namentlich in den Schulen dieser Tag in einer Weise begangen werde, daß dadurch der patriotische und nationale Sinn, die Liebe zum deutschen Vatcrlande in de» Herzen der Kinder geweckt und erhalten werde. Die Theilnahme der Eltern der Kinder an der Schulfeier soll, soweit es der Raum gestattet, überall gestattet werden.

DieNordd. Mg. Ztg." sagt in einem Leitartikel gegen das Verhalten der ultra- moutanen Partei,es sei bisher nicht ruch­bar geworveu, daß Pius IX. über das Verbrechen des Kulimann eine Aeußerung gethan habe, wie sie das hohe Amt, das er bekleide, vor Gott und der Welt zu thuu ihn verpflichten sollte. Im Gegen­teil, Deutschland und Italien müssen sich des unbedachten Wunsches wieder erinnern, den bei feierlichem Anlaß der greise Pon­tifex knndgegeben, es möge sich unter den Frauen der Gegenwart, um diese von ih­rem Holofernes zu erlösen, eine neue Ju-

Dreißigkr. stük. 86

SechSkrcuzerstck.,, 17

Dreikreuzerstück 9

Einkrcuzerstück 3

,, Einha lbkr. stük. 1

gerechnet werdeir.

Württemberg.

In Gemäßheit des Art. 27 des Ges. vom 18. Juni 1861 wird hinsichtlich der pro 1. Juli 1674/75 aus den Militair- kassen sür die militärischen Quartier-Vor­spann- und Botcnleistuiigen im Frieden zu bezahlenden Vergütrmgstaxen hiemit folgen­des veröffentlicht:

1) für die volle Tagesverköstigung werden pro Manu 28 kr. vergütet und zwar: für die Fleischportion 11 kr. Brod- portion 9 kr. zwei Gemüse ü 4 kr. 8 kr.

2) im übrigen bleiben die Vergütungs­taxen unverändert, welche in der Bekannt­machung der Kgl. Ministerien des Innern und dcS Kriegswesens vom 25. Juni 1864 (Regierungsblatt Seite 104 106) ent­halten sind.

Mit dem 31. Juli d. I. werden sämmtl. im Rheinischen Eisenbahnverbande zur Zeit

bestehenden Fr achtsä ze, mit Ausnahme jener für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartofi sei», SaU, Mehl und Mählenfabrikate ihre Giltigkeit verlieren und an deren Stelle erhöhte neue Frachtsäze zur Einfüh­rung gelangen, welche aus den bei den Verbandstationen aufliegcnden und unent« geldlich zu beziehenden Tarifnachträgen zu entnehmen sind. Für den Kohlenverkehr ab Rheinisch und Köln-Mindener Bahnsta­tionen treten die bislang bestehenden Fracht« iäze gleichfalls außer Kraft und werden Sendungen bis auf Weiteres in Bruchsal, Jagstseld bez. Mergentheim zu den bishe­rigen internen Kohlentaxen umkartirt. Waa- renklassisikation, Tarifbestinimungen und Meilenzeiger bleiben jedoch unverändert be­stehen.

Für den direkten Personen- und Ge­päckverkehr zwischen diesseitigen Stationen und solchen der Main-Neckarbahn trat am 1. August d. I. ein neuer Tarif mit er­höhten Taxen in Wirksamkeit. Nach dem­selben werden künftig auch Billete sür ge»- wöhnliche Züge zwischen Calw, Horb und Teinach einer- und Frankfurt andererseits und zwar sowohl via PforzheimDurlach, als via PforzheimMühlackerBruchsal ausgegebeu, während zwischen einigen an­dern Stationen der bisher bestandene di­rekte Verkehr wegen mangelnder Frequenz aufgehoben ist. Die bisher maßgebenden Bestimmungen sind im Wesentlichen beibe- halten. Die neuen Fahrpreise sind aus den vor den Billetschaltern der betreffen­den Stationen ausgehängten Tarifen zu ersehen.

Mit Wirkung vom 1. Aug.. d. I. ab tritt der Tarif Nr. 6 für den Transport von Steinkohlen und Coaks ab den Saar« und Pfälzischen Gruben, sowie ab Lud­wigshafen und Maximiliansau nach dies­seitigen Stationen außer Wirksamkeit, wo­gegen an dessen Stelle bis auf weiteres ein provisorischer Tarif Nr. 7 zur Ein­führung gelangt, welcher Frachtsätze ab den genannten Stationen nach den württ. Uebcrgangspnnklen Bruchsal, Jaxtfeld, Mühlacker und Pforzheim enthält, von welch letzteren sodann Abfertigung zu den bisher bestehenden internen Kohlentaxrn zu erfolgen hat.

Der provisorische Tarif kann, soweit dessen Vorrath reicht, durch .Vermittlung der obengenannten Expeditionen unentgelt­lich bezogen werden.

Cannstatt, den 31. Juli. Gestern wurde in dem Gasthofe zum Hirsch hier eine große Volksversammlung abgehalten, 'Hauptzweck der Versammlung war die Be­sprechung über die außergewöhnlich hohen Preise der Lebensmittel und über die Frage, wie inan den lleberfordcrungen mit Erfolg entgegen arbeiten könne. Es fanden sich mehrere Hundert Theilnehmer ein, theils von hier, theils von Stuttgart. Wir kön­nen mit Befriedigung berichten, daß die ganze Haltung der großen Versammlung eine verhältnißmäßig sehr ruhige und wür­dige genannt werden darf. Der Vorschlag, eine Kommission von 12 Mitgliedern be­hufs der Prüfung und Taxirung der Le­bensmittel, sowie eine ans 3 Mitgliedern bestehende Controlekommission zu wählen, wurde allseitig angenommen und sogleich