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Neuenbürg.
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Idith finde»! Wie der Papst, so schweigen die deutschen Bischöfe, so verstummen die Prediger. Wie verabredeter Maßen stempeln die ullramvntanen Blätter — von Nom dis Budapest— die Thal Kullmaiin's zu einer Komödie und heften daran meistens nichts als schamlose Spoitreden." Die Zeitung führt fort: „Das Schweigen aller klerikalen Instanzen verstärkt die moralische Mitschuld an dem Attentat von Kissingen. Es verstärkt sie. Vorhanden ist sie nach dem Verdikt der Nation. Sie tritt zu Tage in den Manifestationen der römischen Kurie, in den amtlichen Erlassen der Bischöfe, in den straffälligen Kanzel- redcn der Priester gegen „unsere verblendeten Machthaber", wie die Gräfin Droste sagte. Die Ungnade Roms zieht den Mörder hinter sich." Das Resultat, zu welchem die „Nordd. Allg. Ztg." gelangt, ist die Aufforderung an die Regierung, daß dieselbe „als Hochwächterin der frommen Sitte und der öffentlichen Sicherheit, als Wahrerin der Heiligthümer unseres Volkes gegen diese Brandstiftung und Tempelschändung die ernstesten Schritte ungesäumt thue."
Die Vollzugsverordnung des badischen Finanzministeriums zu der „Landesherrlichen Verordnung, die Einführung der Reichs Markrechnung vom 1. Januar 1875 an betreffend", bestimmt in H. 2 und 3 u. A.: Neben den Neichsmün- zeu bleiben bis zur Außercourssetzung auch fernerhin die Münzen des Zwei und fünfzig und ein halb Guldcnfußes in Geltung, i» der Weise, daß letztere nach dem Ver- hältniß von sieben Gulden zu 12 Mark und vas einzelne Einguldcnstuck zu 1 Mk. 71 Pf.
Neuenbürg.
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Kronik.
Deutschland.
Berlin. 20. Juli. Von Seiten der rvürtt. Regierung ist die wiederholt vorkommende Belästigung der israelitischen Bevölkerung Württembergs durch herumziehende bettelnde Juden aus Oestreich, Russisch-Polen, Ostpreußen und Preußisch-Polcn hierorts zur Keuntniß gebracht und die Anordnung geeigneter Maßregeln zur Abhülfe nachgesucht worden. Die Provinzialbehörde» sind demzufolge vom Minister des Innern beauftragt morden, dem Gegenstände ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und die betreffenden Grenzbehörden mit geeignet erscheinenden Anweisungen zu versehen.
Berlin, 29. Der Jahrestag der Schlacht von Sedan, 2. September, Wird auch in diesem Jahre zum Andenken an die großen Erfolge des Krieges 1870/71 und die Wiederherstellung des deutschen Reiches an vielen Orten festlich begangen werden. Seitens der K. Staatsregierung ist wiederum Anordnung getroffen, daß namentlich in den Schulen dieser Tag in einer Weise begangen werde, daß dadurch der patriotische und nationale Sinn, die Liebe zum deutschen Vatcrlande in de» Herzen der Kinder geweckt und erhalten werde. Die Theilnahme der Eltern der Kinder an der Schulfeier soll, soweit es der Raum gestattet, überall gestattet werden.
Die „Nordd. Mg. Ztg." sagt in einem Leitartikel gegen das Verhalten der ultra- moutanen Partei, „es sei bisher nicht ruchbar geworveu, daß Pius IX. über das Verbrechen des Kulimann eine Aeußerung gethan habe, wie sie das hohe Amt, das er bekleide, vor Gott und der Welt zu thuu ihn verpflichten sollte. Im Gegenteil, Deutschland und Italien müssen sich des unbedachten Wunsches wieder erinnern, den bei feierlichem Anlaß der greise Pontifex knndgegeben, es möge sich unter den Frauen der Gegenwart, um diese von ihrem Holofernes zu erlösen, eine neue Ju-
Dreißigkr. stük. „ — 86
„ „ SechSkrcuzerstck.,, — 17 „
„ „ Dreikreuzerstück „ — 9 „
„ „ Einkrcuzerstück „ — 3 „
„ ,, Einha lbkr. stük. „ — 1„
gerechnet werdeir.
Württemberg.
In Gemäßheit des Art. 27 des Ges. vom 18. Juni 1861 wird hinsichtlich der pro 1. Juli 1674/75 aus den Militair- kassen sür die militärischen Quartier-Vorspann- und Botcnleistuiigen im Frieden zu bezahlenden Vergütrmgstaxen hiemit folgendes veröffentlicht:
1) für die volle Tagesverköstigung werden pro Manu 28 kr. vergütet und zwar: für die Fleischportion 11 kr. Brod- portion 9 kr. zwei Gemüse ü 4 kr. 8 kr.
2) im übrigen bleiben die Vergütungstaxen unverändert, welche in der Bekanntmachung der Kgl. Ministerien des Innern und dcS Kriegswesens vom 25. Juni 1864 (Regierungsblatt Seite 104 — 106) enthalten sind.
Mit dem 31. Juli d. I. werden sämmtl. im Rheinischen Eisenbahnverbande zur Zeit
bestehenden Fr achtsä ze, mit Ausnahme jener für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartofi sei», SaU, Mehl und Mählenfabrikate ihre Giltigkeit verlieren und an deren Stelle erhöhte neue Frachtsäze zur Einführung gelangen, welche aus den bei den Verbandstationen aufliegcnden und unent« geldlich zu beziehenden Tarifnachträgen zu entnehmen sind. Für den Kohlenverkehr ab Rheinisch und Köln-Mindener Bahnstationen treten die bislang bestehenden Fracht« iäze gleichfalls außer Kraft und werden Sendungen bis auf Weiteres in Bruchsal, Jagstseld bez. Mergentheim zu den bisherigen internen Kohlentaxen umkartirt. Waa- renklassisikation, Tarifbestinimungen und Meilenzeiger bleiben jedoch unverändert bestehen.
Für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen diesseitigen Stationen und solchen der Main-Neckarbahn trat am 1. August d. I. ein neuer Tarif mit erhöhten Taxen in Wirksamkeit. Nach demselben werden künftig auch Billete sür ge»- wöhnliche Züge zwischen Calw, Horb und Teinach einer- und Frankfurt andererseits und zwar sowohl via Pforzheim—Durlach, als via Pforzheim—Mühlacker—Bruchsal ausgegebeu, während zwischen einigen andern Stationen der bisher bestandene direkte Verkehr wegen mangelnder Frequenz aufgehoben ist. Die bisher maßgebenden Bestimmungen sind im Wesentlichen beibe- halten. Die neuen Fahrpreise sind aus den vor den Billetschaltern der betreffenden Stationen ausgehängten Tarifen zu ersehen.
Mit Wirkung vom 1. Aug.. d. I. ab tritt der Tarif Nr. 6 für den Transport von Steinkohlen und Coaks ab den Saar« und Pfälzischen Gruben, sowie ab Ludwigshafen und Maximiliansau nach diesseitigen Stationen außer Wirksamkeit, wogegen an dessen Stelle bis auf weiteres ein provisorischer Tarif Nr. 7 zur Einführung gelangt, welcher Frachtsätze ab den genannten Stationen nach den württ. Uebcrgangspnnklen Bruchsal, Jaxtfeld, Mühlacker und Pforzheim enthält, von welch letzteren sodann Abfertigung zu den bisher bestehenden internen Kohlentaxrn zu erfolgen hat.
Der provisorische Tarif kann, soweit dessen Vorrath reicht, durch .Vermittlung der obengenannten Expeditionen unentgeltlich bezogen werden.
Cannstatt, den 31. Juli. Gestern wurde in dem Gasthofe zum Hirsch hier eine große Volksversammlung abgehalten, 'Hauptzweck der Versammlung war die Besprechung über die außergewöhnlich hohen Preise der Lebensmittel und über die Frage, wie inan den lleberfordcrungen mit Erfolg entgegen arbeiten könne. Es fanden sich mehrere Hundert Theilnehmer ein, theils von hier, theils von Stuttgart. Wir können mit Befriedigung berichten, daß die ganze Haltung der großen Versammlung eine verhältnißmäßig sehr ruhige und würdige genannt werden darf. Der Vorschlag, eine Kommission von 12 Mitgliedern behufs der Prüfung und Taxirung der Lebensmittel, sowie eine ans 3 Mitgliedern bestehende Controlekommission zu wählen, wurde allseitig angenommen und sogleich