Krsnik.

Deutschland.

Bei der Abstimmung am 3. Mär,; über den clsäßischen Antrag Gerber-Wintcrer stimmte» von würltembergischen Abgeord­neten folgende für den Antrag: BayeHam­mer, Graf Bilfingen, Schwarz, Graf von Waldb»rg-Zeil; folgende stimmten gegen den Antrag: Chevalier, Elben, v. Frisch, Gaupp, Fürst von Hohenlohe, Lenz. Mayer, Müller, Römer, v. Sarwcy. Schmid, Frhr. v. Varnbüler. Entschuldigt abwesend mar v. Weber.

Württemberg.

Verfügung der Ministerien drS Innern und der Finanzen, bete, die Einlösung und Außerkurssetzung der württcmber-

gischen Goldmünzen.

Nach dem durch die Bekanntmachung deS Reichskanzlers voin 6. Dez. 1873 im NeichSgesetzbl. S. 375 veröffentlichten Be- 'chlusse des Bundesraths vom gleichen Tage hören mit dem l. April d. I. sämmt- Uche bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, betr. die Ausprägung der Ncichsgsldmün- zen vom 4. Dez. 187l geprägten Gold­münzen der deutschen Bundesstaaten auf, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein und und in denjenigen Bundesstaaten, welche sic ausgeprägt haben, in den Monaten April bis Juni zur Einlösung zu bringen. Zu Vollziehung der in dieser Bekanntma­chung enthaltenen Bestimmungen wird be­züglich der württemb. Goldmünzen hiemit Nachstehendes verfügt: 1) die Annahme rmd Einlösung der württ. Goldmünzen in den Monaten April, Mai und Juni d. I. erfolgt bei sämmtlichen Kameralämtern des Landes. Nach dem 30. Juni werden diese Münzen von den Staatskassen weder in Zahlung noch znr Umwechslung mehr an­genommen. Uebrigens werden die Kaine- ralämter ermächtigt, die fragt. Münzen auch schon vor dem I. April nicht nur wie bisher in Zahlung anzunehmen, son­dern auch umzuwechselu. 2) Nachstehende Goldmünzen werden, sofern sie vollwichtig oder nicht über daS gesetzliche Paisirgewicht hinaus am Gewicht verringert sind, zu den dabei verzeichneten festen Werthverhält- nissen angenommen und eingelöst: einfache Dukaten der Prägung seit 1840 zu 5 fl. 45 kr., vierfache Dukaten der Prägung von 1841 zu 23 fl., Fünfguldenstücke der Prägung seit 1824 zu 5 fl., Zehngulden­stücke der Prägung seit 1824 zu 10 fl. Das Passirgewicht, d. h. die zulässige Grenze der Gcmlchtsmindernng durch den Umlauf gegenüber dem Normalgewicht beträgt für den einfachen Dukaten und für das Fünf­guldenstück 30 Milligramm oder */s köl­nisches Ah, für den vierfachen Dukaten und das Zehnguldenstück 60 Milligramm oder l köln.. 3) Für die übrigen württ. Landesgoldmünzen wird der Werth chres Gehalts an feinem Gold mit 813 fl. 45 kr. auf das Feinpfund vergütet. Nach Maßgabe des Münzfußes, in welchem die­selben seiner Zeit ausgedracht worden sind, beträgt daher der Werth des vollwichtigen älteren württ. Dukaten vor 1840 5 fl. 35 kr., württ. Karolins oder Friedrichsd'or von

1510 II fl., württ. Karotins ans dem vorigen Jahrhundert II fl. 48 kr. AIS vollwichtig gelten diese Münzen, wenn die Geivichtsabiveichung von dem Normalge­wicht bci den Dukaten nicht mehr als 30 Milligramm Vs köln., bei de» Ka­rolins und Friedrichsd'or nicht mehr als 60 Milligramm 1 köln. Ah, beträgt. 4) Bleibt das Gewicht der Münzen hinter dem unter Ziffer 2 und 3 angegebenen Passirgewicht 'zurück, so ist von dem da­selbst bczeichneten Werth für je 60 Milli­gramm 1 köln. Ah oder weniger Min­dergewicht, bei den einfachen und vierfachen Dukaten ohne Unterschied der Prägungs- zcit der Betrag von 6 kr. bei den Fünf- und Zehnguldenstücken und bei den Frie­drichsd'or oder neuen Karotins der Betrag von 5 kr., bei den alten Karolins endlich der Betrag von 4 kr. in Abzug zu brin­gen. 5) Durchlöcherte oder durch gewalt­same oder gesetzwidrige Beschädigung am Gewicht verringerte, sowie verfälschte Mün­ze», welche schon bisher Niemand an Zah­lung anzunehmen verbunden war, dürfen von den Kassenstellen weder an Zahlung angenommen noch eingewechselt werden. 6) Zweifelhafte Münchtücke sind in An- standsfällen zunächst durch Vermittlung der K. Staatshauptkasse dem K. Münzamt zur Prüfung vorzulegcn, zu welchem Behnfe die Ucberbringcr solcher Münzen mit den­selben dem Kameralamt ein Verzeichnis; in zwei Exemplaren cinzurcichen haben, worin die einzelnen Stücke nach Gattung (Bild) und Jahreszahl aufgeführt sind. Das eine Exemplar wird mit Empfangsbescheinigung versehen zurückgegebcn; gegen dessen Vor­weisung erfolgt nach längstens 14 Tage» die Zahlung des von der Müiizvcrmaltung berechneten und festgesetzten Melallmerths.

) Die Einreichung der eben erwähnten Verzeichnisse mit den überbrachten Gold­münzen ist, auch wenn bei Prüfung der letzteren ein Anstand sich nicht ergeben würde, von den Kameralämtern ferner in dem Fall zu verlangen, wenn ihre Kassen- vorräthe zu sofortiger UmwcchSlnng nicht zureichen sollten. Bei denjenigen Münzen aber, bei denen die Feststellung und Zah­lung des ihnen zukommenden Werths ohne Weiteres von Seite der Kameralämter er­folgt, bedarf es der Einreichung eines Ver­zeichnisses nicht. 8) Die Oberämter haben vie wiederholte Verkündigung der Bekannt­machung des Reichskanzlers vom 6. De­

zember v. I. (Reichsgesctzblatt S. 375), sowie der gegenwärtigen Verfügung in allen ihren Gemeinden anznvrdnen und die Gemeindcangehörigen noch besonders voraus Hinweisen zu lassen, wie cs in ihrem Interesse liege, die in ihren Händen be­findlichen deulschen Landesgoldmünzen inner­halb des gegebenen dreimonatlichen Ter­mins der Einlösung zuzuführen, indem sie sich derselben voraussichtlich späterhin nur mit Verlust würden entänßern können.

Am 15. d. M. werden die Lokalzüge Nr. 137 und 140 aus der Strecke Pforz­heim-Neuenbürg letztmals ausgesiibrt.

Stuttgart, 6. Mürz. Gestern Abend hielt der bekannte Reiseprediger Herr Pfar­rer Schuster den ersten von 4 angeküiidig- tcn Vorträgen gegen die sozialdemokrati­schen Bestrebungen und behandelte das Le­in» und die Ideen des eigentlichen Vaiers des modernen Sozialismus des Grafen St Simon, jenes Franzosen der 1770 ge­boren und 1825 starb, der durch seine Le- bcnsschicksale vom Millionär zum Proleta­rier wurde und statt sich selbst anzuklagcu, die Schuld an seinem Schicksal der dama­ligen Gesellschaft zur Last legte und ihr dcßhalb den Krieg erklärte. Herr Schuster ist vollständig Herr seines Stoffes und seine Vorträge sind sehr beachtensmcrth, wen« auch zu bedauern ist, daß sein Or­gan manches für den Hörer der nicht ganz in der Nähe ist unverständlich macht. Die Führer der hiesigen Socialdemokraten, die sämmtlich anwesend waren, haben ihn sicher verstanden.

Gmünd, 3. März. Der heute abge- baltene Viehmarkt wurde befahren mit Ochsen und Zugsticren 239 Paar. Kühen, wobei 6 Stück mit Kälbern, 313 Stück, Rindern und andcrem Schmalvieh 227 Stück, Farren 3 Stück, Schweinen zum EinsteUen 111 Stück. Der Handel war sehr flau. Die Preise sind in allen Vieh­galtungen im Weichen, so daß ein gleiches Paar Ochsen, welches am Kirchmeihmarkle 54 Karotin gegolten hatte, am heutigen Markte um 32 Karotin verkauft wurde. Biele Viehhalter hatten den Platz befahre», ohne daß sie nur gefragt wurden, was sie für ihre Thicre fordern. Der höchste Preis konnte für 1 Paar Ochsen zu 47 Karolin notirt werden. Es steht Fleisch­abschlag in sicherer Aussicht und ist theil- weise bereits eingetreten. (R.- Z.)

Calw. Notizen über Preis und Gewicht der verschiedenen Getreidrgattungrn nach dem Schranncn-Ergebniß vom 7. Mürz 1874.

Quantum

Gattung

Gew

höchstes

icht per

mittleres

Simri

niederstes

P

höchster

reis per Simri mittlerer ^ niederster

Pfd-

Pfd.

Pfd.

fl-

kr.

fl-

kr.

ft-

kr.

1 Simri

Kernen .

33

3

12

Dinkel .

20

19

18

1

22

1

18

1

13

Haber .

22

2 M/s

20

1

6

1

3

57

Gerste .

Bohnen .

37

2

12

Erbsen .

Linsen .

Wicken .

"

Roggen .

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Nedactivn, Druck und Verla« vonJjak. Me eh in Neuenbürg.