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Der EirMäler.

Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Höerarrrlsßezirk Muerröürg.

30. Jahrgang.

Nr. L«. Neuenbürg, Dienstag den 2. April 1872.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis Halbs, im Bezirk 1 fl. 2o kr. auswärts 1 fl. 50 kr. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 2V- kr., bei Redaktionsauskunft 3'/- kr. Je spätestens 10 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

Aushebung betreffend.

1. Der bestehenden Vorschrift gemäß wird der Reiseplan 1 Calw für die bevorstehende Aushebung, wie er höheren Orts

2. April Reise von Calw nach Calmbach.

3. Musterung in Calmbach u. Reise nach Herrenalb.

4. Musterung in Herrenalb u. Reise nach Neuenbürg.

5. Musterung in Neuenbürg.

6. Loosung daselbst.

7. (Sonntag) Reise nach Neuweiler.

8. Musterung daselbst und Reise nach Gechingen.

9. Musterung in Gechingen und Reise nach Calw.

10. Musterung in Calw.

11. Loosung daselbst und Reise nach Wildberg.

2. Die Zutheilung der einzelnen Gemeinden des Bezirks >

Es haben zu erscheinen zur Musterung: am 3. April in Calmbach:

die Militärpflichtigen von Beinberg, Bieselsberg, Calm­bach, Enzklösterle, Höfen, Jgelsloch, Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Schömberg, Schwar­zenberg, Unterlengenhardt, Wildbad;

er Kreis-Ersatz-Commissionen im Bezirk des Landwehrbataillons sestgestellt wurde, bekannt gemacht:

12. April Musterung in Wildberg und Reise nach Altenstaig.

13. Musterung in Altenstaig.

14. (Sonntag) Reise nach Nagold.

15. Musterung daselbst.

16. Loosung desgleichen und Reise nach Bondorf.

17. Musterung in Bondorf und Reise nach Entringen.

18. Musterung in Entringen u. Reise nach Herrenberg.

19. Musterung in Herrenberg.

20. Loosung daselbst und Rückreise nach Calw.

^ die 3 Musterungs-Stationen findet in folgender Weise statt:

am 4. April in Herrenalb:

diejenigen von Bernbach, Dobel, Herrenalb, Loffenau, Neusatz und Rothensol;

am 5. April in Neuenbürg:

diejenigen von Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Cngelsbrand, Feldrennach, Gräsenhausen, Grimbach, Kapfenhardt, Neuenbürg, Oberniebelsbach, Otten­hausen, Salmbach, Schwann, Unterniebelsbach und Waldrennach.

Die Loosung findet für sammtliche Militärpflichtige des Bezirks am 6. April in Neuen­bürg Statt.

Die Verhandlungen beginnen an den obengenannten Tagen je Morgens 8 Uhr auf den Rathhäusern der Musterungs- Stationen.

Bei der Musterung haben zu erscheinen nicht blos die Pflichtigen des Jahrgangs 1852, sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1851, 1850 und 1849, über deren Militärpflicht noch nicht definitiv entschieden worden ist. Sämmtliche zur Gestel­lung verpflichtete Militärpflichtige werden hiemit aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und Rechts­nachtheile rechtzeitig an den oben angeführten Tagen und Musterungs-Stationen zur Musterung sich eiuzufinden. Hiebei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diejenige», welche sich bei derMusterung nicht stellen, an der Loosung nicht Theil nehmen dürfen, sondern vor allen Änderen eingereiht werden.

Die Mannschaften der Jahrgänge 1849, 1850 und 1851 haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mitzubringen.

3- Auf Grund der Stamm-Rollen, welche den Ortsvorstehern am Samstag zugehen werden, haben letztere die im Be- Mk gestellungspflichtigen Militärpflichtigen von 1849, 1850, 1851 und 1852 zur Musterung vorzuladen und für deren recht­eckige Gestellung vor der Kreis - Ersatz - Commission Sorge zu tragen. Von der persönlichen Gestellung kann kein Militär­pflichtiger, mit Ausnahme der zum einjährigen Freiwilligendienst Berechtigten entbunden werden, es sei denn, daß der Gesund- heitszufland, z. B. bei Blödsinnigen oder Krüppeln, die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein aus persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß eines Arztes und der Orts-Behörde zu bestätigen ist.

. ä. Was die Gestelluugspflichtigkcit innerhalb des Bezirks betrifft, so wird vor Allem auf Z. 20 der Mil.-Ersatz-Justr., m auntmachuug in Nro. 114 des Euzthülers von 1871 und die Bekanntmachung des Obcr-Rekrutiruugsraths in Nro. 33 des Amtsbl. des K. Minist, des Innern von 1871 S. 241 hingemieseu. Zugleich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß Dienstboten, Hnndlungsdicucr, Handwerks-Gesellen, Fabrik-Arbeiter und andere in ähnlichen Verhältnißen stehende Pflichtige aus anderen Bezirken in ihrem dermaligen Aufenthaltsort und nicht in ihrer Heimath gestellungspflichtig sind. Ebenso haben N andererseits Militärpflichtige aus dem Oberamt Neuenbürg, welche sich in anderen Bezirken oder Staaten z. B.

-Laven (Pforzheim) aufhalten, dort und nicht in ihrer Heimath zu stellen.

Die Ortsvorsteher haben erforderlichen Falls die Pflichtigen über ihre GestcllungSpslichtigkeit zu belehren.

zweifelhaften Fällen von Untauglichkeit können sich die Militärpflichtigen mit Zeugnissen von Aerzten, Gemeiuderäthen MMlchen und Lehrern versehen. Ueber den Nachweis von Epilepsie insbesondere wird auf ß. 74 Zffr. 5 der Mil.-Ers.-Jnstr. aufmerksam gemacht.