6. Zurückstellungs-Gesuche können nur bis zum Musterungs-Termin geltend gemacht werden. Da die Zurückstellung M nur für Ein Jahr gilt, so sind Gesuche des vorigen Jahrs wieder zu erneuern, wenn wiederholt Zurückstellung angesprvchen werden will und kann.

7. Wenn es sich bei einem Zurückstellungs-Gesuche darum handelt, festzustellen, ob die Person zu deren Gunsten die Zu­

rückstellung stattfinden soll, noch arbeits- bezw. aufsichtsfähig sei, so hat eine solche Person der Kreis-Ersatz-Kommission m j Musterungstage sich vorzustellen. !

8. Etwaige An- oder Abmeldungen Pflichtiger sind dem Oberamt unverzüglich anzuzeigen. !

9. Bei den Musterungen haben je die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen. Bei der Loosung habe,,! die Ortsvorsteher nicht anwesend zu sein. Sie sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig zur festgesetzten Stunde auf dem Rathhause erscheinen und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung schon ß denselben zu eröffnen, daß alles Schreien und Lärme« bei Strafe verboten sei.

10. An den zurückfolgenden Stamm-Rollen darf nichts mehr geändert werden; auch wird das Einsetzen von Notizen in die Rubrik 13, wie im vorigen Jahre beinahe von allen Ortsvorstehcrn geschehen ist, während doch die Rubrik 12 extra Wr da ist, hiemit ausdrücklich untersagt.

Die Ortsvorsteher erhalten nun die Weisung, angesichts dich das Weitere zu besorgen.

Den 28. März 1872.

K. Oöeramt.

Gaupp.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

In dem Hauptfinanz-Etat pro 1871/73 sind wie in früheren Jahren Geldmittel zur Förderung größerer landw. Verbesse­rungen, namentlich zweckmäßiger Ent- und Bewässerungsanlagen, Felderdrainirungen, Bach-Regulirungen, Feldweg-Anlagen, Fel- der-Eintheilungen und Zusammenlegungen, bestimmt worden.

Die Beiträge werden nur zu bedeu­tenderen, nach einem zweckmäßigen Plan eingeleiteten und hiedurch der betreffenden Gegend zur Nachahmung und zum Muster dienenden Unternehmungen geleistet werden.

Die weitere Voraussetzung der Ge­währung eines Staatsbeitrags können vom Oberamt erfahren werden.

Den 27. März 1872.

Kgl. Oberamt Gaupp.

Neuenbürg.

An die Zchultheißen- Aemter.

Die Maul- L Klauenseuche dtr.

In den Anzeigen über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist künftig stets die Zahl der von der Seuche ergrif­fenen Thiere, nach Gatttungen gesondert, auzugeben, und wenn in Folge der Seuche Thiere fallen, so ist hievon unter Angabe der Zahl der gefallenen Thiere gleichfalls Anzeige zu machen.

Den 27. März 1872.

Kgl. Oberamt.

Gaupp.

Neuenbürg.

Unterstützung der Inva­liden von 1866 detr.

Der in Nr. 32 des Enzthälers ent­haltene Auftrag vom 11. d. M. wurde bisher von den meisten gemeinschaftlichen Aemtern nicht erledigt, und wird zur Er­stattung des eiugesorderten Berichts hie­mit ein nochmaliger Termin von 6 Tagen gegeben.

Den 27. März 1872.

König!, gemeinschaftl. Oberamt.

Gaupp. Leopold.

Vorladung

;ur Schnldeuliquidation.

In der Gantsache des verst. Christian Heinrich Krauß, gewes. Schneiders und Kleiderhändlers in Wildbad wird die Schuldenliquidation am

Montag den 27. Mai d. I.

Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause in Wildbad vor- genommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, uni ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsglüubiger welche weder in der Tagfahrt, noch vor der­selben, ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Verwal­tung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activproceffe gebunden. Auch werden sie bei Borg-und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kate­gorie beitretend, angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsver­kaufs, welcher am

Mittwoch den 22. Mai d. Js.

Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause in Wildbad vor­genommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht

hiureicht. Den übrigen Gläubigern läuj! die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu: Beibringung eines besseren Käufers v» Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höhM Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. Neuenbürg, den 20. März 1872.

K. Obcramtsgericht. Römer.

G ir z b a h n.

Bahnhof Dirken seid.

Wiederholte Verpachtung m Vahnabschuittcn.

In Folge höherer Anordnung wecke die in der Nähe des Bahnhofs Bit­feld gelegenen Wiesensrücke

nächsten Dienstag den 2. April Nachmittags '/? 3 Uhr wiederholt zur Verpachtung kommen, Mst die Liebhaber eingeladen werden. Pforzheim, 27. März 1872.

K. Eisenbahnbauamt. Schmoller.

Revier Calmbach.

Verkauf

von 3 Loosen Abfallreis aus der Aich Obere Eyachhalde, Mausthurm und MisäM- grund ani

Mittwoch den 3. April d. I. Vormittags 9 Uhr

auf der Eyachmühle._^

Revier Schwann.

Stangen-Verkaus.

Am Dienstag den 2. April vom Heuberg und Kieselreiu

12 fichtene Stangen bis 12 riw. u. ll 9 bis 11 LI. lang

540 fichtene Stangen bis 12 rim. u-ll 3 bis 5 LI. lang.

Zusammenkunft Morgens 10 W beim Bildstöckle.

Fandwirthschastliches.

Neuenbürg.

Oster-Montag den 1. April, Mittags 1W

Hlmar-Hersammümg des landwirthschastlichen Hereins

im Rathhaus-Saale hier.

Der Vorstand. Gaux?>