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zu suchen, und sie sei nach langem Suchen genöthigt gewesen, allein nach Hause zurück zukehren. Bei der Hausdurchsuchung fand mau ein langes, scharfes Messer, das sogleich in Verwahrsam gebracht und einer strengen Prüfung unterworfen wurde. Man entdeckte darauf einige Härchen, und als dies der Beamte in Gegenwart der Frau bemerkte, rief diese gleichgültig aus: mag wohl sein, vielleicht ist auch Blut darauf denn auf dem Heimwege fand ich ein Kaninchen, das in einer Schlinge gefangen war, und schnitt ihm mit diesem Messer den Hals ab." Das Messer sammt den Härchen wurden nach London geschickt und einer mikroskopischen Untersuchung unterworfen. Blut konnte man anfangs nicht entdecken; als man aber die Eisenbekleidung des Griffs ablöste, erschien eine Materie, die zwischen beide eingedrungen war und die sich sodann als Blut erwies — nicht aber als Blut eines Kaninchens, sondern ganz entschieden als Menschenblut; die Haare wurden von dem Mikroskopiker, der in gänzlicher Unkenntniß des Vorgefallenen war, augenblicklich als Eichhornshaare erkannt.
Nun aber trug das Kind zur Zeit seiner Ermordung einen Kragen oder „Victorine" um den Hals, worüber das Messer, wer es auch geführt haben mochte, hinweg gleiten mußte, und dieser Kragen war aus einem Eichhörnchenpelz gefertigt! Diesen schlagenden umständlichen Beweis für die Schuld der Gefangenen erachteten die Geschworenen für hinreichend zu einer Verur- theilung; und das ruchlose Weib legte wirklich vor der Hinrichtung ein völliges Gestäudniß ihres Verbrechens ab.
Diese Fälle führen wir nur als Beispiele hundert anderer an, bei welchen wissenschaftliche Autoritäten zugezogen wurden, wonach wohl Niemand den Werth solcher Beweisführung in Abrede stellen wird. Aber, wird man vielleicht jetzt fragen, wie machten cs denn jetzt unsere Vorväter, um die Verbrecher ohne Mikroskop, ohne chemische Analysen oder sonstige Wissenschaft der Gerechtigkeit zu überantworten? In Antwort hierauf erinnern wir an die zahlreichen unschuldigen Opfer voreiliger Verurtheilung, die man oft nach oberflächlicher Untersuchung ihrer vermeintlichen Schuld überführt zu haben glaubte; ein Fleck, der für Blut erklärt wurde, reichte oft schon hin, eine verdächtige Person an den Galgen zu bringen, während es vor den neueren Forschungen in der Mikroskopie kein direktes sicheres Mittel gab, veraltete Blutflecken von einer Menge ganz verschiedenartiger jenen ähnlichen Substanzen zu unterscheiden, geschweige denn zu erkennen, ob ein solcher Flecken von Menschenoder Thierblut herrühre. Orangen- und Zitronensaft z. B. lassen auf einem Messer Flecken zurück, welche schon von ausgezeichneten Fachmännern für Blutspuren gehalten worden sind. In Paris wurde vor einigen Jahren ein Mann fast zum Tode verurtheilt, weil man in seinem Besitz ein Messer fand, auf dem mehrere wissenschaftliche (?) Zeugen Blutspuren Nachweisen wollten, die nachher für Kalk- waffer erkannt wurden. Nicht weniger
täuschend sind Flecken von Eisenoxyd: vor 15 Jahren fand man in Jslington (bei London) eine Person ermordet, und schöpfte Verdacht auf einen Privatmann, in dessen Hause ein Sack gefunden wurde, auf dem, wie es schien, geronnenes Blut haftete. Ein Prof, der Chemie unterwarf dieselben einer chemischen Untersuchung und bewies, daß sie rothe „Eisenhyperoxyd" enthaltende Malerfarbe seien; wirklich war der letzte Eigentümer des Sacks ein Papierbunl- färber gewesen, der ihn als Schürze getragen hatte.
Der Nachweis von Blut auf chemischem Wege wäre aber in den oben erzählten und noch unzähligen anderen Fällen ganz unzureichend gewesen, da es auf diesem Wege ganz dahingestellt bleibt, mit was für einer Art Blut man es zu thun hat, ob dasselbe von einem Menschen, oder irgend einem Thiere hcrrührt. Nur das Mikroskop vermochte da Ausschluß zu geben, indem es allein entscheiden konnte, daß das Blut gerade Menschenblut war; und so erhält erst durch dieses Instrument der alte Spruch seine rechte Geltung, „daß das Blut eines Gemordeten um Rache schreie."
Für unsere Leser, die sich dafür inte- ressiren, fügen wir noch Einiges über die Beschaffenheit der Blutkügelchen bei verschiedenen Thieren an. Wie schon erwähnt, sind es keine Kügelchen, sondern entweder flache Scheiben oder eirunde Körperchen, die blaß roth gefärbt sind, und in unermeßlicher Anzahl in dem wasserhellen Blutwasser (söl'uin) schwimmend die rothe Farbe des Wirbelthierblutes bedingen. Die stets ovalen Blutkörperchen der eierlegenden Wirbelthiere (Vögel, Repitilien, Fische) unterscheiden sich von den stets scheibenrunden Körperchen des Säugethierblutes noch dadurch, daß erstere einen innern Kern haben, während ein solcher den letzteren fehlt. Die Größe dieser Körperchen ist bei den einzelnen Gattungen sehr constant, steht aber nicht im Verhältniß zur Größe des Thieres, indem z. B. die ovalen Frosch- blutköperchen zweimal so groß als die runden Scheiben des Stephanien und dreimal so groß als die gleichfalls scheibenförmigen des Menschenbluts sind.
Beim Eintrocknen verändern die Blutkörperchen ihre Form nur wenig, so daß Jahre altes Blut für einen geübten Mi
kroskopiker so bestimmt unterschieden werden kann, als frisches. Eine Sammlung solcher Blutkörperchen sollte von jedem Mikroskopbesitzer angelegt werden, zumal da sie niit sehr wenig Mühe verknüpft ist: man läßt einfach einen Tropfen frischen Blutes ohne Beimischung von Wasser oder einer - sonstigen Flüssigkeit, auf ein Stückche^ Glas oder Glimmer fallen, wo man es möglichst dünn ausbreitet und schnell trocknet indem man das Präparat auf die Handfläche legt und rasch durch die Luft schwingt. Auf diese Weise getrocknet erleiden die Körperchen fast gar keine Veränderung, und mit Hülfe einer Reihe solcher genau bestimmten Präparate kann später ein alter Blutstropfen, über dessen Ursprung man Ausschluß verlangt, durch Vergleichung mit der Sammlung leicht erkannt werden.
Dem Nhr. Kr. wurde kürzlich folgendes VerSlein übersendet:
Ach, heute Nacht, da zog durch meine Träume
Der schönste Genius der Himmelsräume, Mittleidig lauscht' er meiner bitter',! Klage; Er sprach ein Wort, süß wie wenn in den Hainen
Von Schiras Hafiz Nachtigallen weinen- Das süße Wort — es hieß: Gehaltszulage;
Auch ein Schullehrer.
An Ar. v'Loiwor in London.
Nur in Deutschland darf Viktoria geschossen werden! (B. W.)
Frankfurter Course vom 22.
Geldsorten.
Friedrichs'dor . . . .
Pistolen.
dto. doppelte . . . Holland, ly fl.-Stück . .
Dukaten.
al marleo . . . 20-Frankenstncke .... Englische Souvereigns Ruß. Imperiales . . . Dollars in Gold ... Frankfurter Bankdisconto
9 fl. 57 9 fl. 40 9 fl. 40 9 fl. 53 5 fl. 32 5 fl. 34 9 fl. 20l/2-LI'/,!i. 11 fl. 47 -48 !i. 9 fl. 40 —42 !i. 2 fl. 25'/,-2<->/ili.
Z'/2°/°
-58 k, -42 !r, -42 !r, -SS tl> -34 !i. -36
Hiezu eine Beilage.
Der General-Anzeiger für Württemberg. Nr. 6.
Calw. Frucht-Preise am 16. März 1872.
Getreide-
Gattun
gen.
Vo
riger
Nest
Ctr.
Neue
Zu
fuhr
Ctr.
Ge
summt
Betrag
Ctr.
Heu
tiger
Ver
kauf
Ctr.
Im
Rest
gebl.
Ctr.
Höchster
Preis
fl. > kr.
Wahrer
Mittel-
Preis
fl. I kr.
Niederster
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fl. >kr.
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fl. !kr.
Gegen
Du
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Waizen
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40
123
163
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7
42
7
85
7
24
1237-
4L
21.
Wicken
—
20
20
20
—
—
—
4
18
—
—
86-
—
—
Gerste
Dinkel — neuer
30
201
231
231
—
5
30
5
19
5
12
1231
—
1
Haber
—
177
177
137
40
4
12
4
5
4
—
560
24.
6.
Bohnen
Summe
70
521
591
551
^4y"
3115-
4
Arodtare nach dem früheren Regulativ: 4,Pfd. Kerncnbrod 18-kr., dto. schwarzes löst, mn Kreuzerweck soll wägen^/r-Loth. _ ^
Redaktion, Druck und Verlag von Ink. Me eh in Neuenbürg. -