Ein in allen häuslichen Geschäften erfahrenes
Dienstmädchen
sucht eine entsprechende Stelle womöglich in der Stadt. Der Eintritt kann jetzt oder zu Ostern geschehen.
Näheres bei Postbote Feiler.
Kronik.
Württemberg.
Das Reg.Blatt vom 9. Febr. enthält das Gesetz, betr. die weitere Ausbildung des Telegraphennezes; ferner eine Bekanntmachung des Min. des Innern, betr. den württ. Landesverein der Kaiser Wilhelms- stistung für deutsche Jnvalioen, und eine Verfügung desselb. Mim, betr. die Anzeigepflicht beim Ausbruch von ansteckenden Krankheiten unter Menschen und Thieren; ferner eine Vers, des Fin.Min., betr. den Steuersatz für Grünmalz.
Zu dem Ergebniß der letzten Kammer- Verhandlungen über die Reservatrechte gibt der Schw. Merkur u. A. folgende erläuternde Bemerkungen:
Stuttgart, 8. Febr. Die „große Haupt- und Staatsaktion" ist vorüber: Die Kammer hat mit 60 gegen 29 Stimmen sich für die Anschauung entschieden, daß sowohl zu Aenderungen der deutschen Rcichs- verfassung mit Einschluß der Kompetenz- ermeüerungen, als zum etwaigen Verzicht auf württ. Neservatrechte nicht ein Beschluß der württ. Stünde erforderlich sei, sondern der reichsgesetzliche Weg, Zustimmung von Bundesrath und Reichstag, unter den schützenden Formen des Art. 78 der Reichs- verfassung, der allein voimeschriebene sei. Sie hat damit der zwischen Bundesrath, Reichstag und der württ. Regierung bereits feststehenden Ansicht auch ihre Autorität hinzugefügt. Württemberg hat jetzt in seinen offiziellen Organen erklärt, daß es unter Beitritt zum Reich auch die reichsgetrene Fortentwicklung des Reichsrechts verstehe."
Stuttgart, 10. Febr. Aus dem Bericht des Enzthälers v. heutigen Tage über die Kammverhaudlungen v. 8. d. Mts. betreffend die Reservatrechte Württembergs, also diejenigen Rechte, welche wir uns bei dem Eintritt in das deutsche Reich ausdrücklich Vorbehalten haben, (z. B. Militärconvention, Post- und Telegraphenwesen im internen Verkehr, Recht der Be steuerung von Bier nnd Branntwein rc.) könnte leicht der Schluß gezogen werden, als wäre ich mit dem von der Kammer obgelehnten Antrag der Abgeordneten Oe sterlen und Genossen einverstanden gewesen.
Hiegegen müßte ich mich ausdrücklich verwahren.
Es ist überhaupt vielleicht erwünscht den Standpunct welchen ich in dieser allerdings hochwichtigen Frage eingenommen, näher zu erfahren, ich theile daher meinen Mitbürgern in Stadt und Land folgendes mit:
der Antrag des Abgeordneten Oestcrlen und Genossen erschien mir unannehm
bar, weil derselbe Abstimmungen des gestellte Antrag, welcher nicht wie der Ve-
Würtl. Bevollmächtigten im Bundesrath nicht in allen Fällen für verbindlich erklärte; ich sage eine solche Abstimmung ist wenn sie einmal erfolgt ist, bindend ebenso wie Handlungen eines Bevollmächtigten gegenüber seinem Vollmachtgeber im gewöhnlichen Leben bindend sind.
Mir erschien aber auch der Antrag der Eommissionsmehrheit unannehmbar, weil dieser die Nothwendigkcit der Mitwirkung der Stände unter allen Umständen verneinte.
Ich glaube man muß unterscheiden zwischen fertigen und in der Verhandlung schwebenden Bundesgesetzen. Erschienene Bundesgesetze müssen selbstverständlich über den Laudesgesetzen, auch über der Landesverfassung stehen. Hier ist ein Widerspruch des Eiuzeistaates nicht mehr möglich. Unbestritten ist aber das Recht des Einzelstaates ehe ein Bundesgesetz zu Stande kommt, seinen Bevollmächtigten für die Abstimmungen so oder so zu instruiren, und als ein Recht der Landesvertretung erschien es mir insbesondere, daß diese auf die Instruktion des Buudesbevvllmächliglen wenigstens dann einen Einfluß ausübt wenn es sich um Abtretung von Sonderrechten Württembergs handelt, welche das Land sich ausdrücklich Vorbehalten hat, und die selbst nach der Reichsverfassung nicht ohne Zustimmung „des berechtigten Bundesstaats" aufgehoben werden können.
Es ist nun freilich die Commissionsmehrheit, so wie die Regierung davon ausgegangen, daß unter Bundesstaat nur die Regierung des Einzelstaates zu verstehen sei.
Dieser Anschauung vermochte aber ich nicht beizutreten. Nach meinen Begriffen hat man unter dem Wort „Bundesstaat" den Staat mit all seinen konstitutionellen Gewalten (also Regierung und Slände- versammlung) zu verstehen. Keinenfalls schien mir, wenn ich auch verschiedene Auffassungen für möglich zulassen will, diese Streitfrage spruchreif zu sein, wenn nach den Reichstagsverhandlungen sogar Staatsminister Delbrück nur seine persönliche Ansicht sagen, einer authen- lhischen Interpretation ausweich en zu dürfen glaubte, ich habe mich auch vergeblich nach Gründen umgesehen, aus denen die Entscheidung dringend oder praktisch gewesen wäre, nachdem die Regierung ausdrücklich erklärt hatte, Reservatrechte nicht aufgeben zu wollen, ohne der Zustimmung der Landstände versichert zu sein.
Für sehr praktisch mußte ich es dagegen erkennen, diese Erklärung der Negierung zu acceptiren und ein Ministern erantw örtlich keitsge- setz zu erbitten, ehe man sich durch eine theoretische Entscheidung der Frage gebunden, ein solches Gesetz möglicherweise gegenstandlos gemacht hat. Darin gipfelt der von Sick, mir u. Anderen
richt im heutigen Enzthäler*) sagt, ganz sondern nur in Ziff. 1 u. 2 von der Kammer mit allen gegen 16 Stimme» abgelehnt, in Ziff. 3 (Ministerverantmor!- lichkeit betr.) aber niit 80 gegen 9 Stimme» angenommen worden ist.
Einem Anträge, wie die Kommissions- mehrheit ihn gestellt hatte, und der m>, meullich in Ziff. 2 den Satz ausspricht, es könne durch die Abstimmung der W. Bevollmächtigten im Bundesralh auch bei einseitigem Ausgeben der Reservatrechte die Verfassung unsere; Landes nicht verletzt werden einem Freibrief in diesem Umfange, vermochte ich nicht zuzustimme», um so weniger, als die deutsche Einheil dadurch nicht gefährdet ist, daß man dH Laudesvertretnng zu fragen hat, ehe mai, innere Angelegenheiten desselben dm Reiche ülnrtragt.
Landtagsabgeordneter Beutler.
>ie Kammerverhandlungen ausführlich m ts-Anzeiger oder Merkur zu bringen, go
Die Kammer Staats-
stattet uns'der Raum und die Rücksicht auf ei»« sehr großen Theil unserer Leser nicht.' Wi müssen uns, wie es z. B. in Nr. 18 geschehe«, in der Regel auf die wichtigeren Fälle M kurze Miltheilungen ihrer End-Resultate beschm- len, womit wir der-Sache zu genügen glaube«! weitergehende Wünsche sind wenigstens nch nicht an uns ergangen. — Im Uebrigen s»S wir für kurze Erläuterungen nicht unzugänglich.
Die Redaktio».
Ausland.
In Paris übernimmt der junge Adle
Anzi
Nr. 2
Erscheint T bei der Niederen Rani
1871. 16- 5 Tage, also Mitternacht, >
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*) Das Resultat fragl. Abstimmung Hi einem Bericht der sonst gut unterrichteten Wün- temb. authogr. Corresp. entnommen, dem d» Unterzeichnete durch Zeile 9--11 als Erläuterung für weniger kundige Leser in Parenthese de« Inhalt des Commstsions-Antrags kurz ansüqle. In der Hauptsache stimmt diese „erste kurze" Mittheilung mit denen der anderen Blatter.
Diejenig der Einsendu S. 84 sf. über Gebur Eheschließun
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Positiv wissen zu müssen, von welche« Motiven ein Abgeordneter bei seinen Voten geleitet worden, ohne dessen Molivirung zur« selbst gehört oder gelesen zu haben, wird wch Niemand von einer Redaktion erwarten, e> laßt sich dies zunächst nur vermuthen; ans Vei- muthungen uns einzulnssen fühlten wir uns vorerst nicht pasfionirt. Und da doch Jede, schließlich der Ausleger seiner Worte ist, tun« die Redaktion die Beantwortung für diese odn jene nähere Auslegung lediglich dem Betreffend« selbst überlassen.
K. Ober
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bis 15. Mi Liebenze
Mich and, Pfarrer an der Madelai»!, die Nolle Döllinger's; er tritt gegen dt» Erzbischof von Paris für den Alt-Kalho- Uzismus gegen die Unsehldarkeitsmämiek ein. Ob seine Agitation Erfolg habe» wird, läßt sich bezweifeln. Denn in Frankreich ist der von Rom abhängige Klerus eine Macht, mit der selbst Thiers rechne" muß. Von jeher ist übrigens die Religio» in Frankreich zu politischen Zwecken au§- gebeutet worden. Louis Napoleon uiü Thiers sind sicherlich keine Gläubigen i"> Sinne Lio noiio's. Aber sie benutz!«» und benutzen den Köhlerglauben des arme», in der Dummheit ausgewachsenen Landvolk-, Thiers spekulirt auch auf die UliranM taneii in Deutschland.
Letzter
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Die in Adlenvirth Eheleute r früheren beschriebene düngen, au Schwarzen! Gruubach k> Samst
in dem wiederholt Aufstreich eingeladen
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Me eh in Neuenbürg.