Der Enzthiiler.
Anzeiger L UnterhaltMgs-Blatt für das ganze Enzthal nnd dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Neuenbürg.
29. Jahrgang.
Nr. IL7. Neuenbürg, Samstag, den S. Dezember 1871.
Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. — Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr., auswärts Ifl. 20 kr. einlchl. Postausschlags. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärts bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 2'/? kr. bei Redakt.-Ausk. 3 kr. Anzeigen welche Tags zuvor spätestens to Uhr Vorm, übergeben sind, finden Ausnahme.
1870. Den 9. Dezember. Mehrere heftige Angriffe der Loire-Armee gegen das Corps des Großherzogs von Mecklenburg bei Meung werden, trotz der numerischen Ueberlegenheit des Feindes, siegreich zurückgeschlagen. Desgleichen siegreiche Kämpfe östlich von Orleans bei Gien. — Den IO. Dezbr. Neue erfolgreiche Gefechte gegen die Loire-Armee. Der norddeutsche Reichstag beschließt die Aenderung der Bundesverfassung in dem Sinne, daß überall statt der Worte „Bund" und „Präsidium" die Worte „Reich" und „Kaiser" gesetzt werden. Ferner spricht der Reichstag in einer beschlossenen Adresse an König Wilhelm den Wunsch aus, daß derselbe durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk weihen möge. Eine preußische, aus 46 Mann bestehende Feldeisenbahn-Abtheilung wird in Ham, südlich von St. Quentin von feindlichen Truppen aufgehoben und gefangen genommen. — Den 11. Dezbr. Die Franzosen räumen Beaugencp und ziehen sich auf Blois und Tours zurück. ___
Amtliches.
Neuenbürg.
Volkszählung betreffend.
Da Zweifel darüber bestehen, wie diejenigen Fabrikarbeiter, welche sich die Woche über in Pforzheim aufhaltcn und nur Samstag Abends nach Hause kommen, bei der Volkszählung des I. Dezembers zu behandeln sind, so wird hiemit bekannt gemacht, daß sie in dem Verzeichniß der Anwesenden wegzulassen sind, weil sie als solche in Pforzheim zu zählen sind, daß sie dagegen behufs Ermittlung der Wohnbevölkerung (Z. 6 der Vers, vom 12. September 1871) in das Verzeichniß der Abwesenden einzutragen sind.
Hienach ist es im ganzen Bezirk gleichmäßig zu behandeln.
Den 7. Dezember 1871.
K. Obcramt.
G a u p p.
N e u e n b ü r g.
M die Ortsrwrjteher.
Diejenigen Ortsvorsieher, in deren Gemeinden in diesem Winter erstmals eine freiwillige landw. Fortbildungsschule oder eine obligatorische Winter-Abendschule mit landw. Fortbildungs-Unterricht oder eine landw. Abend-Versammlung, oder ein Leseverein oder eine Ortsbibliothek eingerichtet worden ist, desgl. diejenigen Ortsvorsteher in deren Gemeinden solche Anstalten in diesem Winter fortzubestehen aufgehört haben, erhalten die Weisung, hievon dem Oberamt spätestens bis zum 13. d. Mts. Anzeige zu erstatten.
Den 7. Dezbr. 1871.
K. Oberamt.
G a u p p.
K. Oberamtsgericht Neuenbürg.
Vorladung
zur Schuldenliqmdalioit.
In der Gantsache des Karl Aug. Keppler, Gastgebers zum grünen Baum in Wilöbad wird die Schuldeuliquidtion am Montag den 19. Februar 1872 Vormittags 9 Uhr
auf dem Nathhause in Wildbad vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch
schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Uuterpfaudsglüubiger — welche weder in der Tagfahrt, noch vor derselben, ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Waffe ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Waffe und der etwaigen Activproceffe gebunden. Auch werden sie bei Borg-und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend, angenommen.
Das Ergebniß des Liegeuschaftsver- kaufs, welcher am
Montag den 12. Februar 1872 Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhause in Wild b ad vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Neuenbürg den 4. Dezember 1871.
K. Oberamtsgericht.
Römer.
Maulbronn.
Marktfache.
Die Gemeinde Dürrmenz, welcher im Jahr 1866 von der höheren Behörde die Erlaubniß zur Verlegung von zweien ihrer bisherigen drei Krämer- und Viehmärkte, sowie zu Abhaltung von neun weiteren Viehmärkten ohne Krämermärkte vorläufig auf die Dauer von fünf Jahren ertheilt worden ist, hat nunmehr um Erlaubniß zur Fortsetzung dieser sämmtlichen zwölf Märkte nachgesucht, was mit der Aufforderung an die benachbarten marktberechtigten Gemeinden veröffentlicht wird, etwaige Einwendungen gegen die Gewährung des angebrachten Gesuches innerhalb 15 Tagen dahier anzubringen.
Den 4. Dezbr. 1871.
K. Oberamt.
Daser.
Conweiler.
Gerichtsbezirks Neuenbürg.
Liegenschafts-Verkauf.
Die in der Gantmaffe des jg. Ludwig Schraft, Fuhrmanns zu Conweiler vorhandene Liegenschaft auf den Markungen Conweiler und Langenalb im Anschlag von 1435 fl. kommt
Donnerstag den 4. Januar 1872
Morgens 9 Uhr