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Amts- und RRzeiZWlLLt flr den Bezirk Calw.
74. Zchrgaaff.
Ersch^sL DirnStLat, 4)onvrrriogr und vamStatzS. Die MnEÄL»r 2 rLeöL^r örtrSg; inr Byir? und in nächster ll«S^«»S V VkS- b!e .-isUr, rr»i»tt surienr rs Psz.
K«Mche MekÄsr«r?KiSck«iszsT ^
Die Ortslrehorde« !
werden beauftragt binnen 8 Tagen nachstende Berichte zu erstatten.
1) Vorlage der Sportelrechrmng pro ult. De; v. I. ev. Fehlanzeige,
2) der Regiebaunachweisungen für das adgs- laufene Vierteljahr, cv. Fehlanzeige,
3) der Fleischschau-Register,
4) der 2 Verzeichnisse über die Ausnahmen in Betreff der Sonntagsruhe,
5) des Ergebnisses der Bürgeransschnstwahlen,
6) des Steuerlteferungsberichtes der Gemeinde- Pflegen,
7) Auszüge aus dem Sterbe Register über die Todesfälle männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und austerhalb des Gemeindebezirks geboren sind; Fehlanzeigen sind nicht erforderlich,
8) der Receßbücher über die Gemeinde-Visitation, soweit deren Vorlage verfallen ist.
Calw, den 2. Jan. 1899.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Bekanntmachung
In Würzbach ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen.
Außer der Eehöftsperre sind weiter folgende allgemeine Anordnungen auf unbestimmte Zeit getroffen worden:
1) sämtliche Wiederkäuer und Schweine in Würzbach werden unter polizeiliche Beobachtung ge-
Donnerstag, den 5. Januar 1899.
j stellt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung ' deS OberamtZ aus der Gemeindemarkung nicht
, entfernt werden;
i 2) Das Durchtreiben vonWiederkäuern undSchweinen durch die Gemeindemarkung Würzbach ist verboten
Dies wird unter Hinweisung der bekannten Folgen der Zuwiderhandlung gegen dis ergangenen Anordnungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Calw, den 3. Jan. 1899.
K. Oberamt. Gottert, Amtmann.
Bekanntmachung.
In Martinsmoos ist d:e Maul- und Klauenseuche ausgcbrochsn.
Außer der Gehöftsperre sind weiter folgende allgemeine Anordnungen auf unbestimmte Zeit getroffen worden:
1. sämtliche Wiederkäuer-«nd Schweine in Martinsmoos werden unter polizeiliche Beobachtung gestellt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Oberamts aus der Gemeindcmarkung nicht entfernt werden;
2) das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch die Gemeindemarkung ist verboten;
3) desgl. die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine.
Dies wird unter Hinweisung auf die bekannten Folgen der Zuwiderhandlung gegen die ergangenen Anordnungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Calw, den 4. Januar 1899.
K. Oberamt.
Amtmann Gottert.
Mett-l^-rNchrr AbrnnraMltpr-is m der Seadi Mt. 1.10 >nü Haui zeiracht, M. L. 1L durch die Pok bezogen im Bezirk. Nuher B-tir? E !. LS.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkereilehrknrses in Gerabronn.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkcreischule zu Gerabronn ein sechstägiger Untsrrichtskurs für Frauen und Mädchen abgehalten werden, in welchem die Tril- nshmerrnnen eine theoretisch-praktische Anleitung zur Gewinnung der Milch und zur Verwertung derselben mittelst der für die Haushaltung und den Handbetrieb der Molkerei vornehmlich in Betracht kommenden Verfahren erhalten sollen.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen sind'die Teilnehmerinnen an demselben verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Anweisung des den Kars leitenden Molkereiinstrukteurs zu verrichten ; auch haben sie für Wohnung und Kok während ihres Aufenthalts in Gerabronn selbst zu sorgen.
Bedingungen der Zulassung sind: Zurückaelegtes, sschszehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist aus Montag den 12. Februar k. I. festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs nur sechs Teilnehmerinnen zugelassen werden können, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen Kurse einzuweisen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind mit einem schultheißenamtlichen Zeugnis über die Erfüllung der oben genannten Bedingungen spätestens bis zum 19. Jan. k. I. an das „Sekretariat der K. Zentralstelle fürdieLandwirtschaft in Stuttgart" einzusenden.
Stuttgart, den 23. Dez. 1898.
v. Ow.
N. Nachdruck verbotni.
Heimliche Liebe.
Roman von Helene Voigt.
(Fortsetzung.)
„Ich — ich wußte nicht, daß Du es gerne hörst."
Er seufzte leise, seine Hand glitt über die Augen, dann sagte er gepreßt: „Deine Mutter kommt heme?"
„Ja," nickte sie langsam, „ich werde sie abholen, Lothar wollte gleichfalls an die Bahn kommen."
„Ich kann Dich leider nicht begleiten, Kind, hast Du den Wagen bestellt?"
„Noch nicht — ich glaubte — Du kämst mit, Albrecht?"
„Deine Mama würde es mir kaum Dank wissen," erwiderte er frostig, „ich weiß es genau, daß ihr mein bürgerlicher Stand ein Dorn im Auge ist."
„Wie schuldbewußt senkte die jun^,; Frau den Kopf, ihr liebliches Gesicht- chen wurde blaß, Thränen traten in die schönen Augen, aber sie schwieg, und van der Huylen bot ihr die Hand.
„Nora," bat er weich, „vergieb, wenn ich Dir weh that. Du kannst nicht leugnen, daß ich Recht habe." ,
Sie schaute ihn an und auch ihr Blick ward milde, doch ehe sie zu antworten vermochte, hatte er sich abgewandt, und das Zimmer verlassen.
Wie im Traume starrte die junge Frau nach der Stelle, wo soeben noch ihr Gatte gestanden; war e« denn möglich, daß er nicht einmal ihre Antwort abgcwartet? Konnte ihm seine Frau vollständig gleichgültig fein, daß er ihr
SM" DeS GrscheinungSfestes wegen wird die nii
nicht die einfachste Höflichkeit erwies? Aber weshalb dann der warme Blick und Händedruck, das abbittende Wort? Manchmal erschien Nora das Wesen ihres Mannes wie ein Buch mit sieben Siegeln, welches sie nicht zu öffnen im Stande war.
Und dennoch liebte sie ihn vom Tage der Hochzeit an innig und treu wie sie es beschworen, aber nur tief drinnen im geheimsten Schrein ihres Herzens und eher wäre sie gestorben, ehe sie es Albrecht gezeigt hätte. Aufjubelnd vernahm sie seinen Tritt, seine Stimme und wenn er mit ihr sprach, stöckle der Atem in hrer Brust vor Glückseligkeit. Wenn er abwesend war, schlich sie heimlich in sein Zimmer und küßte das Buch, dir Feder, welche er berührt oder sie legte keusch errötend eine Blume auf's Fenster, um dann eilig zu entfliehen, als sei sie auf schlimmer That ertappt worden. Wie oft weinte sie bittere Thränen über die Briefe der Mutter, welche fast jedesmal scharfe Ausfälle auf den „Krämer", „den bürgerlichen Geldmenschen" enthielten und sie verletzten, aber sie wagte nichts zu sagen, ihre Liebe war etwas zu Heiliges, Unantastbares, um dem kallspöttischen Blicke der eigenen Mutter Stand zu halten.
Träumerisch stand die junge Frau noch immer am Klavier, ihr Atem flog, ihre Wange glühte und eine unselige Sehnsucht erfüllte ihre Seele; hätte er sie doch nur ein einziges Mal in seine Arme, an sein Herz genommen, dann wollte sie ja alles leichter tragen und nie mehr seufzen. Aber die Mutter! Nora mußte sie von der Bahn abholen, eS war die höchste Zeit. Eilig schritt Nora hinüber in ihr Toilettenzimmer, nahm Hut und Paletot und kam gerade vor der Thür an, als der Wagen davor hielt; freundlich den Gruß des Kutschers erwidernd stieg sie ein, verstohlen flog ihr Blick an der Fensterreihe des altersgrauen Senatorenhauses entlang, dann lehnte sie sich hoch errötend in die Seidenpolster zurück: er, den sie im stillen zu sehen gehofft, war nicht droben gewesen!
ke Nr. am Samstag, morgen-, auSgegebe«. 1WGL