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Der Eiylhäler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Lnzlhal und dessen Amgegend.

Amtsblatt für den Oberamtsbczirk Neuenbürg.

28. Jahrgang. _

152 . Neuenbürg, Donnerstag den 8. Dezember 1870 .

Der Enjthäler erscheint Dienstag. Donnerstag u. Samstag.

auswärts l cx.. m-

Postämtern.

Anzeigen.

Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr.

Wen von des Kampfes blutbefleckter Stätte, Wen trägt die schwarze Schaar zum stillen Grab? Wen senkt in freier Erde weiches Bette Der Bruderliebe letzte Hand hinab?

Der treuen Kampfgenossen dunkle Reihe Gibt ihm des ausgerung'nen Kampfes Weihe,

Und an dem Grabe, das den Helden deckt,

Wird hohen Muthes Edelsinn geweckt.

(Auf Theodor Körners Tod.)

Amtliches.

zugehen, nur die erforderliche Auskunft er- th eilen zu können.

Den 7. Dezbr. 1870.

Neuenbürg.

An die Ortsrwrsteher. Kekrutirung betreffend.

1. Der im Staats-Anzeiger Nro. 290 ent­haltenen Bekanntmachung der K. Ministerien des Innern und des Kriegs vom 3. d. Bits, gemäß findet die Loosziehung

Donnerstag den 16. Dezbr.

Morgens 9 Uhr auf dem Rathhause dahier statt.

Bei derselben haben zu erscheinen: a. sämmtliche bei der Musterung für tauglich oder zeitlich untauglich erkannte Militär­pflichtige der laufenden Altersklasse, d. die wegen Ausbleibens von der Musterung vorläufig als tauglich Angenommenen, obivohl diese Ungehorsamen ohne Rücksicht auf die gezogene Loosnummer eingereiht werden. Hienach haben die Ortsvorstcher die be­treffenden Militärpflichtigen unverzüg­lich zur Loosziehung vorzuladen und die Eröffnungs-Urkunden sodann sofort an das Oberamt einzusenden. Der Loosziehung haben nur die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden anzuwohnen, welche Pflichtige stellen.

2. Hinsichtlich der Anmeldung der Berücksich­tigungs-Ansprüche wird noch angefügt, daß solche sofern dieß nicht schon geschehen, un- verweilt bei dem Oberamte geltend zu machen lind, damit sie zuvor noch geprüft und et­waige Beweismittel beigeschafft werden können.

3. -Nach der Loosziehung werden die Listen der Einjährigen Freiwilligen, der mit abge­kürzter Präsenz Berücksichtigten, der wegen Familienverhältnisse Zurückgestellten und der Abwesenden geprüft werden, die Ortsvor­steher haben daher zuvor ihre Listen durch­

K. Oberamt.

G a u p p.

Neuenbürg.

Vorladung zur Schuldenliguidation.

In der Gautsache des Andreas Jäck, Taglöhuers in Feldrenuach wird die Schulden- liquidatiou und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Montag den 13. Februar 1871 Vormittags 8 Uhr

auf dem Rathhause in Feldrenuach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorge- < laden werden, um entweder in Person, oder ! durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweis­mittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Uuterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt, noch vor derselben, ihre Forde­rungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit s denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausge­schlossen. Aucki haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsglänbiger. welche durch unter­lassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güter­pfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevoll­mächtigung des Gläubiger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwai-