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Der Emthäler.

Anzeiger und Unlerhastungs-Matt für das ganze Enzlhal und dessen Amgegend.

Amtsblatt sür den Oberamtsbezirk Neuenbürg.

28. Jahrgang. ^

20 . Neuenbürg, Dienstag den 15. Februar 18 ? 0 .

Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag n. Samstag. - Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr., auswärts l fl. 20kr. einschl. Postaufschlags. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige beiden Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2>/, kr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Borm. übergeben sind, finden Aufnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Kgl. Centralstelle für Gewerbe und Handel hat den Antrag gestellt, die auf ihre Veranlassung herausgegebene SchriftVolkS- wirthschaft für Jedermann von Hupet", über­setzt von Mayer, welche in zweiter Auflage um den Preis von 36 kr. per Exemplar durch die Centralstelle zu beziehen ist, den Gemeinde- und Stiftungsbehördcn zur Anschaffung für die Orts­bibliothek zu empfehlen.

Da das Kgl. Ministerium des Innern diesen Antrag begründet gefunden hat, so wird den Gemeinde- und Stiftungsräthen hievon Mitthei­lung gemacht.

Den 12. Februnr 1870.

Kgl. Gem. Oberamt.

Luz. Leopold.

Lehrkurs für Obstbau in Hohenheim.

In dem bevorstehenden Frühjahre werden, wie bisher, junge Leute, die sich Kenntnisse und Fertigkeiten in der Obstbanmzuchl erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausge­nommen.

Die Lehrlinge haben dort auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erhalten dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflan­zung von Baumgütern, in der Pflege und Er­haltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume' in der Baumschule, sowie in den ver­schiedenen Veredlungsarten, im Baumschnitt u. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Ar­beiten sofort selbstständig vorzunehmen. Zu­gleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbaumzucht und werden namentlich an Regentagen durch Aufgaben, durch Lesen pomologischer Bücher und in anderer ge­eigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unter­richts beträgt im Frühjahr 45 Wochen und während des Sommers zum Behuf der Erler­nung des Okulirens 8 Tage. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen und ist in dem Gesuch um Aufnahme Nachweisung darüber zu geben, wer

die Aufenthaltskosten in Hohenheim bestreiten werde. Von Seite des Instituts wird übrigens dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise er­halten. Jeder Lehrling hat sich die erforderlichen Werkzeuge, wie ein Veredelungsmeffer, ein Garten­messer, einen Späten, eine Haue, eine Baum­säge, sowie die zum Unterricht erforderlichen Lehrbücher selbst anzuschaffen, womit ein Auf­wand von ungefähr 6 fl. verbunden ist; diese Gegenstände können sämmtlich in Hohenheim an- gckauft werden. Nach Ablauf der ersten 14 Tage wird den Lehrlingen ihre Arbeit, soweit ihnen solche überhaupt gemährt werden kann, mit täg­lichen 12 kr. abgelohnt. Ueberdieß wird an eine Anzahl der bedürftigeren Lehrlinge auf deren gleich bei der Anmeldung zur Ausnahme in den Obstbaulehrkurs hierauf zu richtendes Gesuch ein Staatsbeitrag von je 12 fl. aus der Kasse der Centralstelle verabfolgt werden.

Bei der Aufnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge das 18. Lebensjahr erreicht haben, daß sie ordentlich lesen und schreiben können, und daß sie in Gärten und Weinbergen oder wenig­stens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind: worüber, sowie über unbescholtenen Ruf und bei den um einen Staatsbeilrag einkommenden Bitt­stellern über die Vermögensverhältnisse sich aus­zuweifen ist.

Auf diesen Unterricht werden die landwirth- schaftlicben Vereine und die Gemeindebehörden als auf die geeignetste Gelegenheit zu Heran­bildung tüchtiger Gemeinde- und Bezirksbaum- wärtcr noch besonders aufmerksam gemacht. Zur Anmeldung wird eine Frist von drei Wochen anberaumt und sind die Anmeldungsgesuche an die Jnstitutsdirektion in Hohenheim zu richten.

Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaulehrkurs einkommenden fähigen Bewerber die Abhaltung von mehr als einem Lehrkurs wünschenswerth erscheinen, so wird hiezu auch Heuer, wie in den letzten Jahren, entsprechende Einleiiung getroffen werden.

Stuttgart, den 4. Februar 1870.

Centralstelle

für die Landwirthschast.

Oppel.