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möge höchster Entschließung vom 26. d. Mts. die erledigte Kameralamtsbuchhaltersstelle in Neuenbürg dem Finanzreferendär 1. Klasse vr. Schall gnädigst übertragen. (St.-A.)
— Im Schooße des K. Geheiinenrathes hat bereits die Berathung des Gesetzes-Entwurfes begonnen, der dem Lande die langersehnte neue Bauordnung bringen soll. Der Entwurf wird im Laufe der Woche seine Feststellung finden. An diese Berathung wird sich ungesäumt anschließen ein Gesetzesentwurf betreffend die Sporteln in Gerichtssachen und zwei Gesetzesentwürfe des Justizministeriums; der eine betrifft die Rechte des Fiskus, der andere die Wechselhaft. Die voraussichtlich im kommenden Dezember zusammentretenden Stände werden den „Tisch des Hauses" reichlich gedeckt finden. (W. C.)
— In den Verhandlungen des Württemb. Handels-Vereins wurde bei dem Gegenstand: Hausirhandel beschlossen: die k. Staatsregierung zu bitten: a) die Einführung eines allgemeinen Gewerbe- und Hausirgesetzes für ganz Deutschland anzustreben, und eine bezügliche auf Gegenseitigkeit beruhende Vereinbarung mit Oesterreich zu treffen; d) schon jetzt auf gleichmäßige Behandlung und Besteuerung des Hausirhandels in allen deutschen Staaten, und besonders in den Nachbarländern hinzuwirken; c) es wolle auf richtigere und strengere Handhabung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Polizeivorschriften über die Besteuerung des Hausirhandels, einschließlich der sog. Wanderlager, insbesondere auch bezüglich der Anzeigepflicht hingewirkt, und es wolle bei Entwerfung eines neuen Steuergesetzes eine entsprechende Besteuerung des Hausirhandels und der sog. Wanderlager für Staats- und Gemeindezwecke ins Auge gefaßt werden.
Neuenbürg, 29. Okt. Unter Bezug auf die letzte Nummer wird zu Vermeidung von Jrrthum berichtigt, daß der Vorstand des Eisenbahnbauamts Pforzheim, Hr. S ch m o l l e r, kürzlich vom Ingenieur-Assistenten zum Sec- tions-Jngenieur befördert worden ist.
Neuenbürg, 30. Okt. Der Mittheilung im letzten Blatte über den Besuch württemb. Forsten durch Hrn. Or. Müller aus Dänemark und Hrn. v. Baranda aus Spanien, können wir weiter beifügen, daß der erstere vor Kurzem auch den hiesigen Forfibezirk bereiste, der leztere gestern hier eingetroffen ist, um den für solche Studien ganz besonders geeigneten diesseitigen Forst und seine Einrichtungen kennen zu lernen.
Neuenbürg. Vermöge Verfügung der K. Postdirektion wurde der Transport der Postsendungen nach und von dem Bahnhof dem Hotelbesitzer zur „alten Post", Hrn. C. A. Brude hier übertragen.
Miszellen.
Herrmann und die HeidenM.
Aus Panoramen aus der deutschen Geschichte. Von F. Rose.
(Fortsetzung.)
Während er sich sättigt, tritt hastig ein Bote des Königs herein. Er trägt den Stab mit dem Lilienknauf zum Zeichen seines Amtes und des Friedens in demselben, der ihn vor jedem Anfall
sichert. Der Bote schlägt mit dem Hammer gegen die Pfosten des Hauses, um Gericht anzusagen, aber er schießt auch einen angebrannten und in Blut getauchten Pfeil durch das Gemach; das ist der Aufruf des Heerbannes zum Kriege.
Die Gäste haben Trunk und Spiel für einen Augenblick vergessen, und selbst der Sänger verstummt. Alles fragt, was es gibt? Die jungen Männer forschen begierig, ob der König einen Raub- und Streifzug anstcllen wolle, die Alten murren: Morgen sei der Tag des Markgerichtes. Der Eine kann so bald nicht fort, denn er muß pflügen lassen, ein Anderer schilt, daß er nicht fort könne, weil sein Weib in uindesnöthen liege.
Des Boten Pferd hat man schon wieder über d»« Hof sorttraben hören, denn er muß heut noch weit umher von Haus zu Haus. Aber der fremde Gast erhebt sich jetzt und erzählt, wie es die Römer treiben in dem Lande zwischen Rhein und Weser. Wie sie freie Männer zu Frohnden zwingen beim Gau ihrer festen, steinernen Häuser. Freier Männer Hand müsse den Thon zu Backsteinen formen. Wie sie verbieten in den Flüssen zu fischen und in den Wäldern zu jagen, und freie Männer mit Ruthen streichen, wenn selbige darwider handeln. Wie sie Straßen bauen, damit Wagen und Pferd nicht in den Morast sinken, aber man müsse „Zoll" geben an Fellen, Nossen, Rindern und Getreide, wenn man des Weges fahre oder reite, oder wenn man auf den Flüssen an ihren Castellen mit seinem Boot vorüber komme. Ja, wöchentlich und monatlich müsse jeder Hausvater dem römischen Statthalter bestimmte Abgaben zahlen und sei bei Jedem abgeschätzt, wie viel er zu zahlen habe.
Von lauten Ausdrücken des Zornes und Erstaunens seiner Zuhörer unterbrochen, berichtete er ferner: „Wenn Einer erschlagen, oder beraubt sei, da gestatte der Römer nicht, daß die Sippschaft entweder die Sache ausfechte mit dem Schwert, oder vor der Landesgemeinde, oder Markgenossenschaft sich über eine Entschädigung an Vieh und Früchten vereinbare. Die römischen Richter (und Las seien, wie ein Herzog, erwählte, einzelne Leute), die nennten all dergleichen „Verbrechen an der öffentlichen Sicherheit," wofür man dem Statthalter büßen müsse, Blut für Blut, Aug' um Auge. Was aber Rechtens sei in Deutschland (oder vielmehr nach der Römer Meinung Recht sein sollte), darnach fragten sie nicht die freien Gemeindeglieder, daß Jeder aus- sage, was in der Sache früher geschehen und was in dergleichen Fällen Brauch gewesen, wie er es nach Alter und Erfahrung wüßte. Die Römer hätten das alles in großen Büchern ausgeschrieben, und was nicht in dem Buche stünde, das, sagen sie, sei nicht Brauch. Ja sogar, wer als Gast in das Land komme, das die Römer inne hätten, der solle, nach der Römer Meinung, nach dem Gesetz des ihnen fremden Landes gerichtet werden und nennten's die Römer eitel Thorheit und Barbarei, wenn man ihnen sage: ein Reisender sei Wildfang, biesterfrei und gebe es keinen Schutz für ihn, als die Gastfreundschaft. Während sie aber jo viel von Recht sprächen, raubten die Römer, was niet- und nagelloö sei, unter dem Vorwände: Man müsse ihnen zahlen für die Müh', daß sie zu Gericht säßen, und die Strafen steckten sie dazu in den Sack.
(Fortsetzung folgt.)
Mit einer Beilage._
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.