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N e uHa z.

Maas Heidrlbeergeist

Heugras

verkauft

Faaß zu« Löwe«.

Neuenbürg.

bei der Neuenbürger Ziegelhütte 1 Morgen, in den Müldlen 2Vi Morgen und im Hagle IV» Viertel verkauft

Georg Müller.

Neuenbürg.

1 Mertel Heu- uud Ochrndgras

verkauft, und eine Scheuer verpachtet im Jl- gengarten am Weg beim Maienplatz

Gottlieb Müller.

Neuenbürg.

Eine größere Quautiät.Dünger

verkauft

A. Brude zur alten Post. Engelsbrand.

Haus- and Mter-Verkauf.

Unterzeichneter ist gesonnen, seine sämmtl. Liegenschaft, bestehend in einem Wohnhaus mit Scheuer und Stallungen, ca. 22 Morgen Aecker, Wiesen und Gärten und 12 Morgen Wald, alles in gutem Zustande, an den Meistbietenden zu verkaufen.

Liebhaber, welche ich einlade, können jeden Tag mit mir in Unterhandlung treten.

Den 30. Mai 1868.

Jak. Fr. Pfrommer.

« Freiburger L

D Staats-Prämieu-Anleihe. A

A Der Verkauf der Prämien-Obliga-L) Atio n e n ist von allen Negierungen des In- >D Aund Auslandes gestattet. A

K Die Haupt- Gewinne betragen Franks W Si 60,000,50,000,45,000,40,000,35,000, H W 32,000, 30,000,25,000,20,000,18,000, D A 16,000,15,000,6000,5000,4000,3000, M L 2000, 1000 u. s. w.

D Beginn der Ziehung am 15. Juni d. I.

L Nur 2 Lhaicr

D kostet ein wirkliches Original-Staats-A IN Loos, (nicht von den verbotenen Promes-W

Nsen) und werden solche gegen frankirte Ein-M

^'sendung des Betrages oder gegen Postvor ^ K schuß, selbst nach den entferntesten Gegenden M

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,svon mir versandt.

Es werden nur Gewinne gezogen. Gewinngelder und amtliche Ziehungs-D

^ listen sende nach Entscheidung prompt und D l?: verschwiegen.

in Hamburg,

Bank- und Wechselgeschäft.

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Höfen.

Nächsten Donnerstag den 4 Juni Vormittags 9 Uhr verkaufen wir den Ertrag unserer Rothenbach- Wiesen (Hcu- und Oehmdgras) im öffentlichen Aufstreich an Ort und Stelle.

Krauth L Comp.

Kronik.

Deutsch!« ud.

Die süddeutschen Flachsspinnereien, denen die hohen Baumwollenpreise der letzten Jahre sehr zu Statten kamen, werden von der durch das Zollparlament beschlossenen Herab­setzung des Eiugangszolls aus Leinengarn unsanft berührt werden. Dagegen knüpft man in allen Bezirken, in denen die Leinenwoberei von Bedeutung ist, an die voraussichtlich zunehmende Einfuhr belgischer, österreichischer und irischer Garne Hoffnung auf eine vortheilhaftere Stel­lung unserer Leinenmanufaktur, so in Württem­berg, Baden und in der Pfalz.

Biebrich, 23. Mai. Bei der gestern hier vollzogenen Versteigerung der im Jahr 1866 nach Straßburg geflüchteten und in der Folge wieder hierhergebrachten Kabinets - Weine des Herzogs von Nassau wurden fabelhafte Preise erzielt. Von den zur Versteigerung gebrachten 62 Numern 1865r und 8 Numern 1862r Weine wurde das beste Halbstück I865r zu 2405 fl. und das beste Halbstück 1862r zu 5125 fl. ge­kauft. (Frkf. Bl.) '

Württemberg.

Vom I. Juni d. I. an wird zwischen Altensteig und Enzklösterle (über Simmersfeld) eine tägliche einmalige Postverbindung ausge­führt, welche in Enzklösterle unmittelbaren An­schluß nach und von Wildbad erhält.

Die Kurszeiten der neuen Postverbindung sind festgesetzt:

Abgang aus Alten steig: um 8 Uhr 15 M. Vormittags (mit Influenz von Pfalzgrafenweiler); Ankunft in Enzklösterle: um IO Uhr 20 M. Vormittags (mit unmittelbarem Anschluß nach Wildbad).

Abgang aus Enzklösterle: um 5 Uhr 15 M. Abends (sofort nach Ankunft der Post von Wildbad); Ankunft in Altensteig: um 7 Uhr 20 M. Abends (mit sofortigem Anschluß uach Pfalzgrafenweiler uud Freudenstadt).

Die Postentfernung zwischen Altensteig und Enzklösterle beträgt 2V» Meilen.

Stuttgart. Das Reg.-Bl. vom 27. Mai enthält eine Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Transport der zum Schlachten bestimmten Kälber und Schweine, wornach die Polizeibehörden aufgefordert wer­den, gegen Mißbräuche, welche bei diesem Trans­porte Vorkommen, mit den gesetzlichen Mitteln einzuschreiten. Insoweit Schweine und Kälber zu Wagen gefesselt transportirt werden, ist bei der Fesselung jede rohe Mißhandlung zu ver­meiden und insbesondere Folgendes zu beachten: Die Fesselung hat so zu geschehen, daß eine schmerzhafte Krümmung des Leibes der gefessel­ten Thiere vermieden wird. Die Fesselung der Kälber darf nur über einer, das Einschneidsu verhütenden Unterlage von Stroh, Leinwand, oder einem sonstigen geeigneten Materiale statt­finden. Die gefesselten Thiere sind auf ein ge­nügendes Strohlager zu legen und es muß der Wagen so beschaffen sein, daß weder die Köpfe, noch andere Körpertheile über denselben heraus­hängen. Uebereinander dürfen die Thiere nur auf verschiedenen, im Wagen übereinander an-

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