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digen Herrn Erzbischof, Herrmann v. Vicari in Freiburg, den Leiter der oberrheinischen Kirchenprovinz, gerichtet, um diesen, Kirchensürsten, der in diesen Tagen sein 25jähriges Dienstjubiläum feiert, zur Feier eines so seltenen Festes zu beglückwünschen. In wenigen Tagen legt Se. Exc. der Herr Erzbischof, geboren am 13. Mai 1773 zu Aulendorf in Oberschwaben, sein 95. Lebensjahr zurück. (W. C.)
Neuenbürg, 29. März. (Frühjahrs-Reisender.) Heute Abend traf ein Storch hier ein. Unsere Frühlingsluft scheint aber den hoch- geborenen Wanderer in seiner Vogelperspektive noch etwas winterlich angeweht zu haben, weß- halb er nur kürzere Zeit zu verweilen geruhte. Unserer lieben Jugend, die den seltenen Gast meist nur aus dem Bilderbuche kennt, bereitete dieser Besuch natürlich große Freude. — Ob er uns den ersehnten Frühling verkünden wollte, oder er in Folge des angeregten Freizügigkeits- Gesetzes mit einer diplomatischen Sendung zur Sondirung des spröden schwäbischen Terrains betraut, auf der Durchreise begriffen — oder ob er aus demAbsteig-Quartier, das er mit seiner Gegenwart beehrte, einige diskrete Aufträge entgegenzunehmen hatte — das hat uns der Pfiffikus nicht anvertraut.
Oefterreich.
Wien, 23. März. Mit dem Votum des österreichischen Herrenhauses über das Ehegesetz ist die Concordatsfrage um einen guten Schritt weiter gekommen. Das Ministerium, das die selbstständige Ordnung der Gesetzgebung auf Grund der neuen Verfassung zur Cabinetsfrage machte, hat nunmehr die Entscheidung der Lords und der Gemeinen für sich. Auf die Majorität beider Häuser des Reichsraths gestützt, kann es mit viel größerem Nachdruck vor den Kaiser treten und die Sanktion eines Gesetzes verlangen, das Rom und der römischen Klerisei eine tiefe Wunde schlägt. An sich läßt das Ehegesetz viel zu wünschen übrig, es hat nur die Tragweite eines Palliativs, es ist mit der Nothcivilehe, die es ins Leben rufen soll, nur eine kärgliche Abschlagszahlung auf dasjenige, was Rechts- und Zweckmäßigkeitsgründe im modernen Staate erheischen. Aber man darf den österreichischen Ehegesetzeutwurf nicht nach diesem Maßstabe allein messen. Die Bedeutung desselben ist ab
zuschätzen nach dem Widerstande, der ihm entgegengesetzt wird, nach dem ingrimmigen Zorn, mit dem sich Alles, was mit Rom zusammenhängt, dagegen auslehnt, nach der schmachvollen Abhängigkeit, in welcher sich das bürgerliche Recht Oesterreichs bisher befand.
Miszellen.
Eine Tischrede.
Gehalten von L. Schneider in Leipzig.
Meine Herren!
Bei Tische ist Jedermann liebenswürdig, denn er braucht nur den Mund anfzuthun, so hat er zwischen Nase und Kinn etwas, was sehr für ihn einnimmt. Ich sollte demnach essen und schweigen, aber — zu ernsten Betrachtungen sieht sich der Mensch hingezogen, wenn er an das jüngste Gericht denkt — nemlich an dasjenige, welches wir soeben genossen haben! — Einen geschmackvolleren Gegenstand zu einem Tafelaufsätze, als das jüngste Gericht, könnte ich nicht gut wählen; ich denke dabei nicht an solche Gerichte, denen Jeder gerne aus dem Wege geht, z. B. das Stadtgericht, das Amtsgericht u. s. w., obgleich auch dieses Gerichte sind, die man leicht in den Magen bekommt. Indessen unterscheiden sie sich doch wesentlich von den vor uns stehenden Gerichten, die ich nährende nennen möchte, während alle andern Gerichte fügl'ch zu den zehrenden gehören. Bei allen Gerichten spielt jedoch Kosten eine Hauptrolle. Die heurigen Gerichte, meine Herren, haben das Glück, keiner schriftlichen, sondern einer mündlichen Kritik unterworfen zu sein; diese schluckt aber vieles stillschweigend hinunter, und redet dem Autor offenbar nach dem Munde, wenn ihr hin und wieder einzelne Fehler auf stoßen. Man sollte zwar bei freundschaftlichen Zusammenkünften nicht von Politik reden; aber ich hoffe, es wird mich Niemand für einen Demagogen halten, wenn ich das Frikassee mit einem Landtage oder einer Ständeversammlung vergleiche, zu der ein ganzes Volk von Hühnern seine besten Glieder geschickt. Hier sehen wir diese Eintracht beisammen. Wer möchte leugnen, daß man eine solche Versammlung zum Fressen lieb gewinnen kann?
(Schluß folgt.)
WMM
für das zweite Quartal 1868 .
Mit diesem Monat geht das erste Quartal zu Ende, und sind Diejenigen, welche neue Bestellung auf das nächste Quartal machen wollen, frenndlichst gebeten, solche zeitig anfzugeben; Auswärtige wie gewöhnlich bei ihren Postämtern.
Die Versendung des Enthälers geschieht für den ganzen Oberamtsbezirk in gleicher Weise wie nach auswärts durch die Kgl. Postanstalt. Die geehrten Leser wollen deßhalb ihre Bestellungen unmittelbar bei den Postämtern ihres Postbezirks, also in Neuenbürg, Wildbad, Calmbach, Höfen und Herrenalb machen. Auch können die Postboten solche Bestellungen mündlich an das Postamt bringen.
Der Preis des Blattes ist für Abonnenten innerhalb des Oberamtsbezirks Ist. 12 kr., halbjährlich, außerhalb desselben 1 fl. 20 kr. ohne alle weitere Kosten.
Für Bekanntmachungen der verschiedensten Art ist der Enzthälcr sehr zweckdienlich; die nun dreimalige Ausgabe, die erleichterte schnelle Versendung des in fortwährender Zunahme begriffenen Blattes sichern besten Erfolg und kann es dem ferneren Wohlwollen der geehrten Leser mit Recht empfohlen werden.
Die Kedaction.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.