Anzeiger nnkl Anierhaslungs-ZZiatt ssir ilas ganze Enzkhai unil Wen Umgegend.
KmlMatt für den MernmMezirk Aeuenliürg.
^I'. Ne »t < nbttrg, Mittwoch, den 25. September 1867.
Lrr E»,tbalcr erscheint Mittwoche -nd S-mstng». — Preis d-ltiädrtg ier and bei alle» Postämter» 1 st. Atkr Neuenbürg und nächste Umgebung abonuirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. — ifjnrüiinngSgebühr für die Zeile oder deren Rau IN 2 kr.
Amtliches.
D i e
Könial. Württemb. Negierung
des
Schwarzwald-Kreises
an das Königliche Obcramt Neuenbürg.
Die K. preußische Negierung zu Sigmarin- gen hat die diesseitige Kreisregierung, um den vielfachen, den Geschäftsgang störenden persönlichen Meldungen der Hansirer, beziehungsweise Gewerbetreibenden, die daselbst Erlaubnißscheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen nachsnchen, zu begegnen, ersucht, veranlagen zu wollen/ daß an die betreffenden Gewerbetreibenden der an die Hohenzollerischen Lande angrenzenden Bezirke, welche die Ausstellung resp. Erneuerung von Gewerbescheinen für das Jahr 1808 wünschen, öffentliche Aufforderung dahin erlassen werde, daß sie ihre desfallsigcn Anträge mit den erforderlichen, jedes Jahr zu erneuernde u L e u in u n d s - A t t e st e n versehen rechtzeitig, d. h. möglichst vor Beginn oder doch zu Anfang des nächsten Jahres und schriftlich bei der K. Negierung zu Sigmaringeu anbringcü, andernfalls die Hausirer, es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie nicht rechtzeitig in den Besitz neuer Gewerbescheine gelangen.
Reutlingen, den 14. September 1867.
Für den Director:
Schmidl i n.
N eueu b ü r g.
Gebäude - Brand - Versieherungs- Ernschätzung betreffend.
Illach den Bestimmungen des Erlasses des Kgl. Verwaltungsraths der Gebäude-Brandver- ! sicherungsanstalt vom 16. März 1853, Z. 9 und 10, hat der Gemeinderath in der ersten Hälfte des Monats Oktober jeden Jahrs das Feuer- versicherungsbnch, beziehungsweise Brandversicherungskataster von Nummer zu Nummer zu durchgehen und die Versicherungsanschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Werthverminderung erlitten haben und deßhalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern sepen, wobei namentlich die Vorschriften im Absatz 2 und 4
des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmälige Altern und über andere außergewöhnliche Entwerthungs-Ursachen sorgfältig zu beachten sind.
Zu dieser Prüfung der Versicherungsanschläge durch den Gemeinderath sind die Orts-Feuerschauer, welche angewiesen sind, bei ihrem jedesmaligen Umgang ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob im Werth der Gebäude und ihrer Zubehörden keine Veränderung eingetreten fey, mit berathender Stimme beizuziehen.
Nach Vornahme dieses Geschäfts und nach vorgängigem öffentlichen Aufruf an die Gebäude- Eigenthümer zu Anmeldung der bei ihnen im Laus des Jahrs vorgekommeneu Aenderungen, ist dem Oberamt aus den
15. Oktober
zu berichten, ob und welche Gebäude des Ge- sammtgcmeindebezirks einer neuen oder veränderten Schätzung oder Klassen-Eintheilung zu unterwerfen sind.
Diese Berichte sind von den Gemeinde- räthen mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer nach Vorschrift der-Ziffer 10 des obenerwähnten Erlaßes vor- genonrmen und welche Verfügungen hiebei getroffen-worden seien..
Bei dem öffentlichen Aufruf an die Gebüude- eigenthümer sind diese darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn solche Aenderungen, welche auf die Klassifikation Bezug haben, von den Betheiligten nickt rechtzeitig angemeldet werden, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntniß gelangt und zwar von dem Eintritt der Aenderung an in Einer Summe nachzubezahlen sep, wogegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, die Betheiligten den Anspruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten verlieren.
Den 23. September 1867.
K. Oberamt.
Luz.
Neuenbürg.
August Müller und Johann Beck wollen auf der Markung Wildbad unterhalb des Wegs nach Dobel zwischen der neuen Calmbacher Straße und der Eisenbahnlinie eine Gasfabrik errichten.