201

Anzeiger mW Unterhaltungs-Matt s8r das ganze Enzlhal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Überamtsbezirk Neuenbürg.

er Enzthäler

xVn. A4. Neuenbürg, Samstag, den I. Juni 1867.

Drr Enztb«ler erscheint Minwocks und Samstags. Preis halbjährig ier und bei allen Postämtern 1 T. KRc NerreabLrg »ad nächste Umgebung abonuirt ms» bei der Redaktion- Auswärtige bei ihren Postämter». NestcHrrngen werden täglich angenommen. SinrückungSgebridr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Sebulöenliquiöntton.

In der Gantsache des Johann Georg Rothfuß, Taglöhners in Birtenfeld, werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Freitag, den 21. Juni d. I., von Morgens 8 Uhr an, auf dem Rathhaus in Birkenfeld vorgenommcn werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch wenn, voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des I Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- s dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden' Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, durch Bescheid in der nächsten Ge­richtssitzung von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsicht­lich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefnnden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 25. Mai 1867. K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

G l ä u b i q e r - A u fr » f.

Der ledige Bierbrauer Max Gustav Anton Büxenstein von hier beabsichtigt nach Amerika auszuwandern, ohne die vorgeschriebene Bürgschaft zu leisten. Etwaige Gläubiger desselben werden anfgefordert, ihre Ansprüche binnen 14 Tagen

bei dem Stadtschultheissenamt dahier geltend zu machen, widrigenfalls der Auswanderung statt­gegeben würde.

Den 28. Mai 1867. K. Obexamt. __Luz._

Revier Schwann.

Hol^-Berkaus.

Den 7. Juni,

Nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathhans in Conweiler:

4 Stück tannenes Bauholz vom vordem

Frauenwäldle,

12

"

tannenes Bauholz vom hintern Frauenwäldle,

7

tann. Bauholz, und

55

"

stärkere Nadelholzstangen vom untern Hundloh,

4

tann. Bauholz, und

96

"

stärkere Nadelholzstangen vom Mittlern Huudloh,

1800

"

buchene geb. Wellen vom obern Bergwald, und

1750

"

buchene geb. Wellen vom vor­deren Bergwald.

Neuenbürg, den 31. Mai 1867.

K. Forstamt. Neuenbürg.

Hrnlchkiieril-Verkiius.

Die K. Eisenbahnbau-Verwaltung verkauft nächsten Montag, den 3. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr,

auf der Markung Wildbad im öffentlichen Auf- ftreich

6 Henscheuern

auf den Abbruch. Der Verkauf beginnt bei der Gasfabrik und werden Liebhaber hiezu eingeladen. Neuenbürg, den 31 Mai 1867.

K. Eisenbahnbauamt. Herrmann.