Schwann.

Langholz 8» Stangenverfteigernttg.

Dienstag, den 15. Januar d. I., Morgens 9 Uhr,

kommt aus dem Gemeindewald zum Verlaus:

5 tannene Sägklötze mit 76 C",

3 Langhölzer mit 40 E^,

687 Gerüststangen,

1351 große Hopfenstangen,

3189 kleinere dto.

1600 Baumstickel,

525 größere Floßwiedey,

675 kleinere dto.

Zusammenkunft beim Rathhans.

Den 7. Januar 1867.

Schultheißenamt.

B ü r k l e.

Uandwirthschasttiches.

Lehrkurs für Kunstwirsenbau, Felderdrainirung und Markungsbereinigung.

Um für die Berathung der vaterländischen Landwirthe und Gemeinden im Fache der Be- und Entwässerung, der Felderdrainirung, Bach­regulirung, Feldweganlage, Feldereintheilung und Zusammenlegung eine größere Zahl sachkundiger Männer heranzubilden, wird im nächsten Früh­jahr vom 25. Februar an in Hohenheim ein hauptsächlich auf praktischer Anschauung und Ein­übung beruhender Lehrkurs in den genannten Fächern unter angemessener Mitwirkung desLehrer- persongls des Instituts durch einen tüchtigen Wiesenbautechniker abgehalteu werden.

Der Kurs wird 45 Wochen dauern, und soll chabei insbesondere auch das Kapitel der Feldwegäulagen, sowie der Marknngs- und Ge- wandregulirüngen mit vorzüglicher Rücksicht aus das Gesetz vom 26. März 1862 eingehend be­handelt werden.

Die zulässige Zahl der Theilnehmer beträgt 1012. Indem man wißbegierige und streb­same, im praktischen Leben erfahrene Männer, hauptsächlich aus der Klasse der Geometer, auch Oberamtsmühlschauer, Werkmeister, Wegmeister re. zur Theilnahme einladet, wird in Absicht auf die Eintrittsbedingungen Folgendes bemerkt:

1) Um die genannten Lehrfächer in der obi­gen kurzen Zeit mit Aussicht auf entsprechenden Erfolg vollenden zu können, sind genügende Vorkenntnisse im geometrischen Zeichnen, in der Flächenaufnahme, dem Nivelliren, sowie voll­kommene Einübung im Gebrauche der verschie­denen Instrumente unerläßlich. Es wird daher kein Bewerber zugelassen, welcher sich nicht über den Besitz dieser Kenntnisse genügend ausweisen kann. Bei Geometern wird dieser Beweis durch das Prüfungszeugniß erster oder zweiter Klasse geliefert.

2) Jeder Bewerber hat über ein unbeschol­tenes Prädikat ein gemeinderäthliches Zeugniß, und derjenige, welcher im öffentlichen Dienste steht, auch noch ein Zeugniß über seine Dienst­leistungen von seiner nächst Vorgesetzten Behörde beizubringen.

3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus unentgeltlich. Dagegen haben die Theil- nchnier für Wohnung und Kost, wozu es in Höhenheim und in der Nachbarschaft an hinrei­

chender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen; es wird übrigens zu theilweiser Bestreitung der Kosten hiesür nacy hoher Entschließung des Mi­nisteriums dßs Innern an 1p Theilnehmer, welche sich durch Fleiß und guten Erfolg des genossenen Unterrichts auszeichnen, ein Staatsbeitrag von ^e 25 fl. verabreicht werden.

'4) Am Ende des Kurses rpird eine Prüfung stattfinden, welcher fämmtliche Theilnehmer sich zu unterziehen haben. Rach befriedigender Er­stehung der Prüfung werden sje mit dem ent­sprechenden Zeugnisse versehen werden.

'h) Die Bewerbungen um Zulassung zu dem Lehrkurs sind längstens binnen 4 Wochen mit oberamtlichem Begleitschreiben bei der Centralstelle für die Landwirthschaft einzureichen. Bei der Auswahl der Aufzunehmenden entscheidet theils die persönliche Tüchtigkeit der einzelnen Bewerber, theils das Bedürfniß der Gegend, in welcher sie ansäßig sind.

Ueber die erfolgte Aufnahme wird den Be­werbern besondere Nachricht zugehen. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekannt­machung in die Bezirks-Jntelligenzblätter ausge­nommen werde.

Stuttgart, deu 15. Dezember 1866.

K. Centralstelle für die Landwirthschaft. Oppel.

Privatnachrichten.

Der Ausschuß des Be-ch kör Armen- Vereins

versammelt sich am 15. d. Mts., Nachmittags V-3 Uhr auf dem hiesigen Rathhause. Neuenbürg, den 11. Januar 1866.

Der Vorstand.

Gustav-^dolfs-jlereitt.

Beitrüge pro 1866'.

Neuenbürg Kirch. Opf. 9 fl. 6 Vs kr., Saniml. v. Schulmädch. 12 fl. 23 Os kr., Legat der f Frau Lauterwasser 5 fl., Privatbeitr. 6 fl. 30 kr. zus. 33 fl. Birkenfeld K. O. 2 fl. 45 kr., Pfr. N. ifl. Calmbach K.O. 8 fl. 11 kr, Hauskoll. in Ealmb. 10 fl. 9 kr., in Hofen 13 fl. 31 kr., zus. 40 fl. 51 kr.; darunter sind 15 fl. für den Kirchenbau in Waitzen (Ungarn) bestimmt. Dobel K.O. u. Beitr. 2 fl. 58 kr. Engelsbrand- Grunbach K.O. 4 fl. 41 kr. und 4 fl. 8 kr.; Einzclgabe 56 kr. zus. 9 fl. 45 kr. Feldrennach K.O 4 fl. 10 kr. Gräfenhausen K.O. 6 fl. 6 kr., v. I. A. 2 fl. 45 kr., andr. Beitr. 2 fl. 39 kr. zus. 11 fl. 30 kr. Herrenalb u. Bern­bach 3 fl. 33 kr. L an gen b rand Adv. Opf. u. Beitr. 2 fl. 27 kr., and. Opf. 2 fl. 2H kr. Loffenau K.O. 3 fl. 38 kr., Pf. D. 1 fl. Ottenhausen K.O. am Ref.-Fest u. Adv. zus. 15 fl. 21 kr. Schömberg K.O. 15 fl. 9 kr. Schulm. Lutz in O.-L. I fl. Wildbad K.O. 21 fl. 47 kr. Koll. 21 fl. 15 kr., Antheil am Bibelst.-Opf. 10 fl. 28 kr., zus. 53 fl. 30 kr.

Summa: 204 fl. 2 kr.

Gott segne es den Gebern und den Empfängern! Den Empfang bescheint Wildbad, 8. Jan. 1867.

der Agent des Gust-Ad.-Vereins: Stadtpfarrcr Bartholomäi.